Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Steimbke wird für die Erneuerung der Brandschutz- und Alarmierungsanlage eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 30.167 € gewährt.


Beratungsgang:

 

Landrat Kohlmeier führt aus, in der Grundschule Rodewald müsse die Brandschutz- und Alarmierungsanlage erneuert werden. Schulen müssten eine solche  Alarmierungsanlage haben, in den Fluren müsse eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein. Die Kosten für diese Brandschutz- und Alarmierungsanlage lägen incl. Planungshonorar bei 60.500 €. Die Maßnahme falle in die Kategorie „Größere Instandsetzungsmaßnahme“, die seit 01.01.2016 grundsätzlich nicht mehr förderfähig sei. Da aber noch im vergangenen Jahr mit der Durchführung begonnen wurde, sei der Fall noch nach den alten Regelungen zu beurteilen und sei damit förderfähig. Die Höhe des Zuschusses betrage nach den rechtlichen Grundlagen mindestens 1/3 der notwendigen Kosten. Die Schule habe eine langfristige Bestandsperspektive.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig