Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen veranschaulicht anhand einer Übersichtskarte die Verpflichtung zur Sicherung des FFH-Gebiets 289 „Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg“ mittels Erklärung zum LSG.

Anlass biete die Erhaltung und Entwicklung der Lebensraumtypen LRT 3150 Natürliche und naturnahe eutrophe Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften, LRT 6430 Feuchte Hochstaudenfluren, LRT 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche sowie LRT 91E0 Weiden, Auwälder und Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern.

 

Für die Teichfledermaus und den Fischotter sollen die Gewässer und deren begleitende Strukturen, wie Verlandungsbereiche und Röhrichte oder Schwimmblatt- und Froschbiss-Gesellschaften, Auwälder, Gehölzstrukturen, Waldränder und Grün-länder gesichert und zu einem günstigen Lebensraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten und deren Gemeinschaften entwickelt werden.

 

Die Grobziele der Verordnung sehen hinsichtlich der Fischerei die Angelnutzung an der Großen Aue und den Teichen freigestellt. Die Angelnutzung an den Altarmen werde jedoch auf den bisherigen Status Quo beschränkt, damit sich Bereiche naturnaher nährstoffreicher ungestörter Altwässer ergeben. Die Eigentümer / Pächter seien freigestellt um ihrer Hegepflicht nachzugehen, wo hingegen die Reusenfischerei nur für die Berufsfischerei unter Verwendung von Ottergittern oder -kreuzen erlaubt sei.

Hinsichtlich der Landwirtschaft sei die Umwandlung von Grünland verboten. Ansonsten gelte die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung nach guter fachlicher Praxis. Die Grünlandflächen (Böschungsflächen) entlang der Großen Aue unterlägen den Auflagen der Gewässerunterhaltung des ULV Große Aue.

Aufgrund eines nachgewiesenen Fischottervorkommens sei ein Verbot der Jagd mit Todschlagfallen abzustimmen.

 

Ein Verordnungsvorentwurf wurde durch die Verwaltung bereits erarbeitet und in Vorab-Gesprächen mit dem NABU, dem BUND und dem Angler-Verein Nienburg, sowie telefonisch mit den Eigentümern und Nutzern erörtert. Die Ergebnisse werden in den Verordnungsentwurf eingearbeitet, bevor dieser in der nächsten ALNU-Sitzung am 06.09.2016 dem Ausschuss zur Beschlussfassung über die Einleitung des offiziellen Ausweisungsverfahrens vorgelegt werde.

 


Beratungsergebnis:

 

ohne