Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

An Stelle der 2. RROP-Änderung soll das Regionale Raumordnungsprogramm neu aufgestellt werden.


Beratungsgang:

 

KTA Dr. Weghöft erinnert an den langen Weg bei der Aufstellung der 1. RROP-Änderung (Windenergienutzung) und hinterfragt, inwieweit die Geltung und die Rechtssicherheit dieser mühsam erreichten Festlegungen bei einer RROP-Neuaufstellung erhalten bleibe. Er stellt die Frage, ob diese Änderung im Rahmen eines neuen Verfahrens nun wieder „von unten“ (d.h. von den Gemeinden mit ihren Flächennutzungsplänen) aufgerollt werden könne.

 

Kreisrat Schwarz erläutert, dass der erreichte Änderungsstand solange gilt, bis ein neues RROP vom Kreistag beschlossen werde. Dies werde nicht vor 2019 der Fall sein. Sofern Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebracht werden, die bereits im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens vorgebracht worden seien, könne auf die Abwägung in diesem Verfahren verwiesen werden. Nur für inhaltlich bzw. rechtlich neue Aspekte müsse auch eine neue Abwägung gefunden werden. Dies wäre z.T. aber auch unabhängig von einem Aufstellungsverfahren der Fall.

 

KTA Westermann fragt, ob der gesamte Teil Windkraft nicht aus dem Verfahren abgetrennt werde könne.

 

KTA Warnecke  teilt mit, dass  der Teil Windkraft auf den Aktualisierungszeitpunkt abzielt, das RROP bis zur Neuaufstellung seine Gültigkeit habe und auch das LROP Einfluss nehmen werde.

 

 KTA Dr. Weghöft fragt an, ob von den Kommunen Änderungen in Bezug auf Flächennutzungspläne  zu erwarten seien.

 

KTA Warnecke  teilt mit, dass die Möglichkeit bis zum Zeitpunkt der 2. Änderung des RROP  bestehe.

 

KTA Brüning befürwortet die Neuaufstellung des RROP. Er bewertet den Zeitraum zwischen 2019 und 2022 als kurz. Wenn in den Jahren 2018 und 2019 die Kreistagsabgeordneten erneut über eine Abwägung zu entscheiden hätten, dann wäre dem oder der anderen Kreistagsabgeordneten die Diskussion über die 1. RROP – Änderung noch präsent.

 

KTA Kaltofen fragt an, wie zukünftig mit Bauanträgen oder Anträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, er denke da z. B. an Mensinghausen, zu verfahren sei.

 

KTA Warnecke  stellt Herrn Arndt die Frage, wie der zeitliche Ablauf des RROP angedacht sei.

 

Dipl.-Geogr. Arndt führt aus, dass einzelne Kapitel vom Fortschritt der Erarbeitung des Landschaftsrahmenplanes abhingen. Diese Kapitel könnten erst erarbeitet werden, wenn der LRP-Entwurf für den Regionalplan verwertbare Ergebnisse und Vorgaben enthalte. Dies werde frühestens Mitte 2017 der Fall sein. Damit könne der Abschluss des Verfahrens bis  2019 angestrebt werden.

 

KTA Warnecke  stellt heraus, dass es das Ziel sein sollte, das Verfahren in einer Wahlperiode abzuschließen.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig