Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Kreisrat Schwarz verliest die Anfrage des Vorsitzenden KTA Andermann, die die Aufforderung zahlreicher Rodewalder Bürger zur Klarstellung in der Angelegenheit der in der Region diagnostizierten Krebserkrankungen im möglichen Zusammenhang mit den Altlasten und -sanierungen des ehemaligen Betriebsplatzes der BEB in Rodewald widerspiegelt.

 

Baudirektor Wehr macht deutlich, dass der Standort des ehemaligen BEB-Betriebsgeländes in Rodewald hinsichtlich seiner Relevanz der Vornutzung und der nördlich und westlich gelegenen Ortsbebauung schon lange durch die UBB über zahlreiche Grundwassermessstellen kontrolliert wurde. Bereits Mitte der 90iger Jahren wurde der Standort aufgrund des Abschlussbetriebsplans der Bergbehörde durch umfangreichen Bodenaustausch teilsaniert.

Im Jahr 2009 konnte eine Erhöhung der Belastungen durch Kohlenwasserstoffe und Benzol in den Grundwassermessstellen im inneren Betriebsbereich festgestellt werden. Der inzwischen zuständige Landkreis Nienburg hatte daraufhin umgehend eine Gefährdungsuntersuchung veranlasst, dessen Ergebnis im Januar 2014 abschließend vorlag. Daraufhin wurde durch den verantwortlichen Betrieb ExxonMobil ein geeigneter Sanierungsplan erstellt. Mit den Sanierungsarbeiten wurde Anfang 2015 begonnen und voraussichtlich Ende des Jahres abgeschlossen.

Baudirektor Wehr erläutert anhand einer Karte die Belastungssituation von Wasser und Boden auf dem ehemaligen Betriebsgelände der BEB. Außerhalb des Betriebsgeländes ergaben sich keine Belastungen oder bewegten sich die Werte innerhalb der Bestimmungsgrenzen. Untersuchungen der im näheren Umfeld gelegenen Hausbrunnen zur Brauchwassernutzung hinsichtlich der besorgten Benzol-Werte ergaben, dass die Werte auch unterhalb der Nachweisgrenze lagen. Eine gegenwärtige Gefahr für die Schutzgüter Wasser, Boden und Mensch außerhalb des Betriebsgeländes konnte somit sicher ausgeschlossen werden.

 

Die bis in die 80iger Jahre durch die BEB angewandte „Kaltgasverblasung“ war seinerzeit ein zulässiges Verfahren zum Abbau des Gasdruckes aus der Erdöllagerung. Die zuständige Bergbehörde hatte hinsichtlich möglicher Benzol-Emissionen durch dieses Verfahren Messungen durch den TÜV unternehmen lassen. In dem Gutachten von 1988 wurden Grenzwertüberschreitungen in der Luft um ein Vielfaches festgestellt. In Folge wurde das Verfahren auf Verbrennung über eine Fackel umgestellt.

Eine heute noch daraus bestehende Belastung von Benzol im Boden in der Umgebung kann nach heutiger Kenntnis mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

Das Bayrische Landesamt für Umwelt gibt für den Parameter Benzol an, dass dieser leicht flüchtig sei und eine Halbwertszeit von 2 bis 5 Tagen besitzt. Selbst wenn seinerzeit von Benzol-Emissionen durch das früher angewandte Betriebsverfahren ausgegangen werden könne, so seien diese Benzole unlängst verflüchtigt.

 

Eine Gefahr für die umliegenden bebauten Grundstücke und damit Notwendigkeit für Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr war aus Sicht der Bodenschutzbehörde auf Basis der Ergebnisse der durchgeführten Gefährdungsabschätzung nicht ableitbar. Das Betriebsgelände befindet sich darüber hinaus in umfangreicher Sanierung.

 

Der Vorsitzende KTA Andermann gibt an, dass sich die Anlieger vor Ort positiv über die Sanierungsmaßnahmen ausgesprochen haben. Der Sanierungsaufwand werde mit rd. 10 Mio. € beziffert, die die EXXON Mobil als Rechtsnachfolgerin der BEB voll trage.

 

Auf Nachfrage des beratenden Mitglieds Frerking, was aus dem „alten Schlammloch“ süd-östlich des Betriebsgeländes geworden sei, antwortet Baudirektor Wehr, dass dieses inzwischen bewaldet sei. Boden- und Grundwasseruntersuchungen an der Stelle haben keine Auffälligkeiten erkennen lassen.

 

Die Anfrage ist als Anlage 1 zum TOP 8.1 dem Protokoll angefügt. Die entsprechende Stellungnahme des Landkreises Nienburg/Weser hierauf ist als Anlage 2 zum TOP 8.1 dem Protokoll angefügt.

 


Beratungsergebnis:

 

ohne