Sitzung: 29.09.2015 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2015/172
Beschluss:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Baudirektor Wehr
informiert zunächst über den Sachstand aus den Sitzungen des Arbeitskreises Lichtenmoor zum Antrag der Kreisverbände von BUND und NABU vom
14.12.2012 auf Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Lichtenmoor und Planfeststellungsverfahren
zum Gewässerausbau und vertieften Torfabbau. Hierzu veranschaulicht er den
Vorschlag des Amtes für Regionalentwicklung für eine Zielkonzeption einzelner
Teilräume anhand der der Sitzungseinladung anliegenden Karte.
Bezüglich des zusammenfassenden Berichts aus
der 7. Sitzung des Arbeitskreises vom 22.07.15 wird inhaltlich auf den Sachverhalt der Einladung zur Sitzung verwiesen.
Weitere Möglichkeiten zur
Maßnahmenförderung könnten sich aus den beiden neuen EU-Förderprogrammen „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ und
„Maßnahmen Flächenmanagement Klima und Umwelt“ der Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen
Entwicklung, generieren.
KTA Dr.
Schmädeke
veranschaulicht die interessanten Eindrücke, die die am 09.09.15 vom Arbeitskreis Lichtenmoor
durchgeführte Bereisung der Örtlichkeiten des Projektgebietes im Lichtenmoor
bei allen Teilnehmern hinterließ. Erst vor Ort werde einem das reale
Ausmaß der Flächen vor Augen geführt. Die Dimensionen seien „eindrucksvoll“.
Gerade in Bezug auf die Entscheidung hinsichtlich des Trassenverlaufs der
Entwässerung habe man durch die Bereisung bessere Erkenntnisse gewinnen können.
Der Vorsitzende KTA Andermann
merkt kritisch an, dass das geplante Grabensystem mit einer langfristigen
Perspektive von 30 Jahren und länger beurteilt werden müsse, um die Sackung des
Torfes in Abhängigkeit der Flächennutzung einzubeziehen.
In der Flurbereinigung müsste zudem
auch die Werterhöhung durch den Bodenschatz auf Abbauflächen zugunsten der
Torfwerke berücksichtigt werden.
Beratungsergebnis:
ohne