Sitzung: 01.03.2016 Ausschuss für Liegenschaften
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2016/029
- Die zentrale Haltestelle
für IGS und BBS soll zur Optimierung der verkehrlichen Situation wie
geplant „Im Meerbachbogen“ errichtet werden.
- Die durch die bisher
eingeplanten aber nicht in voller Höhe zu erwartenden Fördermittel
entstehende Deckungslücke soll durch Investitionskredite gegenfinanziert
werden – im Rahmen des Gesamtbetrages der Kreditermächtigung laut
Haushaltssatzung.
- Der vorweggezogene
Maßnahmebeginn soll schnellstmöglich beantragt werden.
Beratungsgang:
Anhand einer kurzen Präsentation erläutert KAR Rohwerder den
vorliegenden Sachverhalt. Zwischenzeitlich hat ein persönliches Gespräch mit
der LNVG statt gefunden, indem dargestellt wurde, dass die Kurvenaufweitung im
Bereich „Am Meerbachbogen“ eine notwendige Maßnahme sei. Der Anschluss an die
Straße sei jedoch die Fördergrenze. Mit guter Begründung kann die Fördergrenze
im Ein- und Ausfahrtbereich geringfügig verschoben werden.
Die Position der LNVG, hinsichtlich der Wartehäuschen, ist, dass 6
Überdachungen ausreichend sind. Die Überdachungen könnten vergrößert werden
und/ oder reduziert werden. Umplanungen würden allerdings zusätzlichen Zeit-
und Mittelaufwand bedeuten.
Im Falle eines Antrags auf vorzeitigen Maßnahmebeginn entfällt die
Klagemöglichkeit, da erklärt werden müsste, dass die Maßnahme trotz
Finanzierungslücke durchgeführt werden soll. Eine rechtsverbindliche Zusage
über Fördermittel wird erst mit Fördermittelbescheid wirksam.
Der Vorschlag der Verwaltung ist daher, die Position der LNVG zu akzeptieren,
um Verzögerungen zu vermeiden. Die Anzahl der Wartehäuschen sollte entsprechend
der Förderung auf 6 reduziert werden. Der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
sollte gestellt werden. Darüber hinaus soll die Investitionslücke über Investitionskredite gegenfinanziert
werden.
KTA Kaltofen fragt, warum 9 Wartehäuschen geplant wurden, wenn
auch mit weniger ausgekommen wird.
KAR Rohwerder entgegnet, dass laut Fördermittelnachricht
Überdachungen nur im Rahmen der üblichen Bushaltestellen bezogenen auf
Wartehäuschen gefördert werden. Gerade bei den hohen und konzentrierten
Fahrgastzahlen in den nassen Monaten November bis März ist dies nicht
ausreichend.
Die Frage von KTA Brieber , ob mit den Begrifflichkeiten Bushaltehäuschen
und Haltestellenüberdachung das gleiche gemeint ist, wird von KAR Rohwerder
bejaht.
KTA Brieber spricht sich für die großen Überdachungen aus, da in der Praxis bei
Schulschluss die Schülerströme sicher untergebracht werden müssen.
LR Kohlmeier ergänzt, dass es sich um 6 Bushaltehäuschen und 3
Überdachungen handelt. Die Buswartehäuschen stehen direkt an den
Busanfahrtsstellen. Im mittleren Bereich stehen, für Schülerinnen und Schüler,
die erst spätere Busse besetzen, 3 größere Überdachungen zur Verfügung.
KTA Westermann berichtet aus der IGS Bauausschusssitzung und
erinnert sich, dass Herr Mazur die Planung sehr ausführlich vorgestellt habe.
Nach langer Abwägung wurde der Plan in vorhandener Form für gut befunden. Er
spricht sich dafür aus, bei der Entscheidung zu bleiben und die Anzahl der
Überdachungen nicht zu reduzieren.
KTA Warnecke fragt, ob die Möglichkeit besteht, die
förderfähige Fläche zu beschränken und andere Fördermöglichkeiten abzufragen.
Zur Kurvenaufweitung könnten GVFG-Mittel (Finanzhilfen des Landes zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden nach dem Nds.
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG)) in Betracht kommen.
LR Kohlmeier unterstützt die Vorgehensweise und befürwortet,
alle nicht für die Förderung in Frage kommenden Bereiche zurück zu ziehen.
Herr Hasselbusch wirft ein, dass die Bushaltestelle fertig sein
muss, falls Rollstuhlfahrer die Schule besuchen.
KAR Rohwerder entgegnet, dass dieser Aspekt für eine Förderung
keine Begründung sei. Der Landkreis ist frei den Antrag zu verändern.
LR Kohlmeier geht auf die Frage des Herrn Hasselbusch ein und
sagt, dass ca. 20 Busse die Haltestelle anfahren und diese, unabhängig von
körperlichen Einschränkungen, schnellstmöglich fertig gestellt werden müsse.
KTA Brieber sagt, dass über den Busbahnhof eingehend diskutiert wurde und an der
beschlossenen Ausbauqualität sowie den flankierenden Maßnahmen festgehalten
werden sollte.
KTA Plate spricht sich ebenfalls für die geplante Durchführung aus. Eine eventuelle
Nachrüstung könnte auch mit höheren Kosten verbunden sein.
KTA Westermann kann dem neuen Beschlussvorschlag folgen, ohne die
Reduzierung der Überdachungen mit aufzunehmen.
LR Kohlmeier fasst zusammen, dass die Kurvenaufweitung und die
Verlängerung der Abbiegespur aus dem Antrag der LNVG genommen werden soll. Für
den Antrag der GVFG-Mittel wird voraussichtlich die Stadt Nienburg als
Straßenbaulastträger zuständig sein. Er bittet um eine Klärung mit der Stadt.
Für die übrigen Maßnahmen soll ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt
werden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig