Der Samtgemeinde Marklohe wird für die Sanierung der Sporthallen Marklohe und Wietzen eine ergänzende Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 54.145 € gewährt.
Beratungsgang:
ohne
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Der Samtgemeinde Marklohe wird für die Sanierung der Sporthallen Marklohe und Wietzen eine ergänzende Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 54.145 € gewährt.
Beratungsgang:
ohne
Beratungsergebnis:
Einstimmig