Sitzung: 08.03.2016 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Zuhörer Heinrich Wedekind aus Lichtenhorst meldet sich zu Wort.
Er sei Eigentümer von Flächen, die „Geschützte
Landschaftsbestandteile“ sind und durch die geplante NSG-Verordnung betroffen
sind. Er stelle eine zunehmende Vernässung seiner Flächen fest. Inzwischen
seien die Auswirkungen der Vernässung bis auf sein Hofgelände spürbar.
Ackerflächen, die über den „Weißen Graben“ entwässerten, würden inzwischen
völlig „absaufen“.
Er möchte vermeiden, dass sich dieser Zustand über
Widervernässungs-maßnahmen im geplanten Naturschutzgebiet HA XXX „Randbereiche
Lichtenmoor“ in den Samtgemeinden Heemsen und Steimbke weiter verschlechtere.
Landschaftsarchitekt Gänsslen bestätigt, dass über die NSG-Verordnung eine Wiedervernässung von
Flächen angestrebt werde. Die Entwässerung sei jedoch nicht über die
NSG-Verordnung eingeschränkt. Es gäbe sicherlich Lösungsansätze, wie
Flächenankäufe, finanzielle Entschädigungen usw., die man diskutieren könne,
wenn eine Wiedervernässung konkret anstünde. Zudem ist bei Betroffenheit von
bestehenden Nutzungsrechten Privater i.d.R. ein Genehmigungsverfahren
erforderlich.
Im Rahmen der bereits im Vorfeld erfolgten Beteiligung der betroffenen
Eigentümer
sei ihm ein solcher Einwand aber nicht bekannt, was ihn stutzen lasse.
Er bietet dem Zuhörer Heinrich Wedekind daher an, im Anschluss an die
Sitzung konkret die betroffenen Flächen anhand einer Karte nachzuvollziehen und
ggf. gemeinsame Lösungsansätze zu erarbeiten.
Beratungsergebnis:
ohne