Sitzung: 22.11.2016 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2016/222
Beschlussvorschlag:
Die finanzielle Förderung von
Fließgewässerentwicklungsmaßnahmen wird i. H. v. jeweils 50.000,00 Euro für die
Jahre 2017 bis 2019 fortgeführt.
Die Haushaltsmittel finden planungsseitig für die Jahre 2017 bis 2019
im Produkt 55130 Umweltrecht Berücksichtigung.
Beratungsgang:
Baudirektor Wehr berichtet über
die Gewässerentwicklungspläne als Planungsgrundlage für Maßnahmen an
Fließgewässern zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes. Im
Vordergrund stehe die Förderung von
Maßnahmen zur Herstellung der biologischen Durchgängigkeit, Aufwertung
der Gewässerstruktur und der Gewässeraue durch EU- und Landesmittel.
Die Kofinanzierung diene als Anreizfunktion zur Umsetzung von Maßnahmen der
Fließgewässerentwicklung durch Finanzmittel
des Landkreises. Bis 2014 wurden 10.000
Euro jährlich zur Verfügung gestellt, was als Basis für viele Maßnahmen zu
gering war.
Auf Antrag der
Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ vom 17.09.2014 wurde deshalb die Höhe der
Förderung von Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung für die Jahre 2015 und
2016 auf 50.000 Euro je Jahr
erhöht.
Grundlage für die
finanzielle Unterstützung war die Rahmenrichtlinie
des Landkreises Nienburg/Weser zur Förderung von Maßnahmen zur
Fließgewässer-entwicklung 2015 – 2016. Gefördert wurden u. a. naturnahe
fließgewässertypische Umgestaltungen im
Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich, naturnahe Anlage von Gewässerrandstreifen und Schutzpflanzungen,
Beseitigung und Umgestaltung von ökologischen
Sperren sowie Ausgaben für Planungen,
Entschädigungen und Grunderwerb.
Zuwendungsempfänger waren juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie Gebietskörperschaften (Gemeinden,
Städte), Körperschaften (Anstalten, Wasserverbände) sowie des privaten Rechts (z. B. Stiftungen und
Vereine, anerkannte Naturschutzvereinigungen).
Die Höhe der Zuwendungen wurde in Höhe der förderfähigen Ausgaben, u. a. Bau- und
Ingenieurleistungen gewährt. Gefördert werden konnten Projekte mit zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben, die keine weiteren
sonstigen Fördergelder erhalten haben. Ebenso konnte der verbleibende Eigenanteil bei
Projekten, die noch weitere sonstige öffentliche Fördergelder erhielten, in
Anspruch genommen werden.
Die Zuwendungen wurden
als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt und
betrugen bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben einschließlich
der gültigen Umsatzsteuer, soweit Maßnahmen
nicht durch Finanzierungsmittel anderer öffentlicher Stellen (EU, Bund, Land)
gefördert wurden. Der Eigenanteil des
Zuwendungsempfängers, der nicht durch EU-, Landes- oder Bundesförderung gedeckt
wurde, konnte zu 100% beansprucht werden.
Die Fortsetzung der Förderung der
Fließgewässerentwicklung wird aus Sicht der Verwaltung als sinnvoll erachtet
und für 3 weitere Jahre (2017 bis 2019) vorgeschlagen. Die in den Jahren 2015
und 2016 bereitgestellten Mittel wurden zu
rd. 85 % beantragt und bewilligt
und beinhalteten im wesentlichen Planungsleistungen.
In den Folgejahren ist mit der Umsetzung der vorliegenden Planungen zu rechnen.
Bislang wurden u. a. Renaturierungsmaßnahmen
am „Steimbker Dorfgraben“ in der Gemarkung Steimbke im Bereich der
„Wiehbuschwiesen“ zur ökologischen Aufwertung des Gewässers angekündigt. Hier wurde
zunächst nur eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.
Weiterhin sollen Mühlenumfluter-Maßnahmen
für die Wiederherstellung der Durchgängigkeit im Bereich des Mühlenabsturzes
„Helmsche Mühle“, rechtsseitig des „Bückener Mühlenbaches“ in Wietzen, sorgen.
Auch hier wurden zunächst nur die Grundlagenermittlung, Vorplanung,
Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung sowie Hydraulische Berechnungen
vorgenommen.
Am Bachlauf des „Liebenauer Rohrbaches“
sollen im Mittellauf (auf Höhe des Wasserwerkes) Sekundärauenbereiche
geschaffen werden. Zur Strukturverbesserung sollen Kiesbänke hergestellt und
Totholz eingebaut werden. Nicht standortgerechte Gehölze sollen entfernt
werden.
Der rd. 165 m lange Altarm des
"Langhorst-Kuhlengrabens", der beim Ausbau des
"Langhorst-Kuhlengrabens" verschlossen wurde, soll im Ein- und Auslaufbereich
wieder an den "Langhorst-Kuhlengraben" angeschlossen werden. Diese
Maßnahme konnte bereits zwischenzeitlich abgeschlossen werden.
Eine weitere Maßnahme im Bereich der
Einmündung des "Bruch- und Kolkgrabens" in die „Wellier Schleife“
wurde bereits in Aussicht gestellt.
Die Maßnahmenträger begrüßen die Förderung durch den Landkreis Nienburg und
sehen Vorteile in der Abwicklung. Der
Ansatz von 50.000 Euro je Jahr habe zudem eine ausreichende Anreizfunktion im Sinne der Kofinanzierung von
Maßnahmen.
Das Mitglied mit beratender Stimme Gerner gibt zu bedenken, dass erfahrungsgemäß zwischen Planung und Fertigstellung der Maßnahmen oftmals zwei bis drei Jahre oder mehr liegen können. Im Zuge der Planungssicherheit spricht er sich daher für eine Verlängerung des Beschlussvorschlages über die gesamte Legislaturperiode (2017 bis 2021) aus.
Der Vorsitzende KTA Dr. Schmädeke erinnert an den seinerzeitigen Beschlussvorschlag in 2014, in dem die Förderperiode auf 5 Jahre angelegt war, und bittet das Gremium um Meinungen hierzu.
Entgegen der klaren Aussage von KTA Dralle, sich für eine Förderperiode von 5 Jahren auszusprechen, erinnert KTA Hille an die seinerzeit 2014 doch recht kontroverse Diskussion hierzu, wie er dem Sitzungsprotokoll entnehmen konnte.
Landschaftsarchitekt Gänsslen und Baudirektor Wehr machen deutlich, dass bei der seinerzeitigen Beratung 2014 letztendlich der ALNU nicht über seine Legislaturperiode hinaus den neuen Kreistag belasten wollte. Deshalb habe man eine Förderperiode von 2 Jahren (bis 2016) beschlossen. Das Thema der Förderung als solches war unstrittig.
Vorrangig wolle man verwaltungsseitig kleinere Maßnahmen fördern und diese projektabhängig durchfinanzieren. Zunächst sehe man daher den Förderhorizont bei 3 Jahren. Man könne schließlich jederzeit nachsteuern, wenn anhand der Sachstandsmeldungen weiterer Bedarf signalisiert werde.
Auf den Hinweis des Vorsitzenden KTA Dr. Schmädeke, zunächst die Entwicklung abwarten zu können, erklärt KTA Podehl, dass aus seiner Sicht keine Einwände gegen eine Verlängerung der Periode auf 5 Jahren erhoben werden.
KTA Prüfer fasst zusammen, dass mit dem Verständnis für eine längere Förderperiode, der Beschlussvorschlag hierzu über den Zeitraum 2017 bis 2019 von der Verwaltung vorbereitet wurde. So wirke sich eine Änderung des Beschlusses auch auf die noch zu beschließenden Mittelanmeldungen für den Haushalt 2017 aus, die eine 3-jährige Beschlussfassung berücksichtigten.
KTA Dr. Bauer lobt das Eigenengagement der Menschen, wie sie bspw. an den Blenhorster Teichen oder dem Kreuzbach Fische gefangen, gezählt und sich damit für die Umsetzung von Maßnahmen eingesetzt hatten. Viele Kinder hätten sich mit Freude engagiert und den zahlreichen Erwachsenen bei der Arbeit geholfen. Zukunftsorientiert solle man daher das Thema der Fließgewässerentwicklung ernst nehmen.
Nachdem KTA Höltke die Aspekte einer längeren Förderperiode positiv würdigt, spricht sie sich, angesichts der hierzu jederzeitigen neuen Beratungsmöglichkeit des Ausschusses, für die Beschränkung auf die von der Verwaltung vorbereitete Förderperiode 2017 bis 2019 aus.
Der Vorsitzende KTA Dr. Schmädeke stellt sodann den von der Verwaltung für die Förderperiode 2017 bis 2019 vorbereiteten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig ohne Enthaltungen.