Sitzung: 09.03.2016 Ausschuss für Regionalentwicklung
Das Gremium nimmt
Kenntnis.
Beratungsgang:
Dipl.-Geogr. Arndt berichtet, dass für die Maßnahme Nr. 7 gem.
Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz ein Ersatzneubau der 220 kV – Leitung durch
eine 380 kV-Leitung auf dem Abschnitt Stade Landesbergen vorgesehen sei. Für diese Maßnahme würde ein
Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt, um die Raumverträglichkeit der
Maßnahme zu prüfen. Die verfahrens-führende Behörde sei das Amt für regionale
Landesentwicklung Lüneburg.
Am 10. Dez. 2014 hätte eine Antragskonferenz
in Bücken stattgefunden. Der Landkreis Nienburg/Weser habe Stellungnahmen mit
Datum vom 13.01.2015 und 17.06.2015 abgegeben.
Mit Inkrafttreten der Änderung des
Bundesbedarfsplangesetzes am 01.01.2016 sei die Option für den Einsatz von
Erdkabel für Leitungen für die Maßnahme 7 geöffnet worden. Im Falle des Neubaus
könne diese Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragungsleitung auf technisch und
wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten als Erdkabel errichtet und betrieben
werden, wenn
- der Abstand zu Wohngebäuden im Innenbereich weniger als 400 Metern resp. weniger als 200 Metern zu Wohngebäuden im Außenbereich beträgt oder
- eine Freileitung gegen § 44 Absatz 1 (Artenschutz) bzw. § 34 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetzes (Gebietsschutz die für Natura 2000-Kulisse) verstieße.
Vor diesem Hintergrund würden zurzeit
zahlreiche Abschnitte vom Übertragungsnetzbetreiber TENNET darauf hin
überprüft, ob der Einsatz von Erdkabeln möglich und sinnvoll sei. In einer
ergänzenden Antragskonferenz am 09.03.2016 seien die neuen Optionen mit den
Trägern öffentlicher Belange besprochen werden. Dabei sei auch der Vorschlag
einer Bürgerinitiative aus dem Raum Warpe angesprochen worden, der eine
Erdkabellösung im Verlauf des Wesertales vorsehe. Die Einleitung des
Beteiligungsverfahrens des ROV solle im Sommer 2016 erfolgen. Damit könnte das
ROV bis zum Jahresende abgeschlossen werden.
Kreislandwirt Göckeritz
erläutert, dass die Ausführungen zur Erdkabeloption im BBPlG insbesondere im
Hinblick auf einen schnellen Planungsverlauf zu einem Trugschluss führen könnten.
Von der Verlagerung von der Freileitung zum Erdkabel seien vor allem Eigentümer
betroffen. An einem Beispiel aus Südniedersachsen habe sich gezeigt, dass man
hier allein für einen 5 km langen Abschnitt nur mit zeitaufwändigen
Enteignungsverfahren weiterkomme. Das Erdkabel benötige bei einer Sohlentiefe
von 1,60 m eine Trasse von 23 m Breite. Dies entspreche einer Bundesautobahn.
Der gesamte Baubereich erreiche eine Breite von 45 m. Die Trasse müsse
langfristig von tiefwurzelndem Bewuchs sowie von Bäumen und Sträuchern freigehalten
werden. Alle 950 m müsse eine Muffe die Kabel verbinden. Die Kabelübergangsanlagen
seien kleine Umspannwerke, die eine Fläche von bis zu 8.000 m² benötigten
(Anmerkung der KV: Dies ist der von der Tennet genannte Maximalwert bei
längeren Kabelabschnitten, auch bei kürzeren Abschnitten unter 5 km würden Flächen
von mindestens 3.500 m² benötigt).
KTA Dr. Schmädeke fragt, ob es für die Flächeneigentümer eine
Konzessionsabgabe gäbe.
Kreislandwirt Göckeritz antwortet, dass eine einmalige
Ausgleichszahlung in Höhe von 20% des Flächenwertes angeboten werde.
KTA Sieling erinnerte daran, dass in der Bevölkerung erst durch die SüdLink Planung sehr viel Unruhe entstanden sei, während man sich an die parallel geführten 220- und 380-kV gewöhnt habe. Ebenso hätte man die Planung für den Ersatzneu für die 220 kV-Leitung akzeptiert.