Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Kreisoberinspektorin Müller erläutert anhand der Verordnungskarte die beiden Teilbereiche „Hämelheide“ und „Hasseler Bruch“, die im Rahmen der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in nationales Recht, hier FFH-Gebiet 422 „Mausohr-habitate nördlich Nienburg“, als im Landkreis Nienburg liegenden Teile (rd. 59 ha von 173 ha Gesamtfche) durch Verordnung zu sichern seien.

Neben dem Ziel der Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als (Jagd-) Lebensraum für das Große Mausohr solle die Sicherung und Entwicklung des Gebietes als Lebensraum seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (z. B. weiterer im Gebiet vorkommende Fledermausarten wie Fransen- und Große Bartfledermaus) gewährleistet werden.

Über 90% der Bereichsflächen befänden sich in Privateigentum. Entgegen der hauptsächlich kleinparzelligen Flurstücke  (0,3 -1,7 ha) im Hasseler Bruch stehe der Teilbereich Hämelheide fast ausschließlich im Eigentum einer Privatperson.

 

Die Art der hoheitlichen Sicherung werde erst nach weiteren Gesprächen mit den Betroffenen entschieden.

Für eine Ausrichtung der Verordnung als LSG spräche, dass das Große Mausohr relativ störungsunempfindlich bzw. anpassungsfähig ist. Der vorliegende Nadelmischwald bilde zudem keinen schützenswerten Lebensraumtyp ab.

Für eine NSG-Ausweisung spräche hingegen, dass nach Überarbeitung der Erschwernisausgleichsverordnung Wald (EA-VO Wald) auch Zusammenschlüsse wie Forstgenossenschaften einen Antrag auf Erschwernisausgleich bei der Landwirtschaftskammer stellen könnten, so dass zumindest einige der Betroffenen ggf. eine Entschädigung erhalten könnten.

 

Die Inhalte der Verordnung orientierten sich u. a. an der Umsetzung des Walderlasses mit z. B. Beschränkungen des Holzeinschlages. Zur Förderung von Nahrungsgrundlagen des Großen Mausohrs fänden ggf. Beschränkungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Anreicherung von Totholz, Erhalt von Schneisen und unterwuchsfreien Bereichen sowie Einschränkung der Jagd Einzug in die Verordnung.

 

Bislang erfolgten Abfragen beim NLWKN nach aktuellen Daten und Vorabgespräche mit NABU und BUND Nienburg sowie dem Vorsitzenden der Forstgenossenschaft wurden geführt. Vororttermine und Gespräche mit der Forstgenossenschaft / Forstinteressenten und dem Privateigentümer der Flächen in der Hämelheide, zusammen mit seinem Bewirtschafter (LWK) wurden ebenfalls bereits geführt.

Nun werde der Verordnungsentwurf erarbeitet, damit dieser mit den betroffenen Bewirtschaftern und Eigentümern sowie weiteren Interessensvertretungen abgestimmt werden könne. Die Ergebnisse dieser Erörterungen fänden im Verordnungsentwurf Berücksichtigung, bevor dieser voraussichtlich in der ALNU-Sitzung am 06.09.2016 zur Einleitung des offiziellen Beteiligungsverfahrens dem Ausschuss vorgelegt werde.

 

KTA Sieling lobt die Vorabgesprächsführung mit den Eigentümern. Klärungen im Vorfeld machten dann eine spätere Zustimmung leicht.

 

Das Mitglied mit beratender Stimme Gerner gibt den Hinweis auf das süd-westlich des Hasseler Bruchs gelegene Biotop. Er regt an, dieses Biotop mit in die Verordnung aufzunehmen.

 


Beratungsergebnis:

 

ohne