Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Marklohe wird für die Sanierung der Sporthallen Marklohe und Wietzen eine ergänzende Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 54.145 € gewährt.


Beratungsgang:

 

ohne


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig