Den Mittelansätzen für das Produkt 12310 im Haushaltsjahr 2017 wird zugestimmt.


Beratungsgang:

 

KA Meyer stellt die Baumaßnahmen des Produktes 12310 Verwaltungsgebäude vor.

Sie beginnt mit den bevorstehenden Maßnahmen am Kreishaus.

 

KTA Werner bittet um eine genauere Aufschlüsselung des Projektes 2.5 „Sanierung und Umstrukturierung KH A (Planungskosten)“ und hinterfragt, ob aufgrund der Höhe der Planungskosten von einen späteren Bauvolumen von ca. 3 Mio € ausgegangen werden müsse.

 

KVOR Rötschke führt aus, dass die Kellersanierung schon einmal vor Jahren betrachtet worden sei. Schon damals seien die Kosten für die Brandschutzertüchtigung im Kellerbereich auf über 500.000 € geschätzt worden. Mittlerweile seien viele einzelne Gewerke und Sanierungsbereiche zu betrachten, so dass eine Gesamterfassung sinnvoll erscheine. Themen in dieser Sanierungsmaßnahme seien u.a. Brandschutz, Serverräume, Sonnenschutz, Flure, der Umbau des Erdgeschosses sowie des Eingangsbereiches. Das Bauvolumen werde zurzeit eher auf etwas über 2 Mio. € geschätzt. Um eine genaue Kostenschätzung vorlegen zu können, solle genau diese Vorplanung durchgeführt werden.

 

KTA Kaltofen schlägt vor, dass die Bereiche im Rahmen einer Ortsbegehung betrachtet werden sollten.

 

KTA Cunow bestätigt die Aussage von KVOR Rötschke. Bereits vor einigen Jahren sei die Maßnahme Kellersanierung vorgestellt worden. Durch die Besichtigung sei deutlich geworden, wie groß die Altlasten im Kellerbereich seien und das, Handlungsbedarf bestehe.

 

KTA Sommerfeld begrüßt, dass nach der Planungsphase die weiteren Handlungsschritte anschaulich gemacht werden würden.

 

KVOR Rötschke sagt zu, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für die Liegenschaften die Maßnahme im Rahmen einer Ortsbegehung genauer zu betrachten.

 

 

KTA Kruse vergewissert sich, dass bei der Planung der Erneuerung der Heizung im Straßenverkehrsamt (Maßnahme 3.2) ein denkbares Mietmodell mit den Stadtwerken als Alternative mit in die Betrachtung einbezogen werde, was KA Meyer bestätigt.

 

 

KA Meyer führt zu der Erhöhung der Planungskosten für die FTZ (Maßnahme 5.2) aus, dass die Planungen weiter fortschreiten und die Kosten eingestellt wurden, um weiterhin handlungsfähig bleiben zu können.

 

KVOR Rötschke ergänzt, dass der Ausschuss für Brandschutz und Rettungsdienst die Bedarfsfeststellung vornehmen werde. Dieser Ausschuss entscheidet über eine Standorterweiterung oder einen Neubau. Daraufhin erfolge ein Auftrag an den Bereich Liegenschaften, welcher die Baukosten ab 2018 haushaltsmäßig darstellen müsse. Zurzeit bleibe abzuwarten, was die weitere politische Diskussion ergebe.

 

KTA Kaltofen hinterfragt die Ansatzerhöhung von 200.000 € seit dem Nachtragshaushalt 2016.

 

KVOR Rötschke erklärt, dass es sich um weitere Planungsschritte handele, nicht aber um eine Kostenerhöhung.

 

 

KTA Kruse fragt, ob hinter dem Ansatz VHS lfd. Wartung/ lfd. Unterhaltung (Maßnahme 6.1) verschiedene Einzelmaßnehmen stecken werden.

 

KA Meyer führt aus, dass neben der lfd. Bauunterhaltung und Wartung 20.000 € für Beleuchtung und Rettungswegzeichen sowie 10.000 € für Flucht- und Rettungs-, und Feuerwehrplänen eingeplant worden seien.

 

 

KVOR Rötschke berichtet, dass die energetische Sanierung an der Rühmkorffstraße durch das Kommunalinvestitionspaket mit rd.2 Mio € vom Bund gefördert werde. Dabei handele es sich rein um die energetische Sanierung. Die Maßnahme kann jedoch vorbereitend für Folgemaßnahmen sein, in denen bis zu 14 zusätzliche Arbeitsplätze im Dachgeschoss der Rühmkorffstraße geschaffen werden könnten.

 

 

KTA Podehl fragt, wie sich die Höhe der Veranschlagung für den E-Check der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel erkläre und ob es sich um einen jährlich wiederkehrenden Ansatz handele.

 

KA Meyer erläutert, dass von ca. 5.000 zu prüfenden Geräten in den Verwaltungsobjekten ausgegangen werde. In dem Ansatz sei die Ersterfassung der Geräte eingeschlossen. Die Checks müssten dann alle 2 Jahre durchgeführt werden. Der Betrag werde sich in den Folgejahren voraussichtlich verringern. Diese Aufgabe mit eigenem Personal auszuführen, rentiere sich nicht.

 

 

Bezüglich der Einrichtung der Großtagespflegestellen (Maßnahme 11.3)  führt KA Meyer aus, dass das Land eine Förderung von 4.000 € pro Platz zusichere. Zurzeit werde mit einer Größe von drei Einrichtungen zu je 10 Plätzen gerechnet, so dass von einer Förderung von 120.000 € ausgegangen werden könne.

 

KTA Werner fragt, wer beschlossen habe, dass drei weitere Einrichtungen vorgehalten werden.

 

KVOR Rötschke verdeutlich, dass die Entscheidung dem Jugendhilfeausschuss obliege. Seitens des Bereiches Liegenschaften handele es sich lediglich um eine Vorhalteposition. Idee des Landkreises sei es, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die dann ohne Landkreispersonal selbstorganisiert von Tagespflegepersonen betrieben würden.

 

KTA Cunow äußert seine Verwunderung über die Investition seitens des Landkreises.

 

KVOR Rötschke informiert, dass grundsätzlich zusätzlicher Betreuungsbedarf bestehe und eine Vereinbarung vorliege, dass der Landkreis einen Teil des Bedarf durch Tagespflege abdecke.

 

KTA Meyer hinterfragt die Bedarfsermittlung von drei Standorten, woraufhin KVOR Rötschke verdeutlicht, dass es sich um die Abdeckung von entstehendem Bedarf handele. Eine Entscheidung über die Anzahl der Einrichtungen werde im weiteren Verlauf der Jugendhilfeausschuss treffen.

 

Ergänzend zu Vorlage informiert KVOR Rötschke, dass der Ansatz für Mieteinnahmen an der FTZ um 13.100 € erhöht wurde, welcher durch die interne Aufgabenübertragung nun nicht mehr im Bereich Brandschutz und Rettungsdienst gebucht werde. Darüber hinaus seien die 120.000 € vom Bund für die Einrichtung der Großtagespflegestellen für 2018 veranschlagt. Zudem seien Mittel für die Mittelfristige Finanzplanung hinterlegt worden. Vorbehaltlich der weiteren Planungsergebnisse und politischen Beschlüssen  würden bei den Verwaltungsgebäuden in 2018 ca. 2,7 Mio € in 2019 ca. 5 Mio € und in 2020 ca. 6,6 Mio € investiert.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig