Beratungsgang:

 

Herr Klein bezieht sich auf den offenen Brief eines Mitbürgers in der Presse zum Thema Flüchtlinge. Darin sei auch behauptet worden, der Landkreis handele bezüglich des schlüssigen Konzepts zur Herleitung von angemessenen Kosten der Unterkunft rechtswidrig. Aus Sicht des Landkreises sei dies nicht richtig. Man habe ein Unternehmen mit der Erstellung des Konzepts beauftragt. Es gebe lediglich 2 Beschlüsse im Eilverfahren, noch keine Urteile. Es sei daher legitim, dass man die bisherige Vorgehensweise bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils beibehalte.

 

Die Fortschreibung des schlüssigen Konzepts, die alle 2 Jahre vorgesehen sei, stehe an. Dabei werde man die Einwände der vorliegenden Beschlüsse berücksichtigen.

 

Das Thema sei seit Jahren bundesweit ein Dauerbrenner.