Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen berichtet, dass die NSG-Verordnung „Nienburger Bruch“ seit dem 10.11.2016 rechtskräftig geworden und ab sofort anwendbar sei.

Ebenso sei die LSG-Verordnung „Teichfledermaus-Gewässer in der Nienburger Marsch“ nunmehr seit dem 10.11.2016 rechtskräftig und anwendbar geworden. 

Auch die NSG-Verordnung „Randbereiche Lichtenmoor“ sei seit dem  17.11.2016 nun rechtskräftig und müsse künftig beachtet werden.


Die LSG-Verordnung „Teichfledermausgewässer in der Raddestorfer Marsch“ erreiche ihre Rechtskraft wahrscheinlich in der nächsten auf diese Sitzung folgenden Woche.

 


Beratungsergebnis:

 

ohne