Sitzung: 24.11.2015 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2015/168
Beschluss:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur
und Umwelt beschließt die Naturschutzgebietsverordnung
über das geplante Naturschutzgebiet NSG HA 108 „Hägerdorn“.
Beratungsgang:
Kreisoberinspektorin
Müller stellt,
Bezug nehmend auf den bereits einige Zeit zurückliegenden Einleitungsbeschluss
des Ausschusses für das
offizielle Beteiligungsverfahren (BV 2015/136), das ca. 56 ha große, in der Gemeinde Hoyerhagen gelegene FFH-Gebiet 282 „Hägerdorn“
anhand des Entwurfs der Verordnungskarte
nochmals vor. Die im Eigentum der Nds.
Landesforsten stehende
Fläche ist dem Lebensraumtyp (LRT)
Eichen-Hainbuchen-Mischwald zuzuordnen und befindet sich in einem guten
Erhaltungszustand (EHZ) B.
Von den insgesamt
36 beteiligten Interessenvertretungen und öffentlichen Institutionen haben 5
Stellen Bedenken / Anregungen / Hinweise vorgebracht. Der Verordnungsentwurf und
die Begründung wurden aufgrund der eingegangen Anregungen und hauptsächlich
aufgrund des neuen Walderlasses angepasst. Die Verordnungskarte wurde nicht
geändert. Hinsichtlich der
detaillierten Darstellung der eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen
Behörden und Naturschutzvereinigungen wird auf die Zusammenfassung und Begründung in
der Anlage 1 zur Einladung verwiesen.
Nun solle der Beschluss
über den Erlass der Verordnung des Naturschutzgebietes (NSG) „Hägerdorn“
erfolgen, um zeitnah über die Beschlüsse des Kreisausschusses und des
Kreistages das Inkrafttreten durch Verkündigung im Ministerialblatt Anfang 2016
zu erreichen.
Nachdem sich KTA Brieber
bei der Verwaltung für die intensive Vorbereitung bedankt und den positiven
Aspekt, dass seitens der Gemeinden und Privatpersonen keine Bedenken geäußert
wurden, hervorhebt, äußert sich das beratende Mitglied Gerner kritisch
zu den Verordnungsinhalten.
Er sei enttäuscht über das
Ergebnis der Diskussionen über den Walderlass mit der Nds. Forstverwaltung und
die geringe Einflussnahme über die Verordnung, insbesondere den Verzicht auf
Deklarierung des EHZ A sowie die fehlende Möglichkeit zur Entwicklung zum
besseren LRT. So ließe die Gesamterhaltung innerhalb bisher guter Teilbereiche
sogar den Raum für Verschlechterungen zu. Dies empfinde er als bedenklich und
so nicht akzeptabel.
Kreisoberinspektorin
Müller versichert, dass trotz Nachfragen beim Nds. Ministerium für Umwelt,
Energie und Klimaschutz (MU) bei der Umsetzung des Walderlasses keine
Spielräume zugelassen wurden.
KTA Sieling spricht sich im
Namen der CDU-Fraktion für den Vorschlag der Verwaltung aus. Auch, wenn dieser
nicht alle hundertprozentig zufrieden
stelle, so sei er aber doch durchaus austariert und spiegele das „Machbare“
wider.
Der Vorsitzende
KTA Andermann bittet die Verwaltung darum, bei der Vorstellung zukünftiger
Ausweisungsverfahren, im Vortrag Kennzahlen zur Gesamtgebietsgröße, zur Größe
bereits davon geschützter Flächenanteile sowie zu einmaligen und wiederkehrenden
Kosten zu benennen. Auch bei der Verabschiedung der Verordnungen im Kreistag
bittet er den dann jeweils Vortragenden diese zuvor genannten Kennzahlen mit zu
benennen.
Kreisoberinspektorin
Müller kann bereits jetzt zu der Frage nach den Kosten Stellung nehmen. Als
einmalige Kosten fallen lediglich die Kosten einer Beschilderung des geplanten
Naturschutzgebietes (NSG) an. Wiederkehrende bzw. laufende Kosten seien nicht
erkennbar.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 1 Enthaltung.