Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausführung als Variante 1b mit einem Radwegneubau lediglich außerhalb der Ortschaften Sarninghausen und Düdinghausen, sowie zwischen der Brücke über die „Große Aue“ und Einmündung in die L 349, einschl. der Einrichtung eines Fahrbahnteilers im Bereich der Brücke wird unter dem Vorbehalt der Zuwendungsfähigkeit zugestimmt.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter Witt trägt vor, dass für den 2. Abschnitt des Radwegbaus im Zuge der K 50 schon in der letzten Sitzung die Variante 1b favorisiert worden ist.

 

In der heutigen Sitzung soll beschlossen werden, welche Variante zur Ausführung kommen soll. Zur Frage der Zuwendungsfähigkeit konnte leider vom Fördergeber noch keine abschließende Aussage gemacht werden.

 

Der Beschlussvorschlag sollte daher um einen Vorbehalt hinsichtlich der Förderfähigkeit ergänzt werden.

 

KTA Sieling erkundigt sich, ob bei so geringer Verkehrsbelastung ein Fahrbahnteiler überhaupt erforderlich ist.

 

Dipl.-Ing. Thomsik erklärt, dass ein Fahrbahnteiler erforderlich ist, damit die Seite gewechselt werden kann. Er dient der Sicherheit der Radfahrer, damit diese sich dort aufstellen können. Ein Fahrbahnteiler macht auch Sinn für die Sicherheit der Schulkinder.

 

Vors. KTA Kesebom schlägt vor, den Beschluss um den Zusatz „unter dem Vorbehalt der Zuwendungsfähigkeit“ zu ergänzen und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen,  0 Enthaltungen