Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Burckhardtshöhein der Samtgemeinde Grafschaft Hoya sowie in der Gemeinde Hoyerhagen wird beschlossen.

 


Beratungsgang:

 

Kreisoberinspektorin Müller veranschaulicht anhand der Verordnungskarte das Umsetzungsvorhaben der europarechtlichen Vorgaben in nationales Recht für das FFH-Gebiet 281 „Burckhardtshöhe“. Das rd. 105 ha große geplante Naturschutzgebiet (NSG) HA 098 „Burckhardtshöhe“ in der Gemeinde Hoyerhagen steht zu 100% im Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten. Die Lebensraumtypen Eichen-Hainbuchen-Mischwald, Hainsimsen-Buchenwald, bodensaurer Eichenwald, nährstoffreiches Stillgewässer sowie Übergangs- und Schwingrasenmoor seien dort im guten Erhaltungszustand (EHZ B) anzutreffen.

Seit dem Beschluss zur Einleitung der öffentlichen Auslegung und des Beteiligungsverfahrens (ALNU v. 29.09.2015 – Beschlussvorlage Nr. 2015/169) wurde die öffentliche Auslegung und das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Auswertung ergab nur 1 Einwendung durch die Auslegung. Von den 34 beteiligten Interessensvertretungen und öffentliche Institutionen haben nur 6 Stellen Bedenken, Anregungen, Hinweise bzw. Anfragen vorgebracht.

Siehe hierzu im Einzelnen auch die fachliche und rechtliche Auseinandersetzung mit den eingegangenen Stellungnahmen, die der Einladung als Anlage 1 angefügt ist.

Im Ergebnis wurde der Verordnungsentwurf aufgrund der eingegangen Anregungen und aufgrund des neuen Walderlasses angepasst. Für die Verordnungskarte ergaben sich keine inhaltlichen Veränderungen, hier wurde nur nachrichtlich die Landkreisgrenze aufgenommen.

Hier im Fachausschuss solle nun der Beschluss über den Erlass der Verordnung und über das Naturschutzgebiet  NSG HA 098 „Burckhardtshöhe“ gefasst werden.

 

Auf die Frage von KTA Sieling nach den Auswirkungen des NSG auf den im Programm verbliebenen aber noch nicht umgesetzten Radweg an der L330 in Hoyerhagen, verweist Landschaftsarchitekt Gänsslen auf das „Verschlechterungsverbot“ für das FFH-Gebiet. Die noch nicht konkret feststehenden Planungen  können aktuell nicht zu einer räumlichen Reduzierung des FFH-Gebiets und somit des geplanten NSG führen. Die weitgehenste mögliche Berücksichtigung ist als Freistellung mit Erlaubnisvorbehalt aufgenommen worden.

 

KTA Brieber spricht von formalen Aspekten. Er gehe davon aus, dass der Radweg nicht an der späteren Verträglichkeitsprüfung scheitere.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Gerner hatte bereits mehrfach im Vorfeld seinen Wunsch auf Berücksichtigung der Entwicklungsmöglichkeit zum  Erhaltungszustand (EHZ) A geäußert. Im Rahmen des stringenten Walderlasses begrüße er, dass die Verwaltung weiter am Ball geblieben sei und den Verordnungs-Entwurf in Richtung möglicher EHZ A für die Sonderbiotope verbessert habe.

 

Kreisoberinspektorin Müller dankt in diesem Zusammenhang der Zuhörerin Frau Blass für die gute Zusammenarbeit, stellvertretend für die Niedersächsischen Landesforsten.

 

Der Vorsitzende KTA Andermann schließt sich dem Dank aus Sicht des Ausschusses an und ruft sodann zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt auf.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.