Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen berichtet darüber, dass sich außerhalb der Ortslage von Leese im LSG „Meerbachniederung“ (LSG NI 39) ein Agrarhandel mit Futtermittelproduktion von einem ehemals landwirtschaftlichen Betrieb zu einem gewerblichen Unternehmen entwickelt habe.

Weitere bauliche Erweiterungen seien nun beabsichtigt, die nicht mehr im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes nach § 35 BauGB genehmigungsfähig sind.

Die Sicherung und Entwicklung des Betriebes mache daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Leese solle der betroffene Bereich des Flurstückes daher als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Ein Entwurf des Aufstellungsbeschlusses für den B-Plan Nr. 13 „Auf dem Krümpel“  sei bereits gefasst worden.

 

Die geplante gewerbliche Nutzung sei nicht vereinbar mit dem Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung, so dass eine Realisierung nur über die Teillöschung aus dem Schutzgebiet möglich wäre. Mit der Vorlage des Entwurfs zum B-Plan Nr. 13 sei deshalb beabsichtigt, das Teillöschungsverfahren einzu-leiten.

 

Die Verfahrensbeteiligung werde von der Samtgemeinde Mittelweser parallel zum Bauleitverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Nach Erstellung der Änderungsverordnung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen solle der ALNU im Weiteren darüber beschließen.

 
KTA Brüning kritisiert, dass die Teillöschung den gesamten westlichen Bereich des Flurstücks umfasse und sich nicht auf den zu erweiternden Betriebsbereich beschränke.

 

Nachdem das Mitglied mit beratender Stimme Gerner dem Betrieb die Expansionsmöglichkeiten nicht absprechen möchte, aber auf die für LKW ungeeignete Straßeninfrastruktur hinweist, erklärt Landschaftsarchitekt Gänsslen, dass man dem Antrag der Gemeinde Leese folgend nur den Expansionsbereich als Gewerbegebiet sehe. Das restliche Teillöschungsgebiet bleibe landwirtschaftliche Nutzfläche. Eine Ansiedelung weiteren Gewerbes, welches ggf. dann auch einen Ausbau der Straßen erfordere, sei nicht intendiert und im Rahmen der erforderlichen bauleitplanerischen Abwägung zu Alternativstandorten nicht realistisch.

 

KTA Brüning akzeptiert den Teillöschungsbereich, fände aber eine Beschränkung auf den betroffenen Betriebsbereich nach wie vor besser.

 

 


Beratungsergebnis:

 

ohne