Sitzung: 14.06.2016 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2016/105
Beschluss:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt Gänsslen berichtet darüber, dass sich außerhalb der Ortslage von Leese im LSG
„Meerbachniederung“ (LSG NI 39) ein Agrarhandel mit Futtermittelproduktion von
einem ehemals landwirtschaftlichen Betrieb zu einem gewerblichen Unternehmen
entwickelt habe.
Weitere bauliche Erweiterungen seien nun
beabsichtigt, die nicht mehr im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes
nach § 35 BauGB genehmigungsfähig sind.
Die Sicherung und Entwicklung des Betriebes
mache daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Im Einvernehmen
mit der Gemeinde Leese solle der betroffene Bereich des Flurstückes daher als
Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Ein Entwurf des Aufstellungsbeschlusses für
den B-Plan Nr. 13 „Auf dem Krümpel“ sei
bereits gefasst worden.
Die geplante gewerbliche Nutzung sei nicht vereinbar mit dem Schutzzweck
der Landschaftsschutzgebietsverordnung, so dass eine Realisierung nur über die
Teillöschung aus dem Schutzgebiet möglich wäre. Mit der Vorlage des Entwurfs
zum B-Plan Nr. 13 sei deshalb beabsichtigt, das Teillöschungsverfahren einzu-leiten.
Die Verfahrensbeteiligung werde von der
Samtgemeinde Mittelweser parallel zum Bauleitverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt. Nach Erstellung der Änderungsverordnung und Auswertung der
eingegangenen Stellungnahmen solle der ALNU im Weiteren darüber beschließen.
KTA Brüning kritisiert, dass die Teillöschung den gesamten westlichen
Bereich des Flurstücks umfasse und sich nicht auf den zu erweiternden
Betriebsbereich beschränke.
Nachdem das Mitglied mit beratender
Stimme Gerner dem Betrieb die Expansionsmöglichkeiten nicht absprechen
möchte, aber auf die für LKW ungeeignete Straßeninfrastruktur hinweist, erklärt
Landschaftsarchitekt Gänsslen, dass man dem Antrag der Gemeinde Leese
folgend nur den Expansionsbereich als Gewerbegebiet sehe. Das restliche
Teillöschungsgebiet bleibe landwirtschaftliche Nutzfläche. Eine Ansiedelung
weiteren Gewerbes, welches ggf. dann auch einen Ausbau der Straßen erfordere,
sei nicht intendiert und im Rahmen der erforderlichen bauleitplanerischen
Abwägung zu Alternativstandorten nicht realistisch.
KTA Brüning akzeptiert den
Teillöschungsbereich, fände aber eine Beschränkung auf den betroffenen
Betriebsbereich nach wie vor besser.
Beratungsergebnis:
ohne