Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Der Einwohner Werner von Behr habe vor 3 bis 4 Wochen die Information bekommen, dass rd. 25% (entsprechend etwa 42 ha) seines Waldes, aus dessen Erlösen er seine Familie ernährt, als Schutzgebiet ausgewiesen werden sollen. Bei der Festlegung der FFH-Gebietsgrenzen vor rd. 10 Jahren habe man ihm gesagt, dass er so wie bisher weiter machen könne.

Er fordere nun von der Verwaltung eine schriftliche Zusicherung, dass es zumindest so bliebe und sich für ihn nicht noch weitere Verschlechterungen ergeben. Seine Betroffenheit sei angesichts der unter Denkmalschutz stehenden Hofanlage eh schon hoch. Jedes Jahr müsse er zudem hohe Ernteeinbußen wegen Graugänsen hinnehmen, was die Existenz seiner Familie jedes Jahr neu auf die Probe stellte.

Er erhebt die Frage, warum denn noch eine Unterschutzstellung seines Waldes erforderlich sei, wenn er doch, deutlich erkennbar an der Ansiedlung des Mausohrs in seinem Kiefernwald, offensichtlich alles richtig gemacht habe.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen nimmt hierzu Stellung und verweist auf die Umsetzungspflicht der Verwaltung aus den EU-Richtlinien zur Schutzgebietsausweisung. Hier sei die Verwaltung nur ausführendes Organ der gesetzgebenden Politik auf Bundes- bzw. EU-Ebene.

Der Einwohner könne sich vorstellen, dass abhängig von der politischen Mehrheitsbildung, künftige Entscheidungen und Rechtsgrundlagen nicht vorweg bekannt sind, so dass man angesichts der vielen Beweggründe und Entwicklungen (z. B. Klimaentwicklung) keine Prognosen treffen, bzw. schriftlich bestätigen kann. 

 

Kreisoberinspektorin Müller bestätigt die Suche nach einer ganzheitlichen Lösung. Auch, wenn die NSG-, bzw. LSG-Verordnungsinhalte keinen Spielraum zur Diskussion lassen, weil die Vorgaben des Walderlasses umzusetzen seien, so böten sich im Rahmen der fachlichen Beurteilungen mit den Betroffenen immer wieder Regelungsspielräume. Dies funktioniere allerdings nur solange die Rahmenregeln eingehalten blieben.

 


Beratungsergebnis:

 

ohne