Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss für Kreisstraßen nimmt Kenntnis.


Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter Witt erinnert daran, dass bereits in der letzten Sitzung beschlossen wurde, der Ausführung der Variante 1 b (Radwegneubau lediglich außerhalb der Ortschaften Sarninghausen und Düdinghausen, sowie zwischen der Brücke über die „Große Aue“ und Einmündung in die L 349, einschließlich der Einrichtung eines Fahrbahnteilers im Bereich der Brücke) unter dem Vorbehalt der Zuwendungsfähigkeit zuzustimmen.

 

Am 14.10.2015 konnte dieser Punkt mit dem Zuwendungsgeber in Hannover abgestimmt werden. Im Ergebnis wird vom Fördergeber lediglich der Abschnitt zwischen Sarninghausen und Düdinghausen als förderfähig betrachtet. Die restliche Strecke ist nicht förderfähig, weil keine durchgehende Radwegführung entstehen würde und dies keine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radfahrer darstellen würde.

 

Im Radwegebedarfsplan des Landkreises Nienburg/Weser ist die gesamte Strecke von Sarninghausen bis zur Einmündung in die L 349 als ein Bauabschnitt ausgewiesen.

 

Auf die Frage des Vors. KTA Kesebom nach der Radwegführung in den Ortsdurchfahrten antwortet Verwaltungsangestellter Witt, dass der Radfahrer bei der Variante

1 b in den Ortsdurchfahrten auf der Fahrbahn geführt werden soll. Hierzu müsste gegenüber dem Fördergeber jedoch im Falle der Umsetzung des gesamten Bauabschnittes bis hin zur L 349 noch begründet werden, warum die Führung auf der Fahrbahn möglich ist.

 

KTA Plate möchte wissen, ob der Flecken Steyerberg über das Ergebnis informiert worden ist.

 

Kreisrat Schwarz erklärt, dass der Sachverhalt mit Herrn Weber besprochen worden ist, von Seiten des Flecken Steyerberg aber zumindest bisher keine weitere Reaktion erfolgt ist.

 

Vors. KTA Kesebom ergänzt, dass diese Maßnahme sozusagen als Zwitter zu betrachten ist, da sie teilweise förderfähig ist und teilweise nicht. Der bisherige Beschluss lautet, dass die Maßnahme nicht gebaut wird, wenn es keine Förderung hierfür gibt. Wollte man die Maßnahme Variante 1 b bauen, müsste erst eine Begründung für die gegenüber der Anmeldung zum Mehrjahresprogramm geänderte Variante vorgelegt und geprüft werden.

 

Verwaltungsangestellter Witt erklärt, dass eine Begründung für die geänderte Sichtweise der Radwegführung in den Ortsdurchfahrten nur vorgelegt wird, bzw. erforderlich wird, wenn der komplette Radweg gebaut wird. Jetzt stellt sich die Angelegenheit so dar, dass keine Förderfähigkeit für die gesamte Maßnahme in Aussicht gestellt wurde.

 

KTA Schmidt fasst zusammen, dass der bisherige Beschluss besagt, dass der Radweg nur dann gebaut wird, wenn er förderfähig ist. Der Flecken ist über die Aussage des Fördergebers informiert worden. Sofern vom Flecken noch eine Äußerung erfolgt, müsste eine erneute Bewertung der Maßnahme vorgenommen werden.