Beratungsgang:

 

Auf Anfrage von KTA Schmädecke teilt Landrat Kohlmeier mit, dass am 25. Juni per E-Mail eine Stellungnahme des Ministeriums zu den aufgeworfenen Fragen eingegangen sei.

 

Diese würde sich mit den einzelnen gesetzlichen Grundlagen der Geschützten Landschaftsbestandteile auseinandersetzen.

 

Das Ministerium komme dabei zu dem Ergebnis, dass das Handeln des Landkreises Nienburg im Einklang mit der Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen stehe. Darüber hinaus werde festgestellt, dass § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegne.

 

Das Schreiben des Ministeriums enthalte jedoch nicht die vom Landkreis gewünschte Weisung.

 

Die Verwaltung müsse das Schreiben für eine abschließende Aussage inhaltlich jedoch noch auswerten. Sie werde zunächst das Landvolk über die Inhalte unterrichten und sich anschließend öffentlich positionieren.