Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss für Kreisstraßen nimmt Kenntnis.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter Witt erinnert an die letzte Sitzung des Ausschusses für Kreisstraßen, in der die Ausführung der Variante 2 beschlossen wurde, wonach die Herstellung eines Rad-/Gehweges auf bestehender Gehweganlage in 2,5 m Breite im Zweirichtungsverkehr an der Fahrbahnsüdseite (Weiterführung des bestehenden Radweges aus dem 1. Bauabschnitt) erfolgen soll.

 

Lt. Übersicht zur Variantenuntersuchung wurden die Kosten der Maßnahme mit 1.397.000 € angegeben. An den Kosten für den gemeinsamen Rad-/Gehweg muss sich die Gemeinde unter Anrechnung des Gehwegbestandes mit 50 % nach den OD-Richtlinien beteiligen. Hierzu wurde nach der Höhe des Kostenanteils der Gemeinde gefragt.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 1.521.000 €. Hiervon beträgt der Landkreisanteil rd. 1.397.000 €. Abzüglich der Förderung nach dem NGVFG verbleibt ein Eigenanteil für den Landkreis von ca. 558.800 €.

 

Nach den OD-Richtlinien sind die Kosten grundsätzlich zu je 50 % zwischen dem Kreisstraßenbaulastträger und der Gemeinde aufzuteilen. Hier ist das anders, weil der Zeitwert des vorhandenen Gehweges auf den Gemeindeanteil angerechnet wird. Das vorhandene Gehwegmaterial wird nicht wieder verwendet.

 

Die NLStBV hat inzwischen unter Anrechnung des Zeitwertes der Gehweganlage einen Kostenanteil der Gemeinde von 124.000 € ermittelt. Nach Abzug des 60%igen Förderanteils verbleiben rd. 50.000 € zuzüglich Ingenieurleistungen, so dass rd. 60.000 € von der Gemeinde zu tragen sind.