Das Gremium nimmt Kenntnis.


Beratungsgang:

 

Kreislandwirt Göckeritz fragt an, ob die Kreisverwaltung bei der Frage der Schafhaltung auf den Deichen behilflich sein könne. Die Voraussetzungen für eine Schafhaltung seien nicht mehr gegeben, wenn eine Einzäunung aus Hochwasserschutzgründen nicht möglich sei. Wegen einer möglichen Bejagung der Schafe durch den Wolf sei die Einzäunung eine Voraussetzung, um entsprechende Cross-compliance-Mittel zu erhalten.

Anmerkung der Kreisverwaltung: Aus Sicht des Hochwasserschutzes ist eine Deichunterhaltung mit Schafen sehr zu befürworten und bei unseren gewidmeten Hochwasserdeichen im Nordkreis auch gängige Praxis. Bei der abschnittsweisen Deichbeweidung werden bereits heute die Schafe je nach zu beweidendem Abschnitt temporär eingezäunt. Sobald an einem Deichabschnitt die Beweidung abgeschlossen ist werden die Weidezäune umgesetzt. Diese Praxis ist unabhängig davon, ob die Zäune den Wolf abwehren oder nicht. Sobald ein Hochwasser aufläuft und gemeldet ist, müssen die Zäune abgebaut und darin geferchte Schafe und von den Deichflächen rechtzeitig entfernt werden.