Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

  • Die zentrale Haltestelle für IGS und BBS soll zur Optimierung der verkehrlichen Situation wie geplant „Im Meerbachbogen“ errichtet werden.

 

  • Die durch die bisher eingeplanten aber nicht in voller Höhe zu erwartenden Fördermittel entstehende Deckungslücke soll durch Investitionskredite gegenfinanziert werden – im Rahmen des Gesamtbetrages der Kreditermächtigung laut Haushaltssatzung.

 

  • Der vorweggezogene Maßnahmebeginn soll schnellstmöglich beantragt werden.

Beratungsgang:

 

Anhand einer kurzen Präsentation erläutert KAR Rohwerder den vorliegenden Sachverhalt. Zwischenzeitlich hat ein persönliches Gespräch mit der LNVG statt gefunden, indem dargestellt wurde, dass die Kurvenaufweitung im Bereich „Am Meerbachbogen“ eine notwendige Maßnahme sei. Der Anschluss an die Straße sei jedoch die Fördergrenze. Mit guter Begründung kann die Fördergrenze im Ein- und Ausfahrtbereich geringfügig verschoben werden.

Die Position der LNVG, hinsichtlich der Wartehäuschen, ist, dass 6 Überdachungen ausreichend sind. Die Überdachungen könnten vergrößert werden und/ oder reduziert werden. Umplanungen würden allerdings zusätzlichen Zeit- und Mittelaufwand bedeuten.

Im Falle eines Antrags auf vorzeitigen Maßnahmebeginn entfällt die Klagemöglichkeit, da erklärt werden müsste, dass die Maßnahme trotz Finanzierungslücke durchgeführt werden soll. Eine rechtsverbindliche Zusage über Fördermittel wird erst mit Fördermittelbescheid wirksam.

Der Vorschlag der Verwaltung ist daher, die Position der LNVG zu akzeptieren, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Anzahl der Wartehäuschen sollte entsprechend der Förderung auf 6 reduziert werden. Der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn sollte gestellt werden. Darüber hinaus soll die Investitionslücke  über Investitionskredite gegenfinanziert werden.

 

KTA Kaltofen fragt, warum 9 Wartehäuschen geplant wurden, wenn auch mit weniger ausgekommen wird.

 

KAR Rohwerder entgegnet, dass laut Fördermittelnachricht Überdachungen nur im Rahmen der üblichen Bushaltestellen bezogenen auf Wartehäuschen gefördert werden. Gerade bei den hohen und konzentrierten Fahrgastzahlen in den nassen Monaten November bis März ist dies nicht ausreichend.

 

Die Frage von KTA Brieber , ob mit den Begrifflichkeiten Bushaltehäuschen und Haltestellenüberdachung das gleiche gemeint ist, wird von KAR Rohwerder bejaht.

 

KTA Brieber spricht sich für die großen Überdachungen aus, da in der Praxis bei Schulschluss die Schülerströme sicher untergebracht werden müssen.

 

LR Kohlmeier ergänzt, dass es sich um 6 Bushaltehäuschen und 3 Überdachungen handelt. Die Buswartehäuschen stehen direkt an den Busanfahrtsstellen. Im mittleren Bereich stehen, für Schülerinnen und Schüler, die erst spätere Busse besetzen, 3 größere Überdachungen zur Verfügung.

 

KTA Westermann berichtet aus der IGS Bauausschusssitzung und erinnert sich, dass Herr Mazur die Planung sehr ausführlich vorgestellt habe. Nach langer Abwägung wurde der Plan in vorhandener Form für gut befunden. Er spricht sich dafür aus, bei der Entscheidung zu bleiben und die Anzahl der Überdachungen nicht zu reduzieren.

 

KTA Warnecke fragt, ob die Möglichkeit besteht, die förderfähige Fläche zu beschränken und andere Fördermöglichkeiten abzufragen. Zur Kurvenaufweitung könnten GVFG-Mittel (Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden nach dem Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG)) in Betracht kommen.

 

LR Kohlmeier unterstützt die Vorgehensweise und befürwortet, alle nicht für die Förderung in Frage kommenden Bereiche zurück zu ziehen.

 

Herr Hasselbusch wirft ein, dass die Bushaltestelle fertig sein muss, falls Rollstuhlfahrer die Schule besuchen.

 

KAR Rohwerder entgegnet, dass dieser Aspekt für eine Förderung keine Begründung sei. Der Landkreis ist frei den Antrag zu verändern.

 

LR Kohlmeier geht auf die Frage des Herrn Hasselbusch ein und sagt, dass ca. 20 Busse die Haltestelle anfahren und diese, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, schnellstmöglich fertig gestellt werden müsse.

 

KTA Brieber sagt, dass über den Busbahnhof eingehend diskutiert wurde und an der beschlossenen Ausbauqualität sowie den flankierenden Maßnahmen festgehalten werden sollte.

 

KTA Plate spricht sich ebenfalls für die geplante Durchführung aus. Eine eventuelle Nachrüstung könnte auch mit höheren Kosten verbunden sein.

 

KTA Westermann kann dem neuen Beschlussvorschlag folgen, ohne die Reduzierung der Überdachungen mit aufzunehmen.

 

LR Kohlmeier fasst zusammen, dass die Kurvenaufweitung und die Verlängerung der Abbiegespur aus dem Antrag der LNVG genommen werden soll. Für den Antrag der GVFG-Mittel wird voraussichtlich die Stadt Nienburg als Straßenbaulastträger zuständig sein. Er bittet um eine Klärung mit der Stadt. Für die übrigen Maßnahmen soll ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig