Sitzung: 29.09.2015 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2015/173
Beratungsgang:
Baudirektor Wehr
verweist in Bezug auf das Festsetzungsverfahren für die Neufassung des Überschwemmungsgebiets
„Weser“ auf dessen Vorstellung
und Beschluss zur Einleitung des Verfahrens in der
Sitzung des ALNU am 18.03.2014
(Drucksache Nr. ALNU/2014-044).
Zwischenzeitlich
wurden die Bürger über die Inhalte des Verordnungsentwurfs und das Verfahren in
zwei Öffentlichkeitsveranstaltungen in Bücken und Estorf im Juni 2014
informiert. Das Beteiligungsverfahren wurde durch öffentliche Bekanntmachung,
Auslegung im Kreishaus und in den Gemeinden vom 07.07.2014 bis 06.08.2014
durchgeführt. Im
Anschluss an die Auswertung der Stellungnahmen und
Einwendungen wurde der Erörterungstermin am 18.06.2015 durchgeführt. Mit Fertigstellung der Verordnung mit
Karten kann die Beschlussfassung durch den Kreistag (11.12.2015), die Unterzeichnung
durch den Landrat und die Bekanntmachung erfolgen.
Von den insgesamt 74 beteiligten Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und
anerkannten Naturschutzvereinigungen haben 65 keine Stellungnahme abgegeben oder keine Bedenken
oder Anregungen vorgetragen. 9 TÖB
haben Anregungen und Hinweise vorgetragen.
Der
Flecken Steyerberg bat mit Schreiben vom 03.07.14 um die Herausnahme umfänglich
betroffener Gebäude entlang der westlichen Seite der L350 gebeten, mit der
Begründung, dass ausreichende Sandsackreserven bevorratet seien. Unabhängig von
der quantitativen und qualitativen Ausstattung war diese Begründung nicht akzeptabel,
da im Ernstfall nur feste Hochwasserschutzanlagen sicher angerechnet werden
können.
Die
Samtgemeinde Marklohe gab mit Schreiben vom 04.08.2014 an, dass der Bereich um
das Schwimmbecken und die Funktionsgebäude des Schwimmbades hochwasserfrei
blieben, da diese erhöht worden seien. Nachkontrollen haben ergeben, dass in
der Tat die neueren Gebäude erhöht gebaut worden waren, aber die alten Gebäude
nach wie vor betroffen sind, so dass hier nur teilweise entsprochen werden
konnte.
Das Ergebnis der Beteiligung Privater hat eine sehr viel
differenziertere und detailliertere Abbildung des ÜSG ergeben. Insgesamt 45
private Grundstücks-eigentümer haben Einwendungen vorgetragen. In den meisten
Fällen wurde um die Nachvermessung der
Grundstücke gebeten, da bisher das Grundstück nicht von einem Hochwasser
betroffen war oder durch Aufhöhung der Oberfläche das Gelände hochwasserfrei
wäre. Einzelheiten können der Tabelle (Anlage 2 zur BV 2015/173) im Anhang der
Sitzungseinladung entnommen werden.
Im
Dezember 2014 wurde der angezeigte Bereich vermessen. Der Grenzverlauf des ÜSG wurde je nach Ergebnis dieser örtlich
vorgenommenen Nachvermessung bzw. anhand der vorliegenden Höhendaten der
Laserscan-Befliegung aus dem Jahre 2011 angepasst.
In einem
Fall blieben die Flächen vollständig innerhalb der Überschwemmungsgebietsgrenzen. Für das
westliche Weserufer, Stadt Nienburg/Weser, ÜSG Weser, veranschaulich Baudirektor Wehr anhand der Detailkarte
20 beispielhaft die Änderungen gegenüber der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebiets.
Im Text der Verordnung wurden nur rechtliche
Klarstellungen in § 4 Besondere Bestimmungen und § 5 Freistellungen
vorgenommen.
Der Vorsitzende KTA Andermann ruft zur Abstimmung über die
Beschlussvorlage auf. Mit einstimmigem Abstimmungsergebnis ohne Enthaltungen
wurde die neue Verordnung beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 0 Enthaltungen.