Sitzung: 29.09.2015 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2015/170
Beschluss:
Der Ausschuss für
Landschaftspflege, Natur und
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt Gänsslen stellt den
Sachstand und das weitere Vorgehen hinsichtlich der „Gesetzlich geschützten
Biotope (GB)“ vor.
Biotope definierten sich als „der Lebensraum einer
Lebensgemeinschaft wild lebender Tiere und Pflanzen“ und werden in verschiedene
Biotopklassen unterschieden. So grenzen sich Natürliche / naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer
von Feuchtbiotopen ab. Weiterhin
unterscheide man die Arten der Trockenbiotope
von den Naturnahen Wäldern.
Diese Lebensräume und
Lebensgemeinschaften gehörten zu den am stärksten gefährdeten in Niedersachsen,
so dass seit 1990 bestimmte Biotoptypen aufgrund ihrer Bedeutung für die
biologische Vielfalt und den Naturhaushalt unter unmittelbarem gesetzlichem
Schutz gestellt wurden. Allein das Vorhandensein der zugehörigen Biotoptypen
löse den Schutzstatus aus (Schutz kraft Gesetz). Gesetzlich vorgesehen sind
dafür weder Ausweisungsverfahren, Beteiligungs-verfahren noch öffentliche
Auslegungen.
In 2013 fand im Landkreis Nienburg/Weser eine
flächendeckende Biotoptypen-erfassung und flächendeckende Erfassung von
Schutzobjekten im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans statt.
Die Erfassung erfolge nach dem landeseinheitlichen Kartierschlüssel (v.
Drachenfels), dessen Anwendung durch die aktuelle Rechtsprechung 2015 bestätigt
wurde. Z. Zt. laufen noch Plausibilitätsprüfungen durch die UNB u. a. zur
Abgrenzung, erforderliche Mindestgröße, dem Nachweis von Kennarten und ggf.
erforderlichen Deckungsgraden. In Einzelfällen seien Nachkartierungen aufgrund
von Waldinventuren erforderlich. Die Vorgehensweise zu den Mitteilungen über
die GBs und deren Aufnahme ins Verzeichnis sei mit dem Landvolk abgestimmt.
Hinsichtlich der Zahlen und Flächen, sowie
der Ausführungen zu den Besonderheiten und Ausnahmen von den Schutzbestimmungen
wird auf die im Sachverhalt der Einladung gemachten Erläuterungen und auf die
dortigen Anlagen hierzu verwiesen.
KTA Sieling wendet ein, dass
seiner Feststellung nach, große Unterschiede zu den Nachbar-Landkreisen
hinsichtlich der Menge der erfassten Flächenanteile, einer unterschiedlichen
Vorgehensweise und einer allgemein eher zurückhaltenden Unternehmungslust
bestünden.
Auf die Frage, ob der Landkreis
Nienburg/Weser hier eine Vorreiterrolle spielen wolle, entgegnet Landschaftsarchitekt
Gänsslen, dass bereits mit dem LRP in den 90iger Jahren fast 700 GBs
erfasst und auch mitgeteilt wurden. Mit der Fortschreibung der Schutzgüter sei
eine flächendeckende Kartierung der GBs nunmehr unumgänglich geworden.
Er weist auf die Anlage zur Beschlussvorlage
hin, aus der deutlich wird, dass die Erfassung und Mitteilung von GBs weit
verbreitet ist, da seit 25 Jahren Gesetzesauftrag. Im Vergleich zu anderen
Landkreisen ergibt sich für den Landkreis Nienburg ein mittlerer
Betroffenheitsgrad.
Beratungsergebnis:
ohne