Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Dem Ortsverband Rehburg-Loccum der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft im Bezirk Nienburg wird ein Zuschuss in Höhe von 12.500 € zur Beschaffung eines gebrauchten Gerätewagen Logistik aus Mitteln des Katastrophenschutzes gewährt. Der Ortsgruppe Uchte der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft im Bezirk Nienburg wird ein Zuschuss in Höhe von 7.500 € zur Beschaffung eines Einsatzfahrzeuges (MTW / GW Tauchen) aus Mitteln des Katastrophenschutzes gewährt.

 


Beratungsgang:

 

Kreisrat Hoffmann erläutert  den Beschlussvorschlag zu den Anträgen der DLRG und verteilt ein Schreiben der DLRG vom 20.12.2016 an alle Ausschussmitglieder. Da ein Konzept zur Wasserrettung noch nicht vorliegt, schlägt Kreisrat Hoffmann vor, der DLRG einen Zuschuss in Höhe von 12.500 € zur Beschaffung eines gebrauchten GW Logistik zu gewähren. 7.500 € zur Beschaffung eines MTW/GW Tauchen für den Ortsverband Uchte sollten unter dem Vorbehalt der Erforderlichkeit nach dem in Erarbeitung befindlichem Konzept zur Wasserrettung gewährt werden.

 

KTA Hauschildt führt aus, die DLRG sei in der Vergangenheit hinsichtlich etwaiger Zuschussanträge zurückhaltend gewesen. Andererseits sei die DLRG ein wichtiger Baustein in der Zivil- und Wasserrettung. Zudem würde durch eine Zuschussgewährung auch für den MTW/GW Tauchen des OV Uchte die Arbeit der ehrenamtlich Tätigen angemessen gewürdigt. Wenn damit die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aufgebraucht seien, könnten Anträge anderer Organisationen eben erst ab 2018 Berücksichtigung finden.

 

KTA Hille nimmt Bezug auf die Ausführungen von KTA Hauschildt und merkt zum Antrag Gerätewagen Logistik an, dass sich das Land Niedersachsen nicht einmal mit einem Zuschuss beteilige. Hinsichtlich des Antrages für die OG Uchte sei zu bedenken, dass mit dem Fahrzeug weite Strecken bei hohem Tempo zurückzulegen seien. Hierfür bedürfe es eines sich auf dem neuesten technischen Stand befindlichen Fahrzeuges. Er beantragt daher, auch den Zuschuss für den MTW/GW Tauchen in Höhe von 7.500 € ohne Vorbehalt zu gewähren.

 

KTA Köhler beantragt ebenfalls die vorbehaltlose Gewährung beider Zuschüsse. Auch KTA Iraki und KTA Niepel befürworten diesen Antrag. Herr Sewohl teilt mit, der ASB werde für 2017 keine Anträge stellen. Das DRK wird laut Herrn Plenge ggf. noch einen Antrag stellen. Er befürwortet aber aufgrund der bisherigen Zurückhaltung der DLRG ebenfalls die Gewährung beider Zuschüsse.

 

Kreisrat Hoffmann betont die wichtige Rolle, die das Ehrenamt bei der Krisenvorsorge einnimmt. Gleichwohl könne es ggf. angeraten sein, auf die Ergebnisse des Gutachtens zu achten. Schon in wenigen Wochen könnte sich dann der Bedarf der DLRG möglicherweise ganz anders darstellen. Es sei auch nicht auszuschließen, dass dann ggf. ein deutlich größerer Bedarf bestehe.

 

KTA Hauschildt gibt zu bedenken, dass die verbleibende Summe in Höhe von
7.500 € ohnehin nicht ausreichen würde, um Zuschüsse von Fahrzeugen aufgrund weiterer Anträge zu bedienen.

 

Herr Sewohl hält die Beschaffung eines MTW/GW Tauchen für erforderlich, da es nicht allein für die Wasserrettung, sondern auch für den Katastrophenschutz benötigt wird.

 

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig