Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Beschlussempfehlung (einstimmig):

 

Die von der Region Hannover angebotene “Vereinbarung” nach
§ 104 NSchG wird nicht geschlossen.

 

Der Landkreis Nienburg/Weser leistet, wie bisher, kostendeckende Beiträge nach den Vorschriften des § 105 Abs. 4 NSchG.

 


KOAR Riepe stellt dem Ausschuss den Inhalt der Beschlussvorlage vor. Durch das Gesetz über die Region Hannover vom 5. Juni 2001 sind Aufgaben der Landeshauptstadt Hannover und des Landkreises Hannover auf die neue Region Hannover übergegangen. Hierdurch habe sich der dortige Anteil der nach § 105 NSchG als “auswärtig” zu bezeichnenden Schülerinnen und Schüler reduziert.

 

Die Region Hannover kann von den Schulträgern der auswärtigen Schülerinnen und Schülern nach § 105 Abs. 4 NSchG dann einen kostendeckenden Beitrag verlangen, wenn deren Anzahl mindestens 25 % der Gesamtschüler/innen beträgt und eine entsprechende Vereinbarung in den Schulentwicklungsplänen festgeschrieben wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Mindestgröße von 25 % bei verschiedenen Schulformen in der Region Hannover nun nicht mehr erreicht werden kann.

 

Die angebotene Vereinbarung nach § 104 NSchG muss deshalb als Versuch der Region Hannover verstanden werden, die  reduzierten Einnahmen im Sinne von § 105 Abs. 4 NSchG zu kompensieren. Eine Verpflichtung zum Abschluss dieser Vereinbarung besteht für den Landkreis Nienburg/Weser nicht.