Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die Einstellung des vom Fachbereich Jugend beantragten Personals.


Beratungsgang:

 

Zur Erläuterung der Personalbedarfsanmeldung berichtet Herr Barthel zur aktuellen Entwicklung der Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Ergänzt wird der Bericht durch einen Kurzvortrag von Frau Dehmel zur Situation der Unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA). Die Präsentation hierzu ist als Anlage dem Protokoll beigefügt (Anlage 1).

 

In diesem Zusammenhang wird auf Nachfragen aus dem Ausschuss deutlich gemacht, dass für die sachgerechte Bearbeitung der UMAs in den Vormundschaften eine Fallzahl von 40 Vormundschaften/MitarbeiterIn das Maximum darstellt, um den rechtlichen wie pädagogischen  Anforderungen tatsächlich genügen zu können.

Die jetzige rechtliche Quote von 50 Fällen/MitarbeiterIn geht auf eine Empfehlung noch aus dem Jahr 2000 zurück, die mit Blick auf die heute zu leistende Arbeit den Realitäten nicht ausreichend Rechnung trägt.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen dies befürwortend nach näherer

Erläuterung der zu verrichtenden Tätigkeiten der Vormünder zur Kenntnis.

 

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss zu absehbaren Entwicklungen von weiteren Personalbedarfen erläutert Herr Klein dass die momentane Zuwanderung und die damit verbundenen Quoten einer nahezu täglichen Änderung unterliegen und Prognosen in Richtung weiterer Entwicklungen nicht abgegeben werden können

Im Weiteren wurde auf Nachfrage das Thema Gastfamilien für Flüchtlinge aufgegriffen und die derzeitige Situation (12 Gastfamilien, die Interesse angezeigt haben) erläutert.

 

Herr Barthel macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass auch Gastfamilien die wesentlichen Voraussetzung für die Pflege mitbringen müssen und verweist auf den hohen Aufwand an Betreuung und Begleitung der aus der Gastfamilienakquise resultiert, da die jungen Flüchtlinge in der meisten Zahl aufgrund von Kriegserlebnissen oder Erlebnissen auf der Flucht schwer traumatisiert sind.

Dies stellt für Gasteltern und andere Pflegeeltern eine besondere Herausforderung dar, die sie allein nicht meistern können.

Herr Krug-Gildehaus erkundigt sich im Rahmen der Vormundschaft nach Betreuungsvereinen im Landkreis Nienburg, wie er sie auch aus anderen Landkreisen kennt.

Frau Dehmel erläutert, dass hier zwar ein Verein in der Gründung begriffen ist, aufgrund des sehr langwierigen Zulassungsverfahrens aber sicher noch wenigstens zwei Jahre bis zu einem ersten Einsatz vergehen werden.

Der Anregung aus dem Ausschuss, die Bedarfe an Gasteltern und Vormündern vermehrt an die Öffentlichkeit zu bringen, wird der Fachbereich durch entsprechende Maßnahmen folgen.

 

In der Diskussion um die beantragten Stellen in der Tagespflege und der geplanten kreiseigenen Großtagespflegestelle  kamen aus dem Ausschuss (Herr Hunecke) Bedenken auf, dass die punktuelle Einrichtung eines  Angebotes in Nienburg auch Ansprüche anderer Kommunen auf gleichgeartete Unterstützung in der Betreuungslandschaft auslösen werde.

Herr Barthel verweist darauf, dass die Maßnahme die besondere Situation in der Kreisstadt entlasten soll, die derzeit mit den anderen Kommunen noch nicht vergleichbar ist.

 

 

Zum Abschluss der Personaldiskussion verweist Herr Klein noch einmal auf den Umstand, dass die Verwaltungsvorlage für den Ausschuss Finanzen und Personal/Kreistag zum Stellenplan 2016 von der Vorlage für den Jugendhilfeausschuss abweicht, da die Entscheidung über die beantragten zwei Stellen „z.b.V.“ einer politischen Auseinandersetzung bedürfe.

Unabhängig davon verweisen Herr Klein und Herr Barthel nochmals auf die Notwendigkeit umfassender Reaktion auf die Zuwanderung, um nicht – wie die Erfahrungen aus früheren Jahren zeigen – in absehbarer Zeit ein Vielfaches an Kosten und Problemen hinnehmen zu müssen.      

 

 


Beratungsergebnis

 

Einstimmig mit 6 Ja-Stimmen, wie Beschlussvorschlag