Sitzung: 29.09.2015 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beschluss:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Kreisrat Schwarz
verliest die Anfrage des Vorsitzenden KTA Andermann, die die Aufforderung
zahlreicher Rodewalder Bürger zur Klarstellung in der Angelegenheit der in der
Region diagnostizierten Krebserkrankungen im möglichen Zusammenhang mit den
Altlasten und -sanierungen des ehemaligen Betriebsplatzes der BEB in Rodewald
widerspiegelt.
Baudirektor Wehr
macht deutlich, dass der Standort des ehemaligen BEB-Betriebsgeländes in
Rodewald hinsichtlich seiner Relevanz der Vornutzung und der nördlich und
westlich gelegenen Ortsbebauung schon lange durch die UBB über zahlreiche
Grundwassermessstellen kontrolliert wurde. Bereits Mitte der 90iger Jahren
wurde der Standort aufgrund des Abschlussbetriebsplans der Bergbehörde durch
umfangreichen Bodenaustausch teilsaniert.
Im Jahr 2009 konnte eine Erhöhung der Belastungen durch
Kohlenwasserstoffe und Benzol in den Grundwassermessstellen im inneren
Betriebsbereich festgestellt werden. Der inzwischen zuständige Landkreis
Nienburg hatte daraufhin umgehend eine Gefährdungsuntersuchung veranlasst,
dessen Ergebnis im Januar 2014 abschließend vorlag. Daraufhin wurde durch den
verantwortlichen Betrieb ExxonMobil ein geeigneter Sanierungsplan erstellt. Mit
den Sanierungsarbeiten wurde Anfang 2015 begonnen und voraussichtlich Ende des
Jahres abgeschlossen.
Baudirektor Wehr
erläutert anhand einer Karte die Belastungssituation von Wasser und Boden auf
dem ehemaligen Betriebsgelände der BEB. Außerhalb des Betriebsgeländes ergaben
sich keine Belastungen oder bewegten sich die Werte innerhalb der
Bestimmungsgrenzen. Untersuchungen der im näheren Umfeld gelegenen Hausbrunnen
zur Brauchwassernutzung hinsichtlich der besorgten Benzol-Werte ergaben, dass
die Werte auch unterhalb der Nachweisgrenze lagen. Eine gegenwärtige Gefahr für
die Schutzgüter Wasser, Boden und Mensch außerhalb des Betriebsgeländes konnte
somit sicher ausgeschlossen werden.
Die bis in die 80iger Jahre durch die BEB angewandte
„Kaltgasverblasung“ war seinerzeit ein zulässiges Verfahren zum Abbau des
Gasdruckes aus der Erdöllagerung. Die zuständige Bergbehörde hatte hinsichtlich
möglicher Benzol-Emissionen durch dieses Verfahren Messungen durch den TÜV
unternehmen lassen. In dem Gutachten von 1988 wurden Grenzwertüberschreitungen
in der Luft um ein Vielfaches festgestellt. In Folge wurde das Verfahren auf
Verbrennung über eine Fackel umgestellt.
Eine heute noch daraus bestehende Belastung von Benzol im Boden in der
Umgebung kann nach heutiger Kenntnis mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden.
Das Bayrische Landesamt für Umwelt gibt für den Parameter Benzol an,
dass dieser leicht flüchtig sei und eine Halbwertszeit von 2 bis 5 Tagen
besitzt. Selbst wenn seinerzeit von Benzol-Emissionen durch das früher
angewandte Betriebsverfahren ausgegangen werden könne, so seien diese Benzole
unlängst verflüchtigt.
Eine Gefahr für die umliegenden bebauten Grundstücke und damit
Notwendigkeit für Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr war aus Sicht der
Bodenschutzbehörde auf Basis der Ergebnisse der durchgeführten
Gefährdungsabschätzung nicht ableitbar. Das Betriebsgelände befindet sich
darüber hinaus in umfangreicher Sanierung.
Der Vorsitzende KTA Andermann gibt an, dass sich die Anlieger
vor Ort positiv über die Sanierungsmaßnahmen ausgesprochen haben. Der
Sanierungsaufwand werde mit rd. 10 Mio. € beziffert, die die EXXON Mobil als
Rechtsnachfolgerin der BEB voll trage.
Auf Nachfrage des beratenden Mitglieds Frerking, was aus dem
„alten Schlammloch“ süd-östlich des Betriebsgeländes geworden sei, antwortet Baudirektor
Wehr, dass dieses inzwischen bewaldet sei. Boden- und Grundwasseruntersuchungen
an der Stelle haben keine Auffälligkeiten erkennen lassen.
Die Anfrage ist als Anlage 1
zum TOP 8.1 dem Protokoll angefügt. Die entsprechende Stellungnahme des
Landkreises Nienburg/Weser hierauf ist als Anlage
2 zum TOP 8.1 dem Protokoll angefügt.
Beratungsergebnis:
ohne