Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Landkreis Nienburg/Weser beteiligt sich in Höhe des gesetzlichen Satzes von derzeit 65 vom Hundert an den laufenden Kosten der Oberschule Mittelweser gemäß § 118 NSchG in Verbindung mit § 1 der „Verordnung über die Mindestbeteiligung der Landkreise an den unter § 99 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes fallenden Kosten bei gemischter Benutzung von Schulanlagen“ (VO zu § 118).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit der Samtgemeinde Mittelweser abzuschließen.

 

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Vereinbarung mit der Stadt Nienburg/Weser zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, um einen Satz von künftig 65 % festzulegen.

 


Beratungsgang:

 

KTA Steinmann weist darauf hin, dass die Absenkung der Kostenbeteiligung auf 65 % gegenüber der Stadt Nienburg aufgrund der bestehenden Kündigungsfristen frühestens zum 31.12.2016 möglich sei. Bis dahin würden sich unterschiedliche Zuweisungssätze für die Stadt Nienburg und die Samtgemeinde Mittelweser und damit eine Unausgewogenheit ergeben.

 

Er gehe nicht davon aus, dass sich die Änderung der Zuweisung für die Stadt Nienburg ergeben hätte, wenn die Samtgemeinde Mittelweser keinen Antrag gestellt hätte.

Die Gründe hierfür hätte schon lange vorgelegen, ohne zu einer Änderung zu führen.

 

Da die Kommunen künftig wegen der IGS Nienburg mehr in die Kreisschulbaukasse einzahlen müssten, empfinde er es als nicht ungehörig, wenn an die Kommunen auf anderem Weg wieder Gelder zurückfließen würden. Dies schaffe gegenseitiges Vertrauen.

 

Er stelle für die CDU-Fraktion daher folgenden Änderungsantrag:

 

„Der Landkreis Nienburg/Weser beteiligt sich in Höhe von 70 von Hundert an den laufenden Kosten der Oberschule Mittelweser gemäß § 118 NSchG.“

 

Gleichzeitig beantrage er namentliche Abstimmung.

 

KTA Höltke erwidert, dass eine klare Berechnungsgrundlage vorliege. Aus dieser ergebe sich ein Prozentsatz von 65%.

Mit diesem würde kein Ungleichgewicht entstehen und auch kein Präzedenzfäll geschaffen. Die IGS Nienburg habe mit dieser Thematik nichts zu tun.

 

Die SPD-Fraktion SPD werde dem vorgelegten Beschlussvorschlag folgen.

 

KTA Sanftleben bekräftigt, dass sich auch seine Fraktion der  Beschlussvorlage anschließen werde.

 

Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Gründe für die erhöhte Kostenbeteiligung gegenüber der Stadt schon lange wegfallen seien, müsse die Stadt Nienburg eigentlich dankbar sein, dass der Landkreis den Satz nicht schon früher gekürzt habe bzw. die Mittel nicht zurückfordere.

 

Alle Kreistagsabgeordneten sollten sich dafür einsetzen, dass alle Kommunen gleich behandelt werden.

 

Spätestens jetzt, da eine weitere Kommune hinzukomme,

 

müssten die Prozentsätze auf Basis der gesetzlichen Grundlage angepasst werden. Die Samtgemeinde Mittelweser könne sich dabei nicht auf den historisch erhöhten Prozentsatz der Stadt Nienburg berufen.

 

KTA Koch betont, dass die Zuweisungen mindestens 50 und höchstens 80 % betragen könnten. Damit sei durchaus Spielraum für eine andere Entscheidung gegeben.

 

Die hier diskutierten 65% seien die errechnete Untergrenze.  Im Hinblick auf ein gutes Miteinander könnt daher auch 70 % für alle gewährt werden.

 

Dies würde ein deutliches Zeichen für eine besseres Miteinander von Kreis und Kommunen im Schulbereich setzen.

 

KTA Brunschön stellt klar, die zugrunde gelegte Verordnung regele abhängig von der Schülerzahl die vom Landkreis zu tragende Kostenbeteiligung. Dort habe sich seit Bestehen der Vereinbarung mit der Stadt Nienburg einiges verändert.

 

Der Landkreis habe in Folge der nicht angepassten Sätze

jährlich rund 130.000 € als quasi freiwillige Leistung an die Stadt Nienburg gezahlt.

 

Diese Erkenntnis sei erst durch die Aufarbeitung des historischen Kontextes der Vereinbarung gewonnen worden.

Diese basiere auf Voraussetzungen in der Schulstruktur und bei der Verordnungslage, die so längst nicht mehr gegeben seien.

 

Dass die Samtgemeinde Mittelweser die Schulträgerschaft bekommen habe, sei zu akzeptieren. Dementsprechend ständen ihr auch entsprechend der Verordnung Zuwendungen zu.

 

Es sei jedoch festzustelle, dass die Schule nicht benötigt werde. Insofern sei auch nicht einzusehen, dass mehr als vom Gesetzgeber festgelegt gezahlt werde.

 

Wenn die Vereinbarung mit der Stadt Nienburg aufgekündigt werde, sollte die Verwaltung nochmals Gespräche hinsichtlich der Übertragung der Schullandschaft führen.

 

Er vermute, dass die Stadt Nienburg daran kein Interesse habe. Der Punkt müsse aber nochmals abschließend abgearbeitet werden.

 

KTA Werner führt aus, die Kooperation habe durch die

unnötige Schließung von Schulen und ihre Stellungnahmen zu den Bemühungen um einen Schulerhalt in Stolzenau und Heemsen Unfrieden in den Landkreis gebracht. 

 

Die nun verfolgte Absenkung der Kostenbeteiligung sei ebenfalls nicht gut für die Kooperation innerhalb des Landkreises.

 

Es sei fast schon sarkastisch, wenn ausgeführt werde, die Stadt Nienburg müsse zufrieden sein, dass sie jahrelang 70 % bekommen habe. Tatsächlich müsse der Landkreis dankbar sein, dass er nicht 100 % bezahle.

 

Schulversorgung sei Teil der Daseinsvorsorge. Er sei daher froh, dass die Samtgemeinde Mittelweser in einen großen weißen Bereich eine Schule baue.

 

Der Kreistag könne seiner Verantwortung für den gesamten Landkreis ohne Schwierigkeiten nachkommen, indem er mit der ungekürzten bisherigen Kostenbeteiligung ein deutliches Signal setze.

 

Er begrüße ausdrücklich die namentliche Abstimmung, da er  gerne sehen wolle, wie die Abgeordneten aus Mittelweser,  Nienburg und Heemsen stimmen und ob sie zu ihrer Kommune stehen würden.

 

Stellv. LR Leseberg begegnet, der Landkreis sei auf die Stadt Nienburg mit dem Ziel zugegangen, verbindliche Schülerströme zu vereinbaren, um die Standorte Steimbke und Heemsen erhalten zu können. Darauf habe sich die Stadt nicht eingelassen.

 

Es treffe zudem nicht zu, dass die Kooperation die Entscheidung zur Schulstruktur allein getroffen habe.

Vielmehr sei die Entscheidung von der Mehrheit des Kreistages und dabei auch von Abgeordneten außerhalb der Kooperationsfraktionen getroffen worden.

 

KTA Sanftleben verweist darauf, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt um die rechtliche Situation hinsichtlich der zu gewährenden Kostenbeteiligung so wie die historische Einordnung der bisher gewährten Mittel gehe.  

Eine Kontroverse zur Schulstruktur sei dabei nicht angezeigt.

 

KTA Werner erwidert, der Landkreis habe zuerst über seine Schulstandorte entschieden. Auf dieser Basis habe die Stadt ihre Schulstandorte geordnet und dabei auch die geforderte Abgabe von Schülern beschlossen.

 

Wenn der Landkreis Schulstandorte erhalten wolle, dürfe er nicht weiter dogmatisch an der Dreizügigkeit festhalten.

Diese werde sich perspektivisch nicht durchhalten lassen.

 

Landrat Kohlmeier stellt klar, der Arbeitskreis zur Schulentwicklungsplanung habe Anfang Februar 2014 die Überlegung angestellt, ob es möglich sein könnte, die Schulen in Heemsen und Steimbke zu erhalten.

 

Die Stadt sei zu diesem Zeitpunkt gebeten worden, zu ermöglichen, dass die Kinder aus Holtorf, Erichshagen und Langendamm vorrangig auf diese beiden Schulstandorte verwiesen würden.

 

Erst nach der Entscheidung des Kreistages im Juli 2014 habe die Stadt auf diesen Wunsch geantwortet und zwar derart, dass man es von dort begrüßen würde, wenn die ÖPNV-Verbindungen in entsprechender Weise hergestellt würden.

Eine verbindliche Erklärung sei hingegen nicht abgegeben worden.

 

Stellv. Landrat Bomhoff weist den Vorwurf zurück, die Kostenbeteiligung in Höhe von 70% werde abgelehnt, weil man sich über die Entscheidung der Landesschulbehörde ärgere.

Er lehne diese vielmehr ab, weil die Schule nicht mehr benötigt werde.

 

Im Übrigen seien die Kreistagsabgeordneten nicht ihrer Gemeinde sondern dem Landkreis verpflichtet. Jeder der hier eine Entscheidung treffe, um allein seiner Gemeinde zu dienen, sei im Kreistag fehl am Platz. Eine derartige Kirchturmpolitik lehne er ab.

 

 

Der Antrag auf namentliche Abstimmung wir mit 18 Ja-Stimmen angenommen.

 

/    Der Änderungsantrag wird mit __Ja, __-Nein-Stimmen und __ Enthaltungen abgelehnt (siehe Anlage).

 


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    23 Ja-Stimmen     12 Nein-Stimmen     9 Enthaltungen