Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KTA Brüning führt aus, dass vor ca. 1,5 Jahren zur Kenntnis genommen wurde, dass die Kosten des ÖPNV um ca. 500.000 € steigen würden und hinterfragt, ob aufgrund des günstigeren Dieselpreises Einsparungen zu erwarten seien.

 

Dipl.-Geogr. Arndt entgegnet, dass eine Preisgleitklausel vereinbart worden sei. Auf dessen Grundlage sei die Anpassung vorgenommen worden. In den Vorjahren sei der Landkreisbeitrag stabil gewesen, da der Dieselpreis konstant blieb.

 

Kreisrat Schwarz ergänzt, dass der Dieselpreis immer in die Abrechnung mit einfließe und die Berechnung dem Protokoll bereits beigefügt werden könne.

 

KTA Brüning bittet darum, dass eine erneute Information erfolge, wenn die Abrechnung vorliege.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Berechnung der Dieselkosten 2014

Bericht

 

Die Treibstoffkosten sind als Treibstoffkostensatz in €/Fahrplan-km Bestandteil der Abrechnung. Der Treibstoffkostensatz betrug im Ausgangsjahr 2009 0,34 €/km bzw. 0,35 €/km bei den Linienbündel 1, 2 und 3 (eine geringfügige Differenz ergab sich durch die unterschiedlichen Möglichkeiten der Verkehrsunternehmen günstig Diesel zu beziehen). Seither hat sich der Dieselpreis erhöht. Im Jahr 2012 erreichte er mit einem Indexwert von +38,54% sein Maximum. Für das Jahr 2014 erreichte er noch +24,63% bezogen auf das Ausgangsjahr 2009. Damit errechnet sich ein Treibstoffkostensatz von 0,42 €/km bzw. 0,44 €/km (im Jahr 2012 war der Treibstoffkostensatz bei 0,47 bzw. 0,48 €/km).

 

Eine grobe Kalkulation der Ersparnis 2014 gegenüber 2012

 

Ersparnis gegenüber 2012 bei Reduzierung des Treibstoffkostensatzes um 4,5 ct und 4 Mio. Fahrplankilometer: 0,045 € * 4 Mio. km = rund 180.000 €.

Dieser Ersparnis stehen aber Kostensteigerungen bei den anderen Kostensätzen (insbesondere Fahrpersonalkosten) gegenüber.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig