Das Gremium nimmt Kenntnis.


Beratungsgang:

 

Dipl.-Geogr. Arndt verwies darauf, dass im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 10. November 2015 die zweite Auslegung des LROP-Änderungsentwurfes bekanntgemacht worden sei. Die Träger öffentlicher Belange hätten daraufhin bis zum 06. Januar 2016 Gelegenheit gehabt, eine Stellungnahme zu dem zweiten Änderungsentwurf abzugeben.

Die Änderungen des zweiten Entwurfes hätten u.a. die Festlegung von Vorranggebieten Moorentwicklung nicht mehr vorgesehen. Die Kulissen für die Vorranggebiete Torferhaltung und Biotopverbund sei er reduziert worden. Nach der Beratung im ALNU am 23.12.2016 seien einige Punkte identifiziert worden, zu denen der Landkreis erneut eine Stellungnahme abgeben sollte.

Dementsprechend hätte der Landkreis fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben, in der er sich vor allem zu einigen Vorranggebieten Torferhaltung sowie Biotopverbund und erneut zu den Festlegungen zur Rohstoffgewinnung geäußert hätte.

Am 27. und 28. Januar 2016 sei diese Stellungnahme mit dem Land erörtert worden. Da die Teilnahme am Erörterungstermin sehr gering gewesen sei, hätten die Aspekte der Stellungnahme des Landkreises noch einmal vertieft werden können. Das Land hätte für einige der bemängelten Festlegungen bzw. Defizite eine erneute Prüfung in Aussicht gestellt. Nach der Ressortabstimmung solle im April ein Kabinettsbeschluss herbeigeführt werden. Anschließend werde sich der Landtag mit der LROP-Änderung befassen und ihn dann, voraussichtlich bis zur Sommerpause, beschließen. Die Rechtskraft des neuen LROP werde für Herbst 2016 erwartet.