Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

KOAR Podehl stellt die wesentlichen Punkte aus der Vorlage vor. Aufgrund der Beratung im Kreisausschuss haben sich bereits Veränderungen ergeben (2 kw-Vermerke wurden verlängert), die bis zum Beschluss im Kreistag in die Vorlage eingearbeitet werden.

KTA Ó Toráin fragt, ob die Stelle im Fachbereich Jugend von der Aufgabe der Fachdienstleitung freigestellt wird.

KOAR Podehl erläutert, dass es aufgrund der Größe des Fachbereiches und der Aufgabenfülle (Steuerung der Fachdienste, Kundeneingaben, Controlling etc.) zwingend erforderlich ist, die stellvertretende Fachdienstleiterin von ihren zusätzlichen Aufgaben als Fachdienstleiterin freizustellen, da sie diese Sachaufgaben nicht mehr verantwortbar wahrnehmen kann.

KTA Kopp fragt nach, ob die Stelle im FB 17 neu geschaffen wird.

KVOR Rötschke verdeutlich die Situation im Fachbereich, die aufgrund einer längerfristigen Erkrankung der Leitung entstanden ist. Durch die Schaffung der Stelle soll die stellvertretende Fachbereichsleitung unterstützt werden. In dem Fachbereich (u.a. Ausländerwesen, Brandschutz) sind umfangreiche Aufgaben zu erledigen.

KTA Bergmann-Kramer erklärt, dass die fünf Stellen des Bundesfreiwilligendienstes für die Arbeit mit Flüchtlingen an Schulen sinnvoll sind und fragt nach einer Gegenfinanzierung. KVOR Rötschke erwidert, dass ein Konzept entwickelt wurde, die Freiwilligen in den Schulen einzubinden, ohne den Schulen direkt zugeordnet zu sein. Eine Gegenfinanzierung findet nicht statt.

Auf den Hinweis von KTA Hille, dass in der Tabelle „Streichung von Stellen“ keine Einsparungen dargestellt werden, erklärt KVOR Rötschke, dass dies zum Protokoll des Kreisausschusses nachgeholt wird.

KTA Hille fragt nach, ob das Land alle Schulsozialarbeiter/innen übernommen hat. Hierzu erläutert KVOR Rötschke, dass das Land die Schulsozialarbeiter/innen nicht direkt übernommen hat. Sie waren befristet bis zum 31.12.2016 beim Landkreis beschäftigt. Lediglich an der BBS werden die Schulsozialarbeiter/innen aufgrund des politischen Beschlusses weiter beschäftigt.

LR Kohlmeier ergänzt, dass es Einigkeit zwischen dem Land und den Kommunen über die Zuständigkeit für Schulsozialarbeit gibt. Aktuell muss die Schnittstelle zwischen der Schulsozialarbeit und der Jugendhilfe definiert werden.

KTA Leseberg fügt hinzu, dass es ein harte Diskussion im Kreistag hierzu gab. Es wurde entschieden, dass keine zusätzliche Schulsozialarbeit z.B. an Förderschulen seitens des Landkreises durchgeführt wird.

LR Kohlmeier stellt ergänzend fest, dass der Betreuungsschlüssel an den Förderschulen ein anderer ist als an den restlichen Schulen.