Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Als Ersatzbeschaffung der Dienstwagen für die Brandschutzabschnittsleiter der Kreisfeuerwehr sind komplett ab Werk ausgestattete Kommandowagen der Mittelklasse in einem öffentlichen Vergabeverfahren zu beschaffen.


Beratungsgang:

 

EKR Klein erläutert zu der Beschlussvorlage, dass die Beschaffung von Kommandowagen ab Werk die technisch beste und auch wirtschaftlichste Lösung sei, wie es in der Vorlage deutlich gemacht werde. Allerdings habe das Rechnungsprüfungsamt Bedenken gegen die pragmatische Beschaffung der Fahrzeuge erhoben, da die Vorgehensweise nur schwer mit dem Vergaberecht vereinbar sei. Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern: „Als Ersatzbeschaffung der Dienstwagen für die Brandschutzabschnittsleiter der Kreisfeuerwehr sind komplett ab Werk ausgestattete Kommandowagen der Mittelklasse in einem öffentlichen Vergabeverfahren zu beschaffen“.

KTA Hauschildt erklärt, dass er zu dem Grundsatzbeschluss, den Brandschutzabschnittsleitern Dienstwagen zur Verfügung zu stellen stehe. Die Verwaltung habe die Möglichkeiten der Ersatzbeschaffung in der Vorlage gut aufgearbeitet, die wirtschaftlichste Lösung erarbeitet und der Kostenrahmen werde auch eingehalten. Er würde dem geänderten Beschlussvorschlag deshalb zustimmen wollen.

Auf Nachfrage von KTA Schmidt, ob nur deutsche Kombi-Fahrzeuge in Betracht kämen, erklärt EKR Klein, dass nur deutsche Hersteller Kommandowagen für die Feuerwehr ab Werk anbieten. Kreisbrandmeister Fischer erklärt, dass wegen der mitzuführenden Ausstattung der Feuerwehr aufgrund des Gepäckraumvolumens nur Fahrzeuge mit großem Kofferraum in Betracht kämen.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Enthaltungen