Beratungsgang:

 

Ltd. BD Schindler möchte frühzeitig auf die Thematik des Mähens der Bankette im Straßenseitenraum bzw. der Entwässerungsgräben im Bereich der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen hinweisen. Die Bankette werden regelmäßig gemäht bzw. es werden Schälarbeiten durchgeführt. Das entfernte Material war  früher begehrt für den Einbau in landwirtschaftliche Wege und für Profilierungen von Unebenheiten. Jetzt sind umweltrechtliche Bestimmungen zu beachten, die klare Vorgaben für den Umgang machen. Danach wird das mit Schadstoffen (z. B. PAK) belastete Material als Abfall definiert und ist vor der Verwertung zu untersuchen. Der Straßenbaulastträger ist verantwortlich für die Entsorgung.

 

Die Straßenbauverwaltung führt derzeit Untersuchungen für die Landkreise Nienburg und Diepholz durch, wonach die Bankette alle 7 bis 10 Jahre geschält und die Straßengräben gereinigt werden. Es sollen an verschiedenen Stellen Proben genommen werden, um Aussagen für eine Verwertung und zu dem Volumen zu bekommen. Es empfiehlt sich, bei anstehenden Baumaßnahmen entsprechende Untersuchungen vorher durchzuführen, damit man nach Auftragsvergabe nicht mit teuren Nebenangeboten arbeiten muss.

 

Vorsitzende KTA Kesebom fragt, ob diese Bestimmungen auch für Gemeindestraßen und Wirtschaftswege gelten.

 

Ltd. BD Schindler erklärt, dass bei landwirtschaftlichen Wegen diese Bestimmungen wahrscheinlich genauso zu handhaben sind. Konzepte hierzu sollten mit allen Fachbehörden abgestimmt werden.