Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt beschließt die Naturschutzgebietsverordnung über das geplante Naturschutzgebiet NSG HA 108 „Hägerdorn“.

 


Beratungsgang:

 

Kreisoberinspektorin Müller stellt, Bezug nehmend auf den bereits einige Zeit zurückliegenden Einleitungsbeschluss des Ausschusses für das offizielle Beteiligungsverfahren (BV 2015/136), das ca. 56 ha große, in der Gemeinde Hoyerhagen gelegene FFH-Gebiet 282 „Hägerdorn“ anhand des Entwurfs der Verordnungskarte nochmals vor. Die im Eigentum der Nds. Landesforsten stehende Fläche ist dem Lebensraumtyp (LRT) Eichen-Hainbuchen-Mischwald zuzuordnen und befindet sich in einem guten Erhaltungszustand (EHZ) B.

Von den insgesamt 36 beteiligten Interessenvertretungen und öffentlichen Institutionen haben 5 Stellen Bedenken / Anregungen / Hinweise vorgebracht. Der Verordnungsentwurf und die Begründung wurden aufgrund der eingegangen Anregungen und hauptsächlich aufgrund des neuen Walderlasses angepasst. Die Verordnungskarte wurde nicht geändert. Hinsichtlich der detaillierten Darstellung der eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Behörden und Naturschutzvereinigungen wird auf die Zusammenfassung und Begründung in der Anlage 1 zur Einladung verwiesen.

Nun solle der Beschluss über den Erlass der Verordnung des Naturschutzgebietes (NSG) „Hägerdorn“ erfolgen, um zeitnah über die Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages das Inkrafttreten durch Verkündigung im Ministerialblatt Anfang 2016 zu erreichen.

 

Nachdem sich KTA Brieber bei der Verwaltung für die intensive Vorbereitung bedankt und den positiven Aspekt, dass seitens der Gemeinden und Privatpersonen keine Bedenken geäußert wurden, hervorhebt, äußert sich das beratende Mitglied Gerner kritisch zu den Verordnungsinhalten.

Er sei enttäuscht über das Ergebnis der Diskussionen über den Walderlass mit der Nds. Forstverwaltung und die geringe Einflussnahme über die Verordnung, insbesondere den Verzicht auf Deklarierung des EHZ A sowie die fehlende Möglichkeit zur Entwicklung zum besseren LRT. So ließe die Gesamterhaltung innerhalb bisher guter Teilbereiche sogar den Raum für Verschlechterungen zu. Dies empfinde er als bedenklich und so nicht akzeptabel.

 

Kreisoberinspektorin Müller versichert, dass trotz Nachfragen beim Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) bei der Umsetzung des Walderlasses keine Spielräume zugelassen wurden.

 

KTA Sieling spricht sich im Namen der CDU-Fraktion für den Vorschlag der Verwaltung aus. Auch, wenn dieser nicht alle  hundertprozentig zufrieden stelle, so sei er aber doch durchaus austariert und spiegele das „Machbare“ wider.

 

Der Vorsitzende KTA Andermann bittet die Verwaltung darum, bei der Vorstellung zukünftiger Ausweisungsverfahren, im Vortrag Kennzahlen zur Gesamtgebietsgröße, zur Größe bereits davon geschützter Flächenanteile sowie zu einmaligen und wiederkehrenden Kosten zu benennen. Auch bei der Verabschiedung der Verordnungen im Kreistag bittet er den dann jeweils Vortragenden diese zuvor genannten Kennzahlen mit zu benennen.

 

Kreisoberinspektorin Müller kann bereits jetzt zu der Frage nach den Kosten Stellung nehmen. Als einmalige Kosten fallen lediglich die Kosten einer Beschilderung des geplanten Naturschutzgebietes (NSG) an. Wiederkehrende bzw. laufende Kosten seien nicht erkennbar.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 1 Enthaltung.