Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Kreisstraßen stimmt den Mittelanmeldungen für das Produkt 55120 Kreisstraßen für den Haushalt 2016 mit den Änderungen der Einsparungsvorschläge a) bis d) im Ergebnishaushalt und e) im Finanzhaushalt zu.


Beratungsgang:

 

KA Fabisch trägt Erläuterungen zu den Mittelanmeldungen im Produkt 55120 Kreisstraßen für den Haushalt 2016 vor. Zunächst werden die Auszahlungen für Investitionen in Höhe von insgesamt 3.285.700 € angesprochen, die sich in 2.912.700 € für Fördermaßnahmen nach dem NGVFG und 373.000 € für eigenfinanzierte Maßnahmen aufteilen. Gegenüber dem Vorjahr besteht hier ein Mehrbedarf von 1.381.200 €.

 

 

Grund hierfür sind hauptsächlich die Änderungen im Nachtragshaushalt 2015 von 1.315.000 € (Verschiebung K 3 OD Steimbke auf 2016 wegen fehlendem Zuwendungsbescheid, Vermeidung Winterbaustelle; Verschiebung eigenfinanzierte Maßnahme K 3 OD Nienburg wegen Umleitungsstrecke B 6-Ausbau und Rückgabe von

1 Mio. € für K 139 Asendorf - Calle, die erst in 2016 kassenwirksam wird). Entsprechende Mittel müssen 2016 unter Berücksichtigung vorhandener Haushaltsreste erneut veranschlagt werden.

 

Die größten Posten sind hier 500.000 € für die Kostenteilung mit der DB Netz AG für den Bahnübergang K 151 in Hassel, 640.000 € für den 1. BA der K 10 freie Strecke Rehburg – Winzlar, 789.000 € für den Fahrbahnausbau K 13 Loccum – Seelenfeld und 434.400 € für die K 139 Asendorf – Calle.

 

Nach Abzug der Zuwendungen vom Land bzw. von den Gemeinden verbleibt für 2016 ein Eigenanteil für den Landkreis von 1.726.400 € im Finanzhaushalt.

 

Im Ergebnishaushalt liegt der Ansatz bei Konto 55120 421200 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ lt. Mittelanmeldung für 2016 mit 1.484.500 € um 366.700 € über dem Ansatz Vorjahres in Höhe von 1.117.800 €.

 

Diese Erhöhung ist in erster Linie auf höhere Betriebsdienstkosten (Fremdkosten für Grünpflege, Winterdienst, Beseitigung lokaler Fahrbahnschäden, Reparatur von Blindgossen/Rinnen und Markierungsarbeiten) zurückzuführen. Da es sich hierbei größtenteils um Aufgaben der Verkehrssicherung handelt, ist eine Kürzung nicht vertretbar.

 

Ferner schlagen sich die Kfz- und Gerätekosten mit einem größeren Betrag nieder, weil das Abrechnungsverfahren umgestellt werden musste und keine Aufrechnung mit dem Lohnstundenausgleich mehr erfolgen darf. Zudem fallen die Einnahmen aus dem Lohnstundenausgleich ohnehin niedriger aus, weil im Bereich der Kreisstraßenwärter einige Stellen nach Ausscheiden wegen Erreichens der Altersgrenze nicht wiederbesetzt wurden.

 

Im Bereich der nicht investiven Instandsetzungsmaßnahmen an Fahrbahnen, Radwegen und Brücken wurde ebenfalls ein Mehrbedarf gegenüber 2015 angemeldet.

 

Addiert man den Eigenanteil des Landkreises im Finanzhaushalt von 1.726.400 € mit den Aufwendungen für die Unterhaltung und Instandsetzung von 1.484.500 €, hat der Landkreis 2016 Eigenmittel in Höhe von insgesamt rd. 3.210.900 € aufzubringen.

 

Für die Erhaltung des Kreisstraßenvermögens werden die beantragten Mittel dringend benötigt. Ein Verschieben von Maßnahmen verursacht höhere Folgekosten.

 

Kreisrat Schwarz erläutert, dass Herr Landrat Kohlmeier in einer Information am 29.10.2015 mitgeteilt hat, dass für einen Haushaltsausgleich rd. 4,9 Mio. € fehlen. Daher sei es erforderlich, dass aus allen Fachbereichen die Produktansätze auf mögliche Kürzungen hin überprüft werden.

 

Der Vorschlag der Verwaltung wird zur Diskussion gestellt. Dieser setzt sich nach Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung aus folgenden Positionen im zusammen:

 

Instandsetzungsmaßnahmen an Fahrbahnen und Erhaltungsmaßnahmen an Radwegen im Ergebnishaushalt:

 

a) K   4 (Fahrbahn Bereich Brücke Linsburg)                                17.200 €

b) K   6 (Fahrbahn Wenden-Lohe)                                      91.000 €

c) K 34 (Radweg Wietzen-Holte)                                                    27.700 €

                                                Summe a) – c)                          rd.  136.000 €

 

Sofern haushaltsrechtlich unumgänglich:

d) K   6 (Radweg Wenden)                                                              21.000 €

                                                Summe a) – d)                         rd.  157.000 €

 

 

Verschieben folgender Fahrbahnausbaumaßnahme im Finanzhaushalt um ein Jahr (wirkt sich indirekt über die Abschreibungen auf den Ergebnishaushalt aus):

 

e) K 10 Fahrbahnausbau Rehburg – Winzlar (freie Strecke)

              Baukosten und Ingenieurleistungen

              geplanter Ansatz 2016                                                    640.000 €

 

            damit Einsparung Abschreibung im

            Ergebnishaushalt                                       jährlich rd.       25.600 €

 

Sofern noch andere Potentiale gesehen werden, sollten diese hier genannt werden.

 

KTA Sieling würde in diesem Zusammenhang gerne die eigenfinanzierte Maßnahme K 3 in der OD Nienburg ansprechen. Als Anlage zum Protokoll der letzten Sitzung wurde für die K 3 eine Zusammenstellung von Schadensbildern mitgeschickt. Er hat sich die Fahrbahn noch einmal vor Ort angesehen und ist nach wie vor der Ansicht, dass eine Fahrbahnerneuerung hier nicht erforderlich ist, zumal ihm bisher keine Unterhaltungsmaßnahmen auf dieser Strecke bekannt sind. Die vorhandenen Schäden sollten seiner Meinung nach zunächst erst einmal mit Unterhaltungsmaßnahmen wie z. B. einem Splittprogramm usw. saniert werden. Seiner Ansicht nach handelt es sich hier nicht um einen Neuausbau. Hinzu kommt, dass wegen der nötigen Erreichbarkeit der Anlieger 6 Teilabschnitte gebildet werden müssen, was zusätzliche Kosten verursacht.

 

Auf die Frage von Stellv. Landrat Bomhoff, wie sich die geplante Maßnahme K 3 in 2016 haushaltswirksam darstellt, antwortet Verwaltungsangestellter Witt, dass investiv rd. 311.500 € für die Fahrbahnerneuerung eingeplant sind. Es handelt sich hier nicht um eine Instandsetzungsmaßnahme wie z. B. bei den Einsparvorschlägen zu a) bis d). Kreisrat Schwarz ergänzt, dass sich die Abschreibung jährlich mit rd. 12.500 € auf einen Zeitraum von 25 Jahren im Ergebnishaushalt auswirkt.

 

KTA Schmidt unterstreicht, dass letztendlich Einsparungen erforderlich sind und man sich daher Gedanken zu Einsparungsmöglichkeiten machen muss. Er sieht bei der

K 3 ebenfalls keine Erforderlichkeit hinsichtlich einer Fahrbahnerneuerung.

 

Ltd. BD Schindler erklärt den Zustand und die geplanten Maßnahmen im Zuge der

K 3 in der OD Nienburg. Die Fahrbahn wurde 1938 als Stadtstraße gebaut und entspricht nicht mehr den heutigen Vorschriften. Der Unterboden ist nicht tragfähig, daher entstehen die sichtbaren Netzrisse. Die Auswertung des PMS schlägt eine Fahrbahnerneuerung vor, bei der die Stadt mit im Boot ist.

 

Die Umsetzung der Maßnahme ist in 2016 vorgesehen. Die Ausschreibung ist fertig. Sofern heute beschlossen wird, die Maßnahme nicht zu bauen, wird er die Ausschreibung stoppen. Wenn lediglich eine Reparatur im Rahmen einer Unterhaltungsmaßnahme vorgenommen werden soll, ist dies aus zeitlichen Gründen in 2015 allerdings nicht mehr möglich.

 

Es fragt sich von der Sache her, wie lange man die Fahrbahnerneuerung verschieben würde? Hier besteht das Risiko, dass die Decke ganz kaputt gehen würde, denn auch die unteren Schichten sind kaputt. Diese Schäden sind beim Überfahren nicht zu sehen.

 

Die K 3 ist eine wichtige Ader für Nienburg, für den Kreis und für die gesamte Region und erfüllt damit eine wichtige Funktion. Wenn die Fahrbahn ganz kaputt geht, ist man stärker im Zugzwang, etwas zu machen.

 

Derzeit ist eine Erneuerung der Kreisstraße 3 in Kombination mit der Bundesstraßenmaßnahme im Kreuzungsbereich vorgesehen. Es ist sinnvoll, diesen ganzen Bereich aus verkehrlicher Sicht in einem Abschnitt zu machen und nicht noch mehr Teilabschnitte zu bilden. Dies hätte getrennte Ausschreibungen zur Folge, womit die K 3 noch teurer würde.

 

KTA Sieling hat Verständnis für diese Sichtweise. Er hat sich nicht aus haushaltsrechtlichen Gründen gegen eine Fahrbahnerneuerung ausgesprochen, sondern aus eigener Sicht beim Befahren der K 3 nicht erkannt, dass die Straße gemacht werden muss, da sie sich augenscheinlich trotz starker Verkehrsbelastung in einem guten Zustand befindet.

 

Ltd. BD Schindler rät, die K 3 im Kreuzungsbereich zusammen mit der B 6 frühzeitig anzufassen und zu sanieren und nicht zu warten, bis sie kaputt ist. Ausschlaggebend ist nicht immer die optische Erscheinung. In den Jahren 2003/2004 wurde die Decke durch Firma Eurovia Teerbau bzw. Firma Koldewei jeweils halbseitig erneuert. Erfahrungsgemäß beträgt die Haltbarkeitsdauer rd. 8 – 10 Jahre.

 

KTA Kaltofen möchte wissen, ob im Falle des Zurückstellens der Maßnahme Renovierungsmaßnahmen vorgenommen werden müssen.

 

Ltd. BD Schindler weiß in dem Fall noch nicht, ob dann die Bundesstraße getrennt gemacht werden würde. Erfahrungsgemäß kann man die Maßnahme evtl. 2 – 3 Winter verschieben. Wenn dann größere Schäden entstehen, wird die Maßnahme teuerer. Man könnte die Fahrbahnerneuerung also höchstens bis 2017/2018 schieben.

 

BD Wehr würde die Ausführung der Fahrbahnerneuerungsmaßnahme deutlich unterstützen. Man muss berücksichtigen, dass auch für Flächenmaßnahmen Kosten entstehen. Glücklicherweise waren die letzten Winter mild, so dass keine größeren Folgeschäden hinzugekommen sind. Er schlägt vor, die Maßnahme in 2016 durchzuführen und hält es für besser, stattdessen die K 10 um ein Jahr zu verschieben.

 

Die Frage von KTA Westermann, wann die Ausschreibung abgesandt werden soll und wann Baubeginn sein wird, sofern die K 3 – Maßnahme gebaut werden soll, beantwortet Ltd. BD Schindler dahingehend, dass zunächst der im Bau befindliche Abschnitt Nienburg-Mitte wieder offen sein muss.

 

KTA Andermann fährt auch regelmäßig auf der K 3 und ist der Ansicht, dass es wesentlich schlechtere Straßen gibt. Auf der K 3 ist im Bereich des Hotels Krähe die Fahrbahn noch schlechter, aber die Schäden im Untergrund sieht man nicht. Er möchte die K 3 am liebsten auch schieben und später wieder aufgreifen. Allerdings ist der Verkehr auf dieser Strecke erheblich.

 

KTA Schmidt hat die Angelegenheit bisher so wie auch KTA Sieling betrachtet. Nach den Erläuterungen durch Herrn Schindler hat die Fahrbahn schon jetzt Risse, obwohl sie erst vor ca. 10 Jahren gemacht worden ist. Er ist inzwischen der Ansicht, dass man jetzt die K 3 vernünftig ausbauen und nicht nur flicken sollte.

 

KTA Sieling pflichtet ihm bei, dass ein Verschieben um 1 – 2 Jahre keinen Sinn macht. Er war bisher davon ausgegangen, dass bei der K 3 mit Unterhaltungsmaßnahmen 7 – 9 Jahre Zeit gewonnen werden könnten.

 

KTA Westermann gibt hinsichtlich der Auswirkungen im Bereich der Abschreibungen zu bedenken, dass bei Fertigstellung einer Maßnahme zum Jahresende 2016 sich die Abschreibungen erst im Haushaltsjahr 2017 auswirken werden.

 

Stellv. Landrat Bomhoff stimmt KTA Westermann zu, dass sich im Ergebnishaushalt bei den Abschreibungen durch das Verschieben von Investitionsmaßnahmen keine großen Einsparungen ergeben.

 

Ltd. BD Schindler räumt ein, dass man über ein Verschieben der geplanten eigenfinanzierten Maßnahme K 3 (OD Nienburg) für 1 – 2 Jahre evtl. nachdenken könnte, einem Verschieben um einen Zeitraum von 6 – 8 Jahren kann er aber nicht zustimmen. Er warnt vor einer solchen Sichtweise, denn dann könnte man das PMS abschaffen. Nicht das Aussehen der Fahrbahn ist ausschlaggebend, sondern die Griffigkeit ist wichtig.

 

Da der Unterbau eigentlich auf Sand gebaut ist, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Straße bei längerem Verschieben in den unteren Schichten immer mehr weg bricht und die Maßnahme dann teurer wird.

 

KTA Andermann wundert sich, dass die Straße jetzt nach rd. 10 Jahren schon wieder gemacht werden muss, obwohl sie nach Erfahrungswerten ca. 25 Jahre halten sollte. Vielleicht sollte man überlegen, gleich den gesamten Aufbau neu zu machen.

 

Kreisrat Schwarz erklärt, dass die kameralistisch vorgeschriebenen Abschreibungssätze nicht unbedingt der Wirklichkeit entsprechen. So rechnet man z. B. für Gebäude einen Zeitraum von 100 Jahren, was vielleicht ausnahmsweise bei Schulgebäuden zutreffen könnte. In den Jahren 2017 bzw. 2018 finden Landtags- bzw. Bundestagswahlen statt. Da die Marktpreisentwicklung oft in Abhängigkeit zu Wahljahren steht, besteht die These, dass in Wahljahren Maßnahmen oft teurer kommen. Im Ergebnishaushalt wirken sich im Wesentlichen die vorgeschlagenen Einsparungsvorschläge a) bis c) und evtl. d) aus.

 

Stellv. Landrat Bomhoff ist der Ansicht, dass eine aufschlussreiche Diskussion geführt worden ist. Er fragt, warum nicht gleich ein grundlegender Ausbau erfolgt, wenn eine Fahrbahnerneuerung nur ca. 10 Jahre hält und schlägt vor, eine Kostenermittlung für beide Varianten zu machen und dann zu entscheiden.

 

KTA Plate meint, dass die haushaltsrechtlichen Auswirkungen über die Abschreibung im Ergebnishaushalt 2016 keine Rolle spielen. Die Planung und die Ausschreibung sind fertig. Die Dringlichkeit dieser Maßnahme ist nach dem PMS so beurteilt worden. Er appelliert daran, an dem Plan festzuhalten, den dieser Ausschuss sich selbst gegeben hat.

 

Ltd. BD Schindler erläutert ergänzend, dass es verschiedene Stufen gibt, was hier gemacht werden kann. So könnte z. B. mit dem Reparaturzug nur eine 2 cm dicke Dünnschicht und Splitt aufgetragen werden oder aber eine Grunderneuerung mit erfolgen, mit 4 cm Decke und 8 cm Binder. Diese 12 cm Verschleißschicht werden eigentlich immer erneuert, um die Griffigkeit zu erhalten. Heute haben die Verkehre gegenüber früheren Ausbaumaßnahmen viel höhere Achslasten und auch das Material ist ein anderes.

 

Die dritte Möglichkeit wäre, die in den 30er Jahren auf Sand gebaute Fahrbahn grundlegend zu erneuern.

 

BD Wehr spricht sich dafür aus, hinsichtlich der Unterschiede bei der Asphaltqualität bei Ausschreibungen auf das Material zu achten. Möglicherweise könnte man bei der jetzt geplanten Maßnahme zu dem Zeitpunkt, wenn die 12 cm dicke Verschleißschicht abgefräst ist, die dann sichtbaren Zustandsdaten erfassen und für die in evtl. 10 Jahren erneut fällige nächste Ausbaumaßnahme verwerten.

 

KTA Sieling ist der Meinung, dass nach dem Aussehen der Straße der Untergrund nicht allzu schlecht sein kann. Er hält daher einen kompletten Neuaufbau nicht für erforderlich.

 

KTA Schmidt fasst zusammen: Das Geld fehlt, die Abschreibung macht jährlich nur 10.000 € - 20.000 € aus, die Ausschreibung ist fertig und es wurde im AfK beschlossen, die Ausschreibung im Herbst vorzunehmen. Die Straßenbauverwaltung hat somit alles richtig gemacht. Aufgrund der Erläuterungen von Herrn Schindler ist er davon überzeugt, die K 3 wie geplant zu bauen und stattdessen lieber eine andere Maßnahme zu verschieben.

 

KTA Sieling erklärt auf Nachfrage, dass er keinen Antrag auf Verschieben der Maßnahme K 3 stellt, sondern dass diese Maßnahme wie geplant gebaut werden sollte.

 

Nachdem Verwaltungsangestellter Witt Fotos von dem Zustand der K 10 Rehburg – Winzlar gezeigt hat, führt Ltd. BD Schindler aus, dass nach der Qualität der Straße lieber die K 10 als die K 3 zu schieben wäre. Zudem ist in der OD die Belastung durch Schwerlastverkehr höher als an freier Strecke.

 

Wenn jetzt die Ausschreibung K 3 veröffentlicht wird, hätte das den Vorteil, dass voraussichtlich ein günstiges Ausschreibungsergebnis erzielt werden könnte, weil die Firmen zu dieser Jahreszeit Aufträge suchen. Wenn die K 3 zusammen mit der Bundesstraßenkreuzung gebaut werden kann, hat das für den Landkreis den Vorteil, dass die Eckausrundungen im Einmündungsbereich der Kreisstraße vom Bund mit bezahlt werden.

 

KTA Schmidt stellt den Antrag, die K 10 Rehburg – Winzlar (freie Strecke) um ein Jahr zu verschieben.

 

Vors. KTA Kesebom lässt über den Antrag abstimmen. Dem Antrag wird einstimmig mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen, zugestimmt.

 

Anschließend bittet er um Vorschläge zu den Einsparvorschlägen a) – c) bzw. d) im Ergebnishaushalt.

 

Kreisrat Schwarz erklärt, dass der Einsparungsvorschlag a) – c) als ein Punkt zu betrachten ist, während der Vorschlag d) eher untergeordnet betrachtet werden sollte.

 

Verwaltungsangestellter Witt ergänzt, dass mit der Straßenbauverwaltung im Vorfeld abgestimmt worden ist, dass die genannte Reihenfolge auch eine Prioritätenfolge für das Verschieben darstellt.

 

KTA Westermann ist der Ansicht, dass im Verhältnis zum Gesamtumfang der Mittelanmeldung im Produkt Kreisstraßen wenige Einsparvorschläge gemacht worden sind. Der Mittelbedarf sollte 2016 nicht über dem des Vorjahres liegen.

 

Laut Kreisrat Schwarz hatte die Verwaltung den Auftrag, zu den in 2015 bereits vorgenommenen Einsparungen zusätzlich für 2016 weitere Einsparmöglichkeiten zu prüfen. Hierbei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Schäden in den Folgejahren größer ausfallen werden, wenn keine Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden.

 

KTA Schmidt erinnert daran, dass vor 2 Jahren zugunsten der BBS 1 Mio. Euro bei den Kreisstraßen eingespart worden ist. Es wird schon versucht, im Produkt Kreisstraßen nach Einsparvorschlägen zu suchen.

 

Stellv. Landrat Bomhoff unterstützt aus fachlicher Sicht die Ausführungen von Kreisrat Schwarz hinsichtlich zu befürchtender höherer Folgekosten im Falle des Verschiebens von Maßnahmen. Andererseits muss das Geld jedoch auch vorhanden sein. Bei der zu erwartenden Unterdeckung von 4 – 5 Mio. Euro müssten Überlegungen angestellt werden, die Erträge und Einnahmen zu erhöhen. Er hält es aber für gut, dass zumindest diese Einsparvorschläge im Produkt Kreisstraßen gemacht wurden und schlägt daher vor, diese Vorschläge mit zu tragen.

 

KTA Andermann schließt sich dem letzten Satz seines Vorredners an und schlägt vor die Vorschläge a) - d) zu beschließen. Seiner Meinung nach sollte versucht werden, 2 Mio. Euro zu investieren, sonst kann nur noch geflickt werden und das wird dann im Ergebnis viel teurer.

 

KTA Schmidt stellt den Antrag, die Einsparungsvorschläge a) – d) mit einer Gesamtsumme von 157.000 € zu beschließen.

 

Dem Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen zugestimmt.

 

Anschließend lässt Vors. KTA Kesebom zusammenfassend über folgenden geänderten Beschlussvorschlag beschließen:

 

„Der Ausschuss für Kreisstraßen stimmt den Mittelanmeldungen für das Produkt 55120 Kreisstraßen für den Haushalt 2016 mit den Änderungen der Einsparungsvorschläge a) bis d) im Ergebnishaushalt und e) im Finanzhaushalt zu.“

 

Dieser Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen zum Beschluss erhoben.

 


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    9 Ja-Stimmen       1 Nein-Stimme         0 Enthaltungen