Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Zuhörer Heinrich Wedekind aus Lichtenhorst meldet sich zu Wort.

Er sei Eigentümer von Flächen, die „Geschützte Landschaftsbestandteile“ sind und durch die geplante NSG-Verordnung betroffen sind. Er stelle eine zunehmende Vernässung seiner Flächen fest. Inzwischen seien die Auswirkungen der Vernässung bis auf sein Hofgelände spürbar. Ackerflächen, die über den „Weißen Graben“ entwässerten, würden inzwischen völlig „absaufen“.

Er möchte vermeiden, dass sich dieser Zustand über Widervernässungs-maßnahmen im geplanten Naturschutzgebiet HA XXX „Randbereiche Lichtenmoor“ in den Samtgemeinden Heemsen und Steimbke weiter verschlechtere.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen bestätigt, dass über die NSG-Verordnung eine Wiedervernässung von Flächen angestrebt werde. Die Entwässerung sei jedoch nicht über die NSG-Verordnung eingeschränkt. Es gäbe sicherlich Lösungsansätze, wie Flächenankäufe, finanzielle Entschädigungen usw., die man diskutieren könne, wenn eine Wiedervernässung konkret anstünde. Zudem ist bei Betroffenheit von bestehenden Nutzungsrechten Privater i.d.R. ein Genehmigungsverfahren erforderlich.

Im Rahmen der bereits im Vorfeld erfolgten Beteiligung der betroffenen Eigentümer

sei ihm ein solcher Einwand aber nicht bekannt, was ihn stutzen lasse. Er bietet dem Zuhörer Heinrich Wedekind daher an, im Anschluss an die Sitzung konkret die betroffenen Flächen anhand einer Karte nachzuvollziehen und ggf. gemeinsame Lösungsansätze zu erarbeiten.

 


Beratungsergebnis:

 

ohne