Sitzung: 08.03.2016 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/039
Beschlussvorschlag:
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Burckhardtshöhe“ in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya sowie in der Gemeinde Hoyerhagen wird beschlossen.
Beratungsgang:
Kreisoberinspektorin Müller veranschaulicht anhand der Verordnungskarte das Umsetzungsvorhaben der
europarechtlichen Vorgaben in nationales Recht für das FFH-Gebiet 281
„Burckhardtshöhe“. Das rd. 105 ha große geplante Naturschutzgebiet (NSG) HA 098
„Burckhardtshöhe“ in der Gemeinde Hoyerhagen steht zu 100% im Eigentum der
Niedersächsischen Landesforsten. Die
Lebensraumtypen Eichen-Hainbuchen-Mischwald, Hainsimsen-Buchenwald, bodensaurer
Eichenwald, nährstoffreiches Stillgewässer sowie Übergangs- und
Schwingrasenmoor seien dort im guten Erhaltungszustand (EHZ B) anzutreffen.
Seit dem Beschluss zur
Einleitung der öffentlichen Auslegung und des Beteiligungsverfahrens (ALNU v.
29.09.2015 – Beschlussvorlage Nr. 2015/169) wurde die
öffentliche Auslegung und das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die
Auswertung ergab nur 1 Einwendung durch die Auslegung. Von den 34 beteiligten Interessensvertretungen
und öffentliche Institutionen haben nur 6
Stellen Bedenken, Anregungen, Hinweise bzw. Anfragen vorgebracht.
Siehe hierzu im Einzelnen auch die fachliche und rechtliche Auseinandersetzung
mit den eingegangenen Stellungnahmen, die der Einladung als Anlage 1 angefügt
ist.
Im
Ergebnis wurde der Verordnungsentwurf aufgrund der eingegangen Anregungen und
aufgrund des neuen Walderlasses angepasst. Für die Verordnungskarte ergaben
sich keine inhaltlichen Veränderungen, hier wurde nur nachrichtlich die
Landkreisgrenze aufgenommen.
Hier im Fachausschuss solle nun
der Beschluss über den Erlass der Verordnung und über das
Naturschutzgebiet NSG HA 098
„Burckhardtshöhe“ gefasst werden.
Auf die Frage von KTA Sieling
nach den Auswirkungen des NSG auf den im Programm verbliebenen aber noch nicht
umgesetzten Radweg an der L330 in Hoyerhagen, verweist Landschaftsarchitekt
Gänsslen auf das „Verschlechterungsverbot“ für das FFH-Gebiet. Die noch
nicht konkret feststehenden Planungen
können aktuell nicht zu einer räumlichen Reduzierung des FFH-Gebiets und
somit des geplanten NSG führen. Die weitgehenste mögliche Berücksichtigung ist
als Freistellung mit Erlaubnisvorbehalt aufgenommen worden.
KTA Brieber spricht von formalen Aspekten. Er gehe davon aus,
dass der Radweg nicht an der späteren Verträglichkeitsprüfung scheitere.
Das Mitglied mit beratender
Stimme Gerner hatte bereits mehrfach im Vorfeld seinen Wunsch auf
Berücksichtigung der Entwicklungsmöglichkeit zum Erhaltungszustand (EHZ) A geäußert. Im Rahmen
des stringenten Walderlasses begrüße er, dass die Verwaltung weiter am Ball
geblieben sei und den Verordnungs-Entwurf in Richtung möglicher EHZ A für die
Sonderbiotope verbessert habe.
Kreisoberinspektorin Müller dankt in diesem
Zusammenhang der Zuhörerin Frau Blass für die gute Zusammenarbeit,
stellvertretend für die Niedersächsischen Landesforsten.
Der Vorsitzende KTA Andermann schließt sich
dem Dank aus Sicht des Ausschusses an und ruft sodann zur Abstimmung über den
Tagesordnungspunkt auf.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 0 Enthaltungen.