Sitzung: 22.11.2016 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beschluss:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Landschaftsarchitekt Gänsslen
berichtet, dass die NSG-Verordnung „Nienburger Bruch“ seit dem 10.11.2016
rechtskräftig geworden und ab sofort anwendbar sei.
Ebenso sei die LSG-Verordnung
„Teichfledermaus-Gewässer in der Nienburger Marsch“ nunmehr seit dem 10.11.2016
rechtskräftig und anwendbar geworden.
Auch die NSG-Verordnung „Randbereiche Lichtenmoor“ sei seit dem 17.11.2016 nun rechtskräftig und müsse künftig beachtet werden.
Die LSG-Verordnung „Teichfledermausgewässer in der Raddestorfer Marsch“ erreiche
ihre Rechtskraft wahrscheinlich in der nächsten auf diese Sitzung folgenden Woche.
Beratungsergebnis:
ohne