Sitzung: 08.03.2016 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/040
Mit den als Anlagen beigefügten Entwürfen der Naturschutzgebietsverordnung, der Verordnungskarte und der Begründung zur Naturschutzgebietsverordnung wird das offizielle Beteiligungsverfahren zur Ausweisung des geplanten Naturschutzgebiets „Nienburger Bruch“ eingeleitet.
Beratungsgang:
Kreisoberinspektorin Müller veranschaulicht anhand der Verordnungskarte das Vorhaben zur Umsetzung der
europarechtlichen Vorgaben in nationales Recht am FFH-Gebiet 299 „Nienburger
Bruch“. Aktuell gesichert sei das Gebiet
zwar durch die LSG-Verordnung „Meerbachniederung“, die allerdings nicht
EU-konform ist, weshalb sie in Form des geplanten NSG HA 233, das identisch mit
dem FFH-Gebiet 299 ist, überarbeitet wird.
Das geplante, rd.
112ha große, NSG liegt rd. 3 km südlich der Stadt Nienburg/Weser und rd. 1 km
östlich der B 215. Die von der Schutzgebietsausweisung betroffenen Flächen
stehen ausschließlich im Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten.
Schützenswerte Lebensraumtypen sind die Buchenwälder (EHZ B), die Eichenwälder (EHZ C), die Erlen- u. Eschenwälder (EHZ C) sowie
die Bechsteinfledermaus im
Erhaltungszustand B.
Durch das geplante NSG soll die Erhaltung und Entwicklung
der naturnahen und strukturreichen Waldbestände einschließlich ihrer natürlichen
Standortbedingungen und ihrer hohen Anzahl von charakteristischen Arten (u. a.
der Hainbuche, Rotbuche, Esche, Stieleiche, Hasel und Weißdorn sowie in der
Krautschicht u. a. dem Adler- und Königsfarn, Flattergras, Pillen-Segge und
Buschwindröschen) sichergestellt werden.
Neben der Sicherung des Gebietes als Sommer- und ggf. auch
als Winterquartier, bzw. als Jagdgebiet für die Bechsteinfledermaus liegt der
Fokus auf den Alt- und Totholzbeständen sowie den Habitatbäumen als
potentieller Lebensraum für die Bechsteinfledermaus, aber auch für andere
Fledermausarten und weitere bedrohte Tierarten.
Bezüglich der Verordnungsinhalte wird auf den der
Einladung angefügten Verordnungsentwurf (Anlage 1) verwiesen.
Bislang erfolgt ist die Erörterung
des Verordnungsentwurfes mit den Eigentümern, Nutzungsberechtigten und
Interessenvertretern. Absprachen mit den Niedersächsischen Landesforsten gingen
Gespräche mit dem BUND Nienburg hinsichtlich der Erörterung der groben
Verordnungsinhalte, Besonderheiten und den Vorkommen im Gebiet voraus.
Hier im
Fachausschuss solle nun die Einleitung des
Beteiligungsverfahrens zur Ausweisung des NSG HA 233 „Nienburger Bruch“
beschlossen werden.
Dem Dank des Vorsitzenden KTA Andermann an die Verwaltung und
der Anregung an das Plenum, Fragen zu stellen, schließt sich sodann, da keine
Fragen mehr gestellt wurden, der Aufruf zur Abstimmung über den
Tagesordnungspunkt an.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 0 Enthaltungen.