Der Jugendhilfeausschuss erkennt folgende Träger gemäß §75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe an.


Beratungsgang:

 

Herr Barthel erläutert die Vorlage zu den Freien Trägern der Jugendhilfe.

Alle Antragssteller leisten unstrittig seit Jahren für die Jugendhilfe förderliche Arbeit und erfüllen die gesetzlichen Bestimmungen sowie die hierfür ergangener Empfehlungen.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 6 Ja-Stimmen, wie Beschlussvorschlag, ohne Herrn Bomhoff.

Herr Meier stimmt nicht mit ab, da er selbst betroffen ist.