Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird für Instandsetzungsarbeiten an den Grundschulen Wechold (98.861 €) und Bücken (70.207 €) eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 Absatz 3 NSchG in Höhe von höchstens 169.068 € gewährt.


Beratungsgang:

 

ohne


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig