Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

In der Förderperiode 2016-2020 werden Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten gemäß § 117 Absatz 1 NSchG wie bisher gewährt. Für größere Instandsetzungen nach § 117 Absatz 3 NSchG werden nur noch zinslose Darlehen erbracht.

Die jährliche Beitragshöhe wird auf 4 Mio. € festgesetzt.

 

Die Beiträge sind gemäß § 117 Absatz 6 NSchG zu zwei Drittel vom Landkreis und zu einem Drittel von den kreisangehörigen Gemeinden aufzubringen. 

 

Die kreisangehörigen Gemeinden werden um eine Stellungnahme zu den Veränderungen gebeten.


Beratungsgang:

 

KTA Sieling sieht in der Verdoppelung der Beitragseinzahlung Probleme für die kreisangehörigen Kommunen. Sollte neben den Zuschüssen ein Teil als Darlehen ausgezahlt werden, ist die Motivation der Samtgemeinden nicht sonderlich groß.

 

LR Kohlmeier verdeutlicht, dass es sich aktuell um die Position des Landkreises handelt und nach der Anhörung der Gemeinden ggf. weitere Modelle zur Diskussion stehen.

 

KOAR’in Dachs erläutert, dass nach Einholung der Stellungnahmen in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Personal sowie des Ausschusses für die allgemein bildenden Schulen am 06.10.2015 ein Beschlussvorschlag für die Entscheidung des Kreistages im Oktober verabschiedet werden soll.

 


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    9 Ja-Stimmen       1 Nein-Stimmen       1 Enthaltungen