Sitzung: 14.06.2016 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2016/108
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt
Gänsslen veranschaulicht
anhand einer Übersichtskarte die Verpflichtung zur Sicherung des
FFH-Gebiets 289
„Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg“ mittels Erklärung zum LSG.
Anlass biete die Erhaltung und Entwicklung der
Lebensraumtypen LRT 3150 Natürliche und naturnahe
eutrophe Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften, LRT
6430 Feuchte Hochstaudenfluren, LRT 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf
Sandböden mit Stieleiche sowie LRT 91E0 Weiden, Auwälder und Erlen- und
Eschenwälder an Fließgewässern.
Für die Teichfledermaus und den Fischotter sollen die Gewässer
und deren begleitende Strukturen, wie Verlandungsbereiche und Röhrichte oder
Schwimmblatt- und Froschbiss-Gesellschaften, Auwälder,
Gehölzstrukturen, Waldränder und Grün-länder gesichert und zu einem günstigen
Lebensraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten und deren
Gemeinschaften entwickelt werden.
Die Grobziele der Verordnung sehen
hinsichtlich der Fischerei
die Angelnutzung an der Großen Aue und den Teichen
freigestellt. Die Angelnutzung an den
Altarmen werde jedoch auf den bisherigen Status Quo beschränkt, damit sich
Bereiche naturnaher nährstoffreicher ungestörter Altwässer ergeben. Die
Eigentümer / Pächter seien freigestellt um ihrer Hegepflicht nachzugehen,
wo hingegen die Reusenfischerei nur für die
Berufsfischerei unter Verwendung von Ottergittern oder -kreuzen erlaubt sei.
Hinsichtlich der Landwirtschaft
sei die Umwandlung von Grünland verboten. Ansonsten gelte die ordnungsgemäße
landwirtschaftliche Bodennutzung nach guter fachlicher Praxis. Die
Grünlandflächen (Böschungsflächen) entlang der Großen Aue unterlägen den
Auflagen der Gewässerunterhaltung des ULV Große Aue.
Aufgrund eines nachgewiesenen Fischottervorkommens sei ein
Verbot der Jagd mit Todschlagfallen abzustimmen.
Ein Verordnungsvorentwurf
wurde durch die Verwaltung bereits erarbeitet und in Vorab-Gesprächen mit dem NABU, dem
BUND und dem Angler-Verein Nienburg, sowie telefonisch mit den Eigentümern und
Nutzern erörtert. Die
Ergebnisse werden in
den Verordnungsentwurf
eingearbeitet, bevor dieser in der
nächsten ALNU-Sitzung am 06.09.2016 dem Ausschuss zur Beschlussfassung über die
Einleitung des offiziellen Ausweisungsverfahrens vorgelegt werde.
Beratungsergebnis:
ohne