Sitzung: 18.01.2017 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2017/006
Den Mittelanmeldungen wird zugestimmt.
Beratungsgang:
KOI Bruns erläutert die mit der Einladung versendete Drucksache sowie deren Anlagen.
Der in der Sitzung ausgeteilte Teilergebnisplan für das Produkt
/ Schülerbeförderung
liegt dem Protokoll als Anlage bei. Die Berechnung der pauschalen Haushaltsmittel
basiere auf Schülerzahlen und Klassenzahlen aus der amtlichen Schulstatistik
2016/17. Ab dem Haushaltsjahr 2017 gebe es eine Verschiebung von investiven
Ausgaben hin zu aufwandsbezogenen Ausgaben. Hintergrund sei die Heraufsetzung
der Untergrenze zur Einstufung als Investition von 150 € auf 1.000 € netto.
Da die pauschalen Sätze zur Berechnung der laufenden Schulbudgets seit
einigen Jahren nicht mehr angepasst wurden, wird die Verwaltung in der nächsten
Sitzung über eine Neuanpassung beraten lassen.
KOI Bruns führt weiter aus, dass der ausgeteilte Teilergebnisplan für die
Schülerbeförderung im Teilergebnisplan für den Fachbereich Bildung enthalten
sei. Zur Ziffer 18 „Transferaufwendungen“ berichtigt sie die Erläuterungen wie
folgt: „Erhöhung um rd. 50.000 € zum Vorjahr beinhaltet die Übernahme der
Anteile der ausscheidenden Gesellschafter RegioBus und Brinkmann bei der VLN“.
Protokollnotiz:
Die Übernahme der Anteile der ausscheidenden Gesellschafter RegioBus und
Brinkmann wird am 27.01.2017 im Ausschuss für Regionalentwicklung (Drucksache
2017/018) beraten.
Weitere Erhöhungen im Bereich des ÖPNV stehen im Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen
Linienbündel 2.
Als Nächstes geht KOI Bruns auf den Teilergebnisplan des
Produktbereiches Bildung ein. Dabei seien die gesamten ordentlichen Erträge im
Vergleich zum Vorjahr um rd. 168 T€ geringer ausgefallen. Dies liege zum
größten Teil an den weggefallenen Zuwendungen des Landes für Schulsozialarbeit
(Ziffer 2) von rd. 122 T€. Die Summe der privatrechtlichen Entgelte (Ziffer 6)
berichtigt KOI Bruns mit einer Erhöhung um 10,5 T€ aufgrund eines
Übertragungsfehlers im Haushaltssystem. Des Weiteren kämen richtigerweise bei
Kostenerstattungen des Landes für das Bildungsbüro (Ziffer 7) rd. 25 T€ hinzu,
welches dem Fachbereich Bildung seit 01.01.2017 zugeordnet ist.
Zu den gesamten ordentlichen Mehraufwendungen
von rd. 754 T€ (Ziffer 20 des Teilergebnisplans) führt KOI Bruns aus, dass hierfür neben den v. g. höheren Kosten in der
Schülerbeförderung (Ziffern 18 und 19) ebenfalls erhöhte Ausgaben im Bereich
der geringwertigen Vermögensgegenstände (Ziffer 15) durch die Anhebung der o.
g. Untergrenze zu verzeichnen sind.
Abschließend führt KOI Bruns zum Teilfinanzplan des Fachbereichs Bildung zur Ziffer 32 aus, dass die
angemeldeten Investitionen gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,37 Mio. € gesunken
seien. Die Reduzierungen seien auf drei wesentliche Positionen zurückzuführen:
Wegfall der Neubauausstattung der IGS Nienburg, angehobene Untergrenze für
Investitionen und verringerte angemeldete Investitionen nach § 118 NSchG durch
die Stadt Nienburg und die Samtgemeinde Mittelweser. Dem gegenüber ergeben sich
im Durchschnitt höhere Mittelanmeldungen bei drei Oberschulen: OBS Uchte (Anbau
des Verwaltungstraktes mit Ausgestaltung der Aula), OBS Hoya (Neuausstattung
der Aula sowie der Bestuhlung) und OBS Marklohe (Neuausstattung des
Mensaneubaus).
Auf Nachfrage von KTA Höper erläutert KVOR Immel, dass sich der Landkreisbeitrag an der VLN
erhöhe, weil der Landkreis durch die Neuausschreibung des Linienbündels 2 mehr
Stammeinlagen an der VLN erwerben wollte und deshalb mit einem größeren Anteil
an den Personal- und Sachkosten der VLN beteiligt sei.
Auf Nachfrage von KTA Höper zu Ausgleichszahlungen des Landes an die Landkreise erläutert Erster Kreisrat
Klein, dass sich der Betrag des Landes nur
mittelbar in der Schülerbeförderung niederschlage. Die Produktverantwortung für
den gesamten ÖPNV im Landkreis liege bei der Stabsstelle Regionalentwicklung.
Auf Nachfrage von KTA Werner erläutert KOI Bruns, dass die Mittelansätze der IGS Nienburg die
Ausstattung der Jahrgänge 9 und 10 beinhalten.
Auf Nachfrage von KTA Kopp erklärt KOI Bruns, dass Kosten für Renovierungen an
Schulgebäuden im Haushalt des Fachdienstes Liegenschaften veranschlagt würden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 1 Enthaltung