Das Gremium nimmt Kenntnis.


Beratungsgang:

 

Dipl.-Geogr. Arndt berichtet, dass für die Maßnahme Nr. 7 gem. Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz ein Ersatzneubau der 220 kV – Leitung durch eine 380 kV-Leitung auf dem Abschnitt Stade Landesbergen vorgesehen sei.  Für diese Maßnahme würde ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt, um die Raumverträglichkeit der Maßnahme zu prüfen. Die verfahrens-führende Behörde sei das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg.

Am 10. Dez. 2014 hätte eine Antragskonferenz in Bücken stattgefunden. Der Landkreis Nienburg/Weser habe Stellungnahmen mit Datum vom 13.01.2015 und 17.06.2015 abgegeben.

Mit Inkrafttreten der Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes am 01.01.2016 sei die Option für den Einsatz von Erdkabel für Leitungen für die Maßnahme 7 geöffnet worden. Im Falle des Neubaus könne diese Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragungsleitung auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten als Erdkabel errichtet und betrieben werden, wenn

-              der Abstand zu Wohngebäuden im Innenbereich weniger als 400 Metern resp. weniger als 200 Metern zu Wohngebäuden im Außenbereich beträgt oder

-              eine Freileitung gegen § 44 Absatz 1 (Artenschutz) bzw. § 34 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetzes (Gebietsschutz die für Natura 2000-Kulisse) verstieße.

Vor diesem Hintergrund würden zurzeit zahlreiche Abschnitte vom Übertragungsnetzbetreiber TENNET darauf hin überprüft, ob der Einsatz von Erdkabeln möglich und sinnvoll sei. In einer ergänzenden Antragskonferenz am 09.03.2016 seien die neuen Optionen mit den Trägern öffentlicher Belange besprochen werden. Dabei sei auch der Vorschlag einer Bürgerinitiative aus dem Raum Warpe angesprochen worden, der eine Erdkabellösung im Verlauf des Wesertales vorsehe. Die Einleitung des Beteiligungsverfahrens des ROV solle im Sommer 2016 erfolgen. Damit könnte das ROV bis zum Jahresende abgeschlossen werden.

Kreislandwirt Göckeritz erläutert, dass die Ausführungen zur Erdkabeloption im BBPlG insbesondere im Hinblick auf einen schnellen Planungsverlauf zu einem Trugschluss führen könnten. Von der Verlagerung von der Freileitung zum Erdkabel seien vor allem Eigentümer betroffen. An einem Beispiel aus Südniedersachsen habe sich gezeigt, dass man hier allein für einen 5 km langen Abschnitt nur mit zeitaufwändigen Enteignungsverfahren weiterkomme. Das Erdkabel benötige bei einer Sohlentiefe von 1,60 m eine Trasse von 23 m Breite. Dies entspreche einer Bundesautobahn. Der gesamte Baubereich erreiche eine Breite von 45 m. Die Trasse müsse langfristig von tiefwurzelndem Bewuchs sowie von Bäumen und Sträuchern freigehalten werden. Alle 950 m müsse eine Muffe die Kabel verbinden. Die Kabelübergangsanlagen seien kleine Umspannwerke, die eine Fläche von bis zu 8.000 m² benötigten (Anmerkung der KV: Dies ist der von der Tennet genannte Maximalwert bei längeren Kabelabschnitten, auch bei kürzeren Abschnitten unter 5 km würden Flächen von mindestens  3.500 m² benötigt).

KTA Dr. Schmädeke fragt, ob es für die Flächeneigentümer eine Konzessionsabgabe gäbe.

Kreislandwirt Göckeritz antwortet, dass eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 20% des Flächenwertes angeboten werde.

KTA Sieling erinnerte daran, dass in der Bevölkerung erst durch die SüdLink Planung sehr viel Unruhe entstanden sei, während man sich an die parallel geführten 220- und 380-kV gewöhnt habe. Ebenso hätte man die Planung für den Ersatzneu für die 220 kV-Leitung akzeptiert.