Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Kreisrat Schwarz berichtet, dass am 22.6.15 von 15:00 – 18:00 Uhr eine Veranstaltung mit den Kommunen und dem Rechtsbeistand zur Erörterung offener Fragen stattfinde. Ferner sehe der Zeitplan der TenneT vor, im September 2015 einen überarbeiteten Antrag bei der BNetzA einzureichen. Ferner verweist er darauf, dass das

Gesetz „Entwurf eines Gesetztes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus“ (Drucksache Nr. 18/4655 vom 20.04.2015) in Beratung sei, mit dem Inhalt u. a. häufiger eine Erdverkabelung vornehmen zu können.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig