Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0


Beratungsgang:

 

Baudirektor Wehr verweist in Bezug auf das Festsetzungsverfahren für die Neufassung des Überschwemmungsgebiets „Weser“ auf dessen Vorstellung und Beschluss zur Einleitung des Verfahrens in der Sitzung des ALNU am 18.03.2014 (Drucksache Nr. ALNU/2014-044).

Zwischenzeitlich wurden die Bürger über die Inhalte des Verordnungsentwurfs und das Verfahren in zwei Öffentlichkeitsveranstaltungen in Bücken und Estorf im Juni 2014 informiert. Das Beteiligungsverfahren wurde durch öffentliche Bekanntmachung, Auslegung im Kreishaus und in den Gemeinden vom 07.07.2014 bis 06.08.2014 durchgeführt. Im Anschluss an die Auswertung der Stellungnahmen und Einwendungen wurde der Erörterungstermin am 18.06.2015 durchgeführt. Mit Fertigstellung der Verordnung mit Karten kann die Beschlussfassung durch den Kreistag (11.12.2015), die Unterzeichnung durch den Landrat und die Bekanntmachung erfolgen.

Von den insgesamt 74 beteiligten Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und anerkannten Naturschutzvereinigungen haben 65 keine Stellungnahme abgegeben oder keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen. 9 TÖB haben Anregungen und Hinweise vorgetragen.

 

Der Flecken Steyerberg bat mit Schreiben vom 03.07.14 um die Herausnahme umfänglich betroffener Gebäude entlang der westlichen Seite der L350 gebeten, mit der Begründung, dass ausreichende Sandsackreserven bevorratet seien. Unabhängig von der quantitativen und qualitativen Ausstattung war diese Begründung nicht akzeptabel, da im Ernstfall nur feste Hochwasserschutzanlagen sicher angerechnet werden können.

Die Samtgemeinde Marklohe gab mit Schreiben vom 04.08.2014 an, dass der Bereich um das Schwimmbecken und die Funktionsgebäude des Schwimmbades hochwasserfrei blieben, da diese erhöht worden seien. Nachkontrollen haben ergeben, dass in der Tat die neueren Gebäude erhöht gebaut worden waren, aber die alten Gebäude nach wie vor betroffen sind, so dass hier nur teilweise entsprochen werden konnte.

 

Das Ergebnis der Beteiligung Privater hat eine sehr viel differenziertere und detailliertere Abbildung des ÜSG ergeben. Insgesamt 45 private Grundstücks-eigentümer haben Einwendungen vorgetragen. In den meisten Fällen wurde um die Nachvermessung der Grundstücke gebeten, da bisher das Grundstück nicht von einem Hochwasser betroffen war oder durch Aufhöhung der Oberfläche das Gelände hochwasserfrei wäre. Einzelheiten können der Tabelle (Anlage 2 zur BV 2015/173) im Anhang der Sitzungseinladung entnommen werden.

 

Im Dezember 2014 wurde der angezeigte Bereich vermessen. Der Grenzverlauf des ÜSG wurde je nach Ergebnis dieser örtlich vorgenommenen Nachvermessung bzw. anhand der vorliegenden Höhendaten der Laserscan-Befliegung aus dem Jahre 2011 angepasst.

In einem Fall blieben die Flächen vollständig innerhalb der Überschwemmungsgebietsgrenzen. Für das westliche Weserufer, Stadt Nienburg/Weser, ÜSG Weser, veranschaulich Baudirektor Wehr anhand der Detailkarte 20 beispielhaft die Änderungen gegenüber der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebiets.

Im Text der Verordnung wurden nur rechtliche Klarstellungen in § 4 Besondere Bestimmungen und § 5 Freistellungen vorgenommen.

 

Der Vorsitzende KTA Andermann ruft zur Abstimmung über die Beschlussvorlage auf. Mit einstimmigem Abstimmungsergebnis ohne Enthaltungen wurde die neue Verordnung beschlossen.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.