Sitzung: 09.03.2016 Ausschuss für Regionalentwicklung
Das Gremium nimmt
Kenntnis.
Beratungsgang:
Dipl.-Geogr. Arndt erläutert, dass die beiden Maßnahmen Nr. 3
und 4 aus dem Bundesbedarfsplan mit der Änderung des BBPlG mit einem „E“
gekennzeichnet worden seien. D.h., dass für diese Leitungen vorrangig Erdkabel
vorzusehen seien und nur ausnahmsweise eine Ausführung als Freileitung erfolgen
solle.
Nachdem der Gesetzgeber diesen
Erdkabelvorrang bei Gleichstromprojekten festgesetzt hätte, werde die Planung
der SuedLink-Verbindungen aktuell neu aufgesetzt.
Dafür sei es erforderlich, die gesetzlichen
Vorgaben von der Bundesnetzagentur als zuständiger Behörde in einer
Planungsmethode zu konkretisieren. Die BNA habe hierfür ein Positionspapier zur
Erdkabel-Methodik vorgelegt, welches derzeit abgestimmt wird. Die
Arbeitsgemeinschaft De Witt Rechtsanwaltsgesellschaft und Planungsbüro OECOS
habe im Auftrag der Kooperation Hamelner Erklärung eine Stellungnahme zu diesem Positionspapier verfasst.
Auf dieser Basis werde die Tennet mögliche neue Trassenkorridore herleiten und der Öffentlichkeit vorstellen. Im Zuge der Neuplanung werde die Tennet erneut den frühzeitigen und engen Austausch mit der Öffentlichkeit suchen.