Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

zu a)

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die vom Fachbereich vorgeschlagene Vorgehensweise.

 

zu b)

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt den Aufbau von zwanzig Betreuungsplätzen in der Tagespflege in der vom Fachbereich Jugend vorgeschlagenen Vorgehensweise.


Beratungsgang:

 

Herr Klein erläutert die Vorlage und berichtet, dass die Anzahl der zu betreuenden Kinder im U6 Bereich stetig steigt. Er teilt mit, dass es verstärkte Geburtenzahlen gäbe und ein steigendes Interesse an der Wiederaufnahme der Berufstätigkeit bei den Eltern bestünde.

Weiterhin würden Wanderungszuwächse, verursacht –nicht nur - durch die

Flüchtlingssituation, die Anzahl in dem Bereich steigern.

Bis Anfang Mai 2016 gäbe es rund 400 Flüchtlingskinder im Alter von 0-6 Jahren, bei denen sich ein Betreuungsbedarf ergäbe. Irrtümlich wurde in der Vorlage die

Flüchtlingskinderzahl von 700 im Alter von 0-10 Jahren aufgenommen.

Dazu kommt die erhebliche Steigerung der Nachfrage nach Betreuungsplätzen im U3 Bereich.

Diese Nachfrage treffe auf einen beachtlichen Krippenausbau der Gemeinden, dem aber die starke Verringerung der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege

gegenüberstände.

Die Kindertagespflege liege in dem Zuständigkeitsbereich des Landkreises

Nienburg/Weser, da diese nicht auf die Gemeinden delegiert wurde.

Der Betreuungssituation im Kindergartenjahr 2016/2017 könne man noch soeben gerecht werden. In absehbarer Zeit wäre es jedoch nicht mehr möglich die Nachfrage zu befriedigen.

Um die Betreuungsansprüche und die gesamtstaatliche Zielsetzung gelungener

Integration zu erfüllen, müsse etwas getan werden.

Herr Klein macht deutlich, dass diese erwachsene Aufgabe nicht ausschließlich mit einem weiteren Ausbau der Krippen zu begegnen sei.

Ein Grund sei z.B., dass das erforderliches Fachpersonal nicht kurzfristig auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.

Weiterhin gieße ein baulicher Ausbau aktuelle Bedarfe in „Beton“, von denen man nicht wisse, für wie lange sie bestünden.

 

Die naheliegendste Lösung sei die „Reaktivierung“ der Tagespflege, für die im

Rahmen des sog. Krippengipfels einmal ein Anteil von 30 % des Betreuungs-

angebots im U3 Bereich angestrebt worden sei.

Voraussetzung dafür sei die Schaffung attraktiver und verlässlicher

Rahmenbedingungen für Tagespflegepersonen. Diese seien bisher noch nicht

hinreichend vorhanden gewesen, was u.a. über die letzten Jahre vermehrt zur Aufgabe der Betreuung durch die ausgebildeten Tagesmütter geführt habe.

Im Rahmen eines Workshops mit den Tagesmüttern im Februar 2016 ergab eine Analyse folgende Ursachen:

 

           fehlende Planungssicherheit, durch Schwankungen im monatlichen

Einkommen und bei der Absicherung in der Sozialversicherung

          fehlende Einbindung in das kommunale Vergabesystem in einigen Gemeinden (bevorzugte  Belegung der stationären Betreuungseinrichtungen)

           fehlende Risikoabsicherung bei Abbruch oder Ausfall

           schwierige Vertretungsregelung bei kurzfristigen Ausfällen

          zu geringes Engagement in der  Öffentlichkeitsarbeit durch Landkreis und Kommunen und bei der Vermittlung der gleichrangigen Betreuungsinitiative „Tagespflege“

 

Weiterhin führte Herr Klein aus, dass man die Rahmenbedingungen ändern und Probleme lösen könne. Dafür müssten jedoch alle Beteiligte „an einem Strang

ziehen“.

Das hieße, dass die Zusammenarbeit zwischen Landkreis, den Kommunen und den Tagespflegepersonen verbessert werden müsse, um ein attraktives Angebot schaffen zu können.

Das Angebot der Aus- und Weiterbildungen müsse weiterentwickelt und die

Öffentlichkeitsarbeit mehr ausgebaut werden. Herr Kein ergänzt, dass die

Vertretungsregelungen in der Tagespflege evtl. sogar einer übergeordneten

Organisation bedürfen.

Die Tagespflege müsse zukünftig in den Gemeinden als gleichrangiges Angebot

anerkannt werden und entsprechende Berücksichtigung bei der Betreuungsplatz-

vergabe finden.

Dabei sei eine verlässliche Einbindung in die Betreuungslandschaft der

Gemeinden unabdingbar (Konsens über Analyse in HVB-Runde 04. Mai 2016).

Die Tagespflegepersonen müssten auf zusätzliche privatrechtliche Entgelte

verzichten, ihr Angebot müsse in einem mindestens zu vereinbarenden Betreuungszeitfensters stattfinden und es seien erweiterte Qualitätsansprüche zu erfüllen.

Herr Klein erläutert, dass die Bereitschaft der Tagespflegepersonen, sich dieser

Aufgabe zu stellen, vorhanden sei.

Es solle weiterhin zu einer Verbesserung der ökonomischen Rahmenbedingungen, kommen. Ein entsprechender Vorschlag zur Änderung der Entgeltordnung werde nach der Sommerpause dem Kreisausschuss vorgelegt.

Damit solle eine ökonomische Verlässlichkeit für die Tagespflegepersonen erreicht und die Aufnahme von Betreuungstätigkeiten in der Tagespflege attraktiver hinterlegt werden.

Die Gefahr, perspektivisch nicht über ausreichend Betreuungsplätze im Landkreis zu verfügen, werde dadurch voraussichtlich zu bewältigen sein.

Herr Klein berichtet, dass der Landkreis Nienburg/Weser die Option habe, auf dem Gelände der ehem. Mudra Kaserne Räumlichkeiten, die durch einen Investor saniert werden, anzumieten, um dort eine Großtagespflegestelle zu etablieren. Das Interesse des Landkreises Nienburg/Weser zielt darauf, der sehr hohen Nachfrage im Gebiet der Stadt, anteilig mit gerecht zu werden.

Weiterhin gibt Herr Klein an, dass die Sitzungsvorlage dazu durch die Presse zuvor überinterpretiert worden sei.

Die Idee des Landkreises Nienburg/Weser sei es, ausgebaute Immobilien

freiberuflichen Tagespflegepersonen zu vermieten.

Es müsse nun geschaut werden, ob dies finanziell umgesetzt werden könne.

 

Frau Friedel teilt mit, dass die Kommunen immer im März eines Jahres die

Betreuungsplatzbestände melden würden und in diesem Jahr der Bedarf an

Betreuungsplätzen  noch gedeckt werden könne. Allerdings könne der Landkreis

Nienburg/Weser in der bisherigen Situation nicht mehr kurzfristig auf weitere Bedarfe reagieren oder neue Tagespflegepersonen akquirieren.

 

Frau Menke-Siebels ergänzt, dass Kooperationsvereinbarungen geplant seien, um die ökonomische Verlässlichkeit und die Kooperation zwischen Kommune und

Tagesmüttern zu verstärken.

Dabei sei der Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiger Aspekt, da die

Tagespflege neben der Krippenbetreuung ein wertvolles Angebot darstelle.

Der Fachbereich Jugend sei dabei, die Qualität der Tagespflege weiter zu

verbessern.

Beispielsweise würde analog zum „Kita-Frühling“ ein Qualitätsprogramm in der

Kindertagespflege weiter ausgearbeitet werden.

 

Herr Klein verdeutlicht, dass die Tagespflegebetreuung teilweise ein besseres

Angebot liefere als die Betreuung in der Krippe, da auf individuelle Bedürfnisse der Altersgruppe U3, aufgrund der kleineren Gruppengröße, ggf. besser eingegangen werden könne.

 

KTA Sommerfeld befürwortet die Ausführungen des Landkreises

Nienburg/Weser und fragt, ob die Nachfrage bei den Tagespflegepersonen im

Landkreis bestehe, eine Großtagespflegestelle zu betreiben.

Weiterhin erkundigt sich KTA Sommerfeld, wie entlastend sich die geplante Großtagespflegestelle auf das Stadtgebiet Nienburg auswirken würde.

 

Herr Klein antwortet, dass die Großtagespflegestelle nur ergänzend entlasten könne, um dem Bedarf in Nienburg und Umgebung gerecht zu werden.

 

KTA Sommerfeld informiert sich, wie viele Tagespflegepersonen Interesse an einer Großtagespflegestelle gezeigt hätten.

 

Frau Menke–Siebels gibt an, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Anzahl

genannt werden könne, es bisher allerdings ja auch kein konkretes Angebot der Kreisverwaltung gäbe.

Der Landkreis Nienburg/Weser stehe in einem regen Austausch mit den Tages-müttern und

konnte bislang ein hohes Interesse seitens der Tagespflegepersonen verzeichnen.

Das würde sich auch daran erkennen lassen, dass trotz Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt fast 1/3 der Tagespflegepersonen im Landkreis Nienburg/Weser

ausgebildete Erzieherinnen oder Sozialassistentinnen seien.

Die Arbeit in einer Großtagespflegestelle habe einen besonderen Reiz im Vergleich zu der Arbeit in einer Einrichtung.

 

 

KTA Kurowski begrüßt die Idee des Landkreises Nienburg/Weser, eine

Großtagespflegestelle einzurichten.

Sie informiert sich, ob es zukünftig eine neue Entgeltordnung für die Tagespflege-personen gäbe.

 

Herr Klein teilt dem Ausschuss mit, dass durch die zuständigen Gremien eine neue Entgeltordnung beschlossen werden könne.

 

KTA Kurowski stimmt Herrn Klein zu. Sie unterstütze die Idee des Landkreises Nienburg/Weser, ein vernünftiges Entgelt in angebrachter Höhe für die Tagespflegepersonen festzulegen.

 

Frau Imgarten berichtet, dass am Beispiel des Integrativen Kindergartens in Nienburg die Zahl der Nachfragen an Betreuungsplätzen viel zu hoch sei, sodass nicht jedes Kind einen Platz bekommen könne.

Den Kindern mit besonderem Förderbedarf könne man, bei steigenden Zahlen, nicht mehr gerecht werden. Das Einrichten einer Großtagespflegestelle sehe sie als eine sinnvolle Möglichkeit, dem entgegen zu wirken.

 

Herr Klein weist darauf hin, dass die vorhandenen Strukturen im Landkreis

Nienburg/Weser auf weitere Bedarfe ausgerichtet werden sollen. Dabei habe er das Thema Flüchtlingskinder bewusst hinten angestellt. Perspektivisch werde die

Nachfrage deutlich steigen. Auch hier werde der Landkreis Nienburg/Weser

insgesamt seinen Anteil zur Bewältigung beitragen müssen.

In diesem Zusammenhang verweist Herr Klein auf die Bedeutung für die Integration der Zuwanderer.

 

KTA Rohlfs merkt an, dass mit der Idee der Großtagespflegestelle eine

organisatorische Hürde geschaffen werde.

 

Frau Menke-Siebels antwortet, dass die Großtagespflegestelle eine Vereinfachung für die Tagesmütter darstelle, da es bei dem Projekt eine geringere Vorlaufzeit gebe und die Tagespflegepersonen keinerlei Umbauten der Betreuungsräume mehr

vornehmen müssen.

 

KTA Sommerfeld schließt sich der Überlegung an und  ergänzt, dass außerdem der Sicherheitsfaktor wesentlich höher sei, wenn der Landkreis Nienburg/Weser die Räume vermieten würde.

 

KTA Kurowski geht davon aus, dass sich für den Betrieb einer Großtages-pflegestelle zu den genannten Bedingungen ausreichend Tagespflegepersonen

finden werden.

 

Landrat Detlev Kohlmeier und Frau Schäfer verlassen die öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses um 16.55 Uhr.

 

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 7 Ja-Stimmen