Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Mit den als Anlagen beigefügten Entwürfen der Naturschutzgebietsverordnung, der Verordnungskarte und der Begründung zur Naturschutzgebietsverordnung wird das offizielle Beteiligungsverfahren zur Ausweisung des geplanten Naturschutzgebiets „Nienburger Bruch“ eingeleitet.

 


Beratungsgang:

 

Kreisoberinspektorin Müller veranschaulicht anhand der Verordnungskarte das Vorhaben zur Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben in nationales Recht am FFH-Gebiet 299 „Nienburger Bruch“. Aktuell gesichert sei das Gebiet zwar durch die LSG-Verordnung „Meerbachniederung“, die allerdings nicht EU-konform ist, weshalb sie in Form des geplanten NSG HA 233, das identisch mit dem FFH-Gebiet 299 ist, überarbeitet wird.

Das geplante, rd. 112ha große, NSG liegt rd. 3 km südlich der Stadt Nienburg/Weser und rd. 1 km östlich der B 215. Die von der Schutzgebietsausweisung betroffenen Flächen stehen ausschließlich im Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten. Schützenswerte Lebensraumtypen sind die Buchenwälder (EHZ B), die Eichenwälder (EHZ C), die Erlen- u. Eschenwälder (EHZ C) sowie die Bechsteinfledermaus im Erhaltungszustand B.

 

Durch das geplante NSG soll die Erhaltung und Entwicklung der naturnahen und strukturreichen Waldbestände einschließlich ihrer natürlichen Standortbedingungen und ihrer hohen Anzahl von charakteristischen Arten (u. a. der Hainbuche, Rotbuche, Esche, Stieleiche, Hasel und Weißdorn sowie in der Krautschicht u. a. dem Adler- und Königsfarn, Flattergras, Pillen-Segge und Buschwindröschen) sichergestellt werden.

Neben der Sicherung des Gebietes als Sommer- und ggf. auch als Winterquartier, bzw. als Jagdgebiet für die Bechsteinfledermaus liegt der Fokus auf den Alt- und Totholzbeständen sowie den Habitatbäumen als potentieller Lebensraum für die Bechsteinfledermaus, aber auch für andere Fledermausarten und weitere bedrohte Tierarten.

 

Bezüglich der Verordnungsinhalte wird auf den der Einladung angefügten Verordnungsentwurf (Anlage 1) verwiesen.

 

Bislang erfolgt ist die Erörterung des Verordnungsentwurfes mit den Eigentümern, Nutzungsberechtigten und Interessenvertretern. Absprachen mit den Niedersächsischen Landesforsten gingen Gespräche mit dem BUND Nienburg hinsichtlich der Erörterung der groben Verordnungsinhalte, Besonderheiten und den Vorkommen im Gebiet voraus.

Hier im Fachausschuss solle nun die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Ausweisung des NSG HA 233 „Nienburger Bruch“ beschlossen werden.

 

Dem Dank des Vorsitzenden KTA Andermann an die Verwaltung und der Anregung an das Plenum, Fragen zu stellen, schließt sich sodann, da keine Fragen mehr gestellt wurden, der Aufruf zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt an.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.