Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen gibt bekannt, dass die in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Landschaftspflege, Natur und Umwelt vom 24.11.2015 (BV 2015/175) beschlossene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet LSG NI 64 „Wellier Kolk“ im Flecken Steyerberg und in der Samtgemeinde Mittelweser im Rahmen der Umsetzung der europäischen Richtlinien zu Fauna-Flora-Habitatgebieten / Natura 2000; FFH-Gebiet 289 "Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg“ nun mit der Veröffentlichung im Ministerialblatt am 28.01.2016 rechtskräftig geworden ist.

Sie ist künftig anzuwenden.

 


Beratungsergebnis:

 

ohne