Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen stellt den Sachstand und das weitere Vorgehen hinsichtlich der „Gesetzlich geschützten Biotope (GB)“ vor.

Biotope definierten sich als „der Lebensraum einer Lebensgemeinschaft wild lebender Tiere und Pflanzen“ und werden in verschiedene Biotopklassen unterschieden. So grenzen sich Natürliche / naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer von Feuchtbiotopen ab. Weiterhin unterscheide man die Arten der Trockenbiotope von den Naturnahen Wäldern.

Diese Lebensräume und Lebensgemeinschaften gehörten zu den am stärksten gefährdeten in Niedersachsen, so dass seit 1990 bestimmte Biotoptypen aufgrund ihrer Bedeutung für die biologische Vielfalt und den Naturhaushalt unter unmittelbarem gesetzlichem Schutz gestellt wurden. Allein das Vorhandensein der zugehörigen Biotoptypen löse den Schutzstatus aus (Schutz kraft Gesetz). Gesetzlich vorgesehen sind dafür weder Ausweisungsverfahren, Beteiligungs-verfahren noch öffentliche Auslegungen.

In 2013 fand im Landkreis Nienburg/Weser eine flächendeckende Biotoptypen-erfassung und flächendeckende Erfassung von Schutzobjekten im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans statt. Die Erfassung erfolge nach dem landeseinheitlichen Kartierschlüssel (v. Drachenfels), dessen Anwendung durch die aktuelle Rechtsprechung 2015 bestätigt wurde. Z. Zt. laufen noch Plausibilitätsprüfungen durch die UNB u. a. zur Abgrenzung, erforderliche Mindestgröße, dem Nachweis von Kennarten und ggf. erforderlichen Deckungsgraden. In Einzelfällen seien Nachkartierungen aufgrund von Waldinventuren erforderlich. Die Vorgehensweise zu den Mitteilungen über die GBs und deren Aufnahme ins Verzeichnis sei mit dem Landvolk abgestimmt.

 

Hinsichtlich der Zahlen und Flächen, sowie der Ausführungen zu den Besonderheiten und Ausnahmen von den Schutzbestimmungen wird auf die im Sachverhalt der Einladung gemachten Erläuterungen und auf die dortigen Anlagen hierzu verwiesen.

 

KTA Sieling wendet ein, dass seiner Feststellung nach, große Unterschiede zu den Nachbar-Landkreisen hinsichtlich der Menge der erfassten Flächenanteile, einer unterschiedlichen Vorgehensweise und einer allgemein eher zurückhaltenden Unternehmungslust bestünden.

Auf die Frage, ob der Landkreis Nienburg/Weser hier eine Vorreiterrolle spielen wolle, entgegnet Landschaftsarchitekt Gänsslen, dass bereits mit dem LRP in den 90iger Jahren fast 700 GBs erfasst und auch mitgeteilt wurden. Mit der Fortschreibung der Schutzgüter sei eine flächendeckende Kartierung der GBs nunmehr unumgänglich geworden.

Er weist auf die Anlage zur Beschlussvorlage hin, aus der deutlich wird, dass die Erfassung und Mitteilung von GBs weit verbreitet ist, da seit 25 Jahren Gesetzesauftrag. Im Vergleich zu anderen Landkreisen ergibt sich für den Landkreis Nienburg ein mittlerer Betroffenheitsgrad.

 


Beratungsergebnis:

 

ohne