Das Gremium nimmt Kenntnis.


Beratungsgang:

 

Dipl.-Geogr. Arndt erläutert, dass die beiden Maßnahmen Nr. 3 und 4 aus dem Bundesbedarfsplan mit der Änderung des BBPlG mit einem „E“ gekennzeichnet worden seien. D.h., dass für diese Leitungen vorrangig Erdkabel vorzusehen seien und nur ausnahmsweise eine Ausführung als Freileitung erfolgen solle.

Nachdem der Gesetzgeber diesen Erdkabelvorrang bei Gleichstromprojekten festgesetzt hätte, werde die Planung der SuedLink-Verbindungen aktuell neu aufgesetzt.

Dafür sei es erforderlich, die gesetzlichen Vorgaben von der Bundesnetzagentur als zuständiger Behörde in einer Planungsmethode zu konkretisieren. Die BNA habe hierfür ein Positionspapier zur Erdkabel-Methodik vorgelegt, welches derzeit abgestimmt wird. Die Arbeitsgemeinschaft De Witt Rechtsanwaltsgesellschaft und Planungsbüro OECOS habe im Auftrag der Kooperation Hamelner Erklärung eine Stellungnahme zu diesem Positionspapier verfasst.

Auf dieser Basis werde die Tennet mögliche neue Trassenkorridore herleiten und der Öffentlichkeit vorstellen. Im Zuge der Neuplanung werde die Tennet erneut den frühzeitigen und engen Austausch mit der Öffentlichkeit suchen.