Sitzung: 14.06.2016 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2016/107
Beschluss:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Kreisoberinspektorin
Müller erläutert
anhand der Verordnungskarte die beiden Teilbereiche „Hämelheide“ und „Hasseler
Bruch“, die im Rahmen der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in nationales
Recht, hier FFH-Gebiet 422 „Mausohr-habitate nördlich Nienburg“, als im Landkreis Nienburg liegenden Teile (rd. 59 ha von 173 ha Gesamtfläche) durch Verordnung zu sichern seien.
Neben dem Ziel der Erhaltung und Entwicklung des Gebietes
als (Jagd-) Lebensraum für das Große Mausohr solle die Sicherung und
Entwicklung des Gebietes als Lebensraum seltener und gefährdeter Tier- und
Pflanzenarten (z. B. weiterer im Gebiet vorkommende Fledermausarten wie
Fransen- und Große Bartfledermaus) gewährleistet werden.
Über
90% der Bereichsflächen befänden sich in Privateigentum. Entgegen der
hauptsächlich kleinparzelligen Flurstücke
(0,3 -1,7 ha) im Hasseler Bruch stehe der Teilbereich Hämelheide fast
ausschließlich im Eigentum einer Privatperson.
Die Art der hoheitlichen Sicherung werde erst
nach weiteren Gesprächen mit den Betroffenen entschieden.
Für eine Ausrichtung der Verordnung als LSG
spräche, dass das Große Mausohr
relativ störungsunempfindlich bzw. anpassungsfähig ist. Der vorliegende Nadelmischwald
bilde zudem keinen schützenswerten Lebensraumtyp ab.
Für eine NSG-Ausweisung spräche hingegen, dass nach Überarbeitung der Erschwernisausgleichsverordnung
Wald (EA-VO Wald) auch Zusammenschlüsse wie Forstgenossenschaften einen Antrag
auf Erschwernisausgleich bei der Landwirtschaftskammer stellen könnten, so dass
zumindest einige der Betroffenen ggf. eine Entschädigung erhalten könnten.
Die Inhalte der Verordnung orientierten sich u. a. an der Umsetzung des Walderlasses mit z. B. Beschränkungen
des Holzeinschlages. Zur Förderung von Nahrungsgrundlagen des Großen Mausohrs fänden ggf. Beschränkungen beim
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln,
Anreicherung von Totholz, Erhalt von Schneisen und unterwuchsfreien
Bereichen sowie Einschränkung der Jagd Einzug in die Verordnung.
Bislang erfolgten Abfragen beim
NLWKN nach aktuellen Daten und Vorabgespräche mit NABU und BUND Nienburg sowie
dem Vorsitzenden der Forstgenossenschaft wurden geführt. Vororttermine und
Gespräche mit der Forstgenossenschaft / Forstinteressenten und dem
Privateigentümer der Flächen in der Hämelheide, zusammen mit seinem
Bewirtschafter (LWK) wurden ebenfalls bereits geführt.
Nun werde der Verordnungsentwurf erarbeitet, damit dieser mit den
betroffenen Bewirtschaftern und Eigentümern sowie weiteren
Interessensvertretungen abgestimmt werden könne. Die Ergebnisse dieser
Erörterungen fänden im Verordnungsentwurf Berücksichtigung, bevor dieser
voraussichtlich in der ALNU-Sitzung am 06.09.2016 zur Einleitung des
offiziellen Beteiligungsverfahrens dem Ausschuss vorgelegt werde.
KTA Sieling lobt die
Vorabgesprächsführung mit den Eigentümern. Klärungen im Vorfeld machten dann
eine spätere Zustimmung leicht.
Das Mitglied mit beratender Stimme Gerner gibt den Hinweis auf
das süd-westlich des Hasseler Bruchs gelegene Biotop. Er regt an, dieses Biotop
mit in die Verordnung aufzunehmen.
Beratungsergebnis:
ohne