Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Das Gremium beschließt entsprechend der Beschlussvorlage, jedoch mit einem zusätzlichen Sperrvermerk in Höhe von 85.000 € für die Beschaffung eines Mehrzweckbootes im Produktkonto 17510.783114 bis zur Freigabe der Mittel durch diesen Ausschuss.

 

 


Beratungsgang:

 

Verw. Ang. Sauer stellt die Beschlussvorlage vor. Im Wesentlichen geht er hierbei auf die geplanten Investitionen ein. Zunächst korrigiert er Fehler, die sich in die Beschlussvorlage 2016/284 eingeschlichen haben. Auf Seite 4 nach der ersten Tabelle ist in der 4. Zeile die Jahreszahl von 2015 auf 2017 zu korrigieren. Dann muss das erstgenannte Produktkonto in der 5. Zeile richtigerweise 17510.422200 heißen. Die Summenzuordnung muss auf 80.000 € für das Konto 17510.783110 und 10.000 € auf 17510.422200 erfolgen. In der zweiten Tabelle auf Seite 4 ist die Jahreszahl des Ansatzes von 2016 in 2017 abzuändern.

KTA Hauschildt weist auf eine Unstimmigkeit zur zweiten Tabelle auf Seite 5 hin. Der Ansatz von 35.000 € für die Beschaffungen der Antennen passe nicht zur nachfolgenden Erläuterung, wonach insgesamt lediglich 24.000 € investiert werden sollen. Verw. Ang. Sauer geht aufgrund der beplanten Produktkonten davon aus, dass die Investitionssumme hierzu richtigerweise 24.000 € beträgt. KBM Fischer ist der Meinung, es liege ein Angebot über 35.000 € vor. KTA Schlemermeyer bittet sodann die Verwaltung um Klärung und anschließender Erläuterung im Protokoll.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Eine Klärung des Sachverhaltes hat ergeben, dass der Ansatz 2017 in der zweiten Tabelle auf Seite 5 des Protokolls nicht 35.000 €, sondern 24.000 € lauten muss. Im Haushalt 2017 sind von der Gesamtinvestitionssumme  in Höhe von insgesamt 35.000 € für die Beschaffung der Antennen nur noch 24.000 € zu veranschlagen, weil ein Teil der Antennen bereits 2016 getauscht wurden.

 

 

Hinsichtlich der geplanten Beschaffung eines Mehrzweckbootes teilt KTA Schlemermeyer mit, die Stadt Nienburg strebe ebenfalls an, ein solches Boot zu beschaffen. Sodann bittet KTA Schlemermeyer Herrn Fennen zum Stand in Sachen Konzept zur Wasserrettung im Landkreis Nienburg zu berichten.

 

Herr Fennen berichtet zunächst, die Feuerwehrbedarfsplanungen der Gemeinden seien fast abgeschlossen. Nun sei für bestimmte Bedarfe interkommunale Zusammenarbeit gefragt. So sei die Feuerwehr lediglich für Wassernotfälle zuständig. Wasserrettung sei aber weitergehend. Die sechs an der Weser gelegenen Kommunen müssten im Zweifel jeder selbst ein eigenes Boot zur Wasserrettung vorhalten, wenn es nicht zu einer interkommunalen Zusammenarbeit komme. Im Zuge des Wasserrettungskonzeptes ist eine Gefahrendefinition (Gefahrenpotential) und eine Gefahrenbeurteilung vorzunehmen. Das größte Gefahrenpotential biete sicherlich das in Nienburg gelegene Fahrgastschiff mit max. ca. 250 Personen an Bord. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist konzeptionell zu erarbeiten, wer in welcher Situation womit übernimmt. Zu den Anforderungen eines Bootes hat laut Herrn Fennen bereits eine gemeinsame Bereisung der Weser mit der Wasserschutzpolizei stattgefunden. Eine Bugklappe hält er jedoch sowieso für unerlässlich. Zusätzlich sollte das Boot über eine ordentliche Motorleistung verfügen. Zu weiteren Ausstattungsanforderungen könne aber jetzt noch keine verlässliche Aussage getroffen werden.

 

KTA Hille fragt, ob das geplante Mehrzweckboot auf einen Trailer passt.
KBM Fischer teilt mit, dass seit 1982 ein Rettungsboot vorgehalten wird. Seit 2010 gäbe es die Erkenntnis, dass das vorhandene Boot nicht mehr den Anforderungen genüge. KTA Iraki teilt die Ansicht von KBM Fischer und sieht ebenfalls die Notwendigkeit zur Beschaffung  eines Bootes. Erklärend ergänzt KBM Fischer, dass es auch nicht darum gehen könne, ob ein größeres Boot erforderlich sei, denn dieses könne dann  gar nicht mehr transportiert werden. Kreisrat Hoffmann gibt zu Bedenken, dass im Zeitpunkt der Beschaffung eines Bootes auch das fertige Konzept zur Wasserrettung vorliegen wird. Für den Fall, dass dieses Konzept keine Notwendigkeit zur Beschaffung eines Bootes vorsieht, werde auch keines beschafft. Für KTA Niepel wird die Notwendigkeit zur Beschaffung eines Mehrzweckbootes unstrittig sein.

Kreisrat Hoffmann versichert, die Verwaltung werde die Beschaffung eines Bootes mit der Stadt Nienburg abstimmen. Da laut KTA Schlemermeyer sowohl der Landkreis als auch die Stadt Nienburg Mittel zur Beschaffung eines Bootes in den Haushalt einstellen werden, spricht er sich für eine Beschaffung erst nach Fertigstellung des Konzeptes zur Wasserrettung auf der Weser aus, um eine „Doppelbeschaffung“ zu vermeiden. Auch KTA Hauschildt spricht sich dafür aus, ein Gesamtkonzept abzuwarten. Er schlägt daher vor, die Mittel zur Beschaffung eines Mehrzweckbootes zur Wasserrettung in Ansatz zu bringen, diesen Ansatz jedoch mit einem Sperrvermerk zu belegen. Vor Ausgabe der Mittel in Höhe von 85.000 € solle dann erneut im Ausschuss beraten werden. Laut KTA Höper muss das Boot dann auch dort stationiert werden, wo auch ausgebildetes Personal dafür vorhanden ist.

 

KTA Hille stimmt den Ausführungen zu und spricht sich für die Investition in ein Mehrzweckboot aus. Er wirft die Frage auf, ob ein Mehrzweckfahrzeug für den Verpflegungstrupp erforderlich sei, oder ob stattdessen nicht lieber die Beschaffung eines dritten Stromerzeugers vorzuziehen wäre. Kreisrat Hoffmann berichtet von einem Workshop zum Thema Stromausfall in Ahrweiler und schlägt vor, ein überarbeitetes Konzept zum Stromausfall abzuwarten, bevor ein weiterer Stromerzeuger beschafft werde. Das Mehrzweckfahrzeug des Verpflegungstrupps sei mit seinem Alter von 20 Jahren dringend zu ersetzen. Hinsichtlich der geplanten Beschaffung eines Bootes betont Kreisrat Hoffmann noch einmal, dass dieses nicht kurzfristig beschafft werde. Da die Genehmigung des Haushaltsplanes abzuwarten ist, werde es ohnehin kaum möglich sein, die Beschaffung vor Erstellung des Konzeptes zur Wasserrettung durchzuführen. Herr Steinbach spricht sich dafür aus, das Wasserrettungskonzept zunächst abzuwarten.

 

KTA Hauschildt bittet um Erläuterung des gegenüber dem Vorjahr erhöhten Ansatzes im Produktkonto 17510.422104. Verw. Ang. Sauer erläutert, dass dies dem Umstand geschuldet sei, dass in 2017 mehr Atemschutzgeräte gewartet werden müssen. Hierbei sind teure Druckminderer auszutauschen. KTA Schlemermeyer möchte gern wissen, ob das geplante Fahrzeug für den Verpflegungstrupp vor dem Hintergrund des recht hohen Ansatzes über eine besondere Ausstattung verfügt.

Laut KBM Fischer sei eine gewisse Innenausstattung zum Verstauen von Ausrüstungsgegenständen erforderlich. KTA Hauschildt beantragt, den vorgelegten Haushalt für 2017 mit einem ergänzenden Sperrvermerk für die Mittel zur Beschaffung eines Bootes bis zur Freigabe durch diesen Ausschuss zuzustimmen.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig