Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

  1. Die Haushaltsmittel 2017 werden wie vom Fachbereich Jugend vorgeschlagen veranschlagt. Der vorgeschlagenen Betriebs- und Folgekostenförderung wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Stundensatz in Höhe von 65,90 € als Berechnungsgrundlage für fünf Jahre festgeschrieben wird. Ab 2018 errechnet sich die jährliche Zuwendung unter Multiplikation des Stundensatzes mit den von den Gemeinden zum Stichtag 01.08. für das folgende Kindergartenjahr angemeldete Gesamtstundenangebot. Bei gravierenden Änderungen der Betreuungskosten ist eine Überprüfung des Stundensatzes nicht ausgeschlossen.
  2.  

Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen mit den Gemeinden aufzunehmen und eine Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben zur Kinderbetreuung mit den oben genannten Inhalten zu erarbeiten, die dem Kreisausschuss und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 


Beratungsgang:

 

Herr Barthel erläutert die Vorlage und weist auf die nicht in der Vorlage enthaltenen Personalkosten von rund sieben Millionen Euro hin, die sich auf knapp 130 Mitarbeiter in acht Fachdiensten verteilen.

Für die wesentlichen Schwankungen gegenüber den Vorjahrshaushalten sind im Wesentlichen die Veränderungen in der Kindertagespflege (Änderungen der Landesförderrichtlinie und der anstehende Ausbau von Betreuungsplätzen in Ergänzung zu den kommunalen Krippenangeboten) und die Veranschlagung einer erhöhten Betriebs- und Folgekostenförderung der Betreuungsplätze in den Gemeinden.

 

Herr Barthel verweist bezüglich der Betriebs- und Folgekosten darauf, dass der Landkreis daneben noch die investive Förderung (20 % der notwendigen Investitionskosten und der Ausstattung), die Fachberatung, umfassende Fortbildungsangebote und zahlreiche Qualitätsentwicklungsmaßnahmen aufbietet, die in der Bezuschussungsberechnung der Verwaltung ihren Niederschlag gefunden haben.

Insgesamt weist der Haushalt stagnierende Tendenzen - ähnlich wie die Haushalte der letzten zwei Jahre auf. Dies wird als erster Erfolg der umfassenden präventiven Ansätze der letzten Dekade eingeschätzt.

Dementsprechend wurde die mittelfristige Mittelveranschlagung ebenfalls auf stagnierende Tendenzen hin ausgerichtet.

Hinsichtlich des haushaltlichen Gesamtgefüges verweist Herr Barthel auf die im Rahmen der Einladung zum Ausschuss für Finanzen und Personal versandte Gesamtdarstellung.

Zur Betreuungssituation im Landkreis führt Herr Barthel aus, der erst gegen Sommer mit verbindlichen Zahlenwerken zu rechnen ist. Derzeit läuft in den Gemeinden die Anmeldung durch die Eltern und im Frühsommer schließen sich die Schuleingangsuntersuchungen an, die noch einmal durch Rückstellungen zu weiteren Handlungszwängen führen.

Dies setzt letztlich die Tagespflege als Ergänzung zum Krippenangebot stark unter Druck, da innerhalb von wenigen Wochen regional passgenau eine Anpassung erforderlich wird.

Bereits stehen konkrete Defizite in den Gemeinden Steuerbar, Uchte und Nienburg fest, die der Fachbereich - in Absprache mit den Gemeinden - bemüht ist, auszugleichen.

Daneben laufen Qualifizierungsangebote für Tagespflegepersonen zur Erlangung der Pflegeerlaubnis mit dem Ziel weiterer Ergänzung in den Problembereichen.

 

Herr KTA Leseberg weist darauf hin, dass die Entwicklung und der Vorhalt des Betreuungsangebots eine originäre Aufgabe des Landkreises sei, die lediglich über eine Delegationsvereinbarung auf die Gemeinden übertragen worden ist. Herr Leseberg verweist darauf, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Förderung nicht ausreiche, um die die Gemeinden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen ausreichend zu unterstützen. Er erläutert den Zuhörern ergänzend das Verfahren der Finanzierung über die Kreisumlage.

 

Herr KTA Leseberg beantragt die Veranschlagung der Betriebs- und Folgekostenpauschale mit 2.500.000 Mio. € p.a.

 

Herr KTA Meyer schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an und verweist darauf, dass die Veranschlagung der 2 Mio. Euro lediglich eine Rechengröße darstelle, aus der sich ein Stundensatz von 65,90/Std. ergibt, der zunächst auf fünf Jahre festgeschrieben werden soll. Dies bedeute, dass in 2017 zunächst aufgrund der vorliegenden Stundenmeldungen der Gemeinden in diesem Jahr die 2,0 Mio € zur Auszahlung kommen, in den Folgejahren dann bei erweitertem Stundenangebot mit diesem Stundensatz zu multiplizieren sei, was zwangsläufig eine Erhöhung der Fördersumme analog zum Aufwachsen des Angebotes bedeute.

Unabhängig davon verweist Herr Meyer darauf, dass bei gravierender Änderung in den Rahmenbedingungen die Verwaltung aufgerufen ist, auch innerhalb der fünfjährigen Festlegung Vorschläge zu weiterer Änderung zu unterbreiten.

 

Herr KTA Sommerfeld plädiert gleichfalls für den Beibehalt des Vorschlags der Verwaltung und empfiehlt, die positive Haushaltslage nicht gänzlich auszureizen.

 

Herr Barthel weist in diesem Zusammenhang auf den bevorstehenden Ausbau der Kindertagespflege hin, der sich deutlich in den Haushalten der kommenden Jahre niederschlagen werde.

 

Herr KTA Leseberg hält an seinem Antrag auf Erhöhung der Fördersumme auf 2,5 Mio. € unter Festschreibung auf fünf Jahre fest.

 

Herr EKR Klein schließt sich den Ausführungen von Herrn Meyer und Herrn Sommerfeld an und hält es für richtig, den Ausbau der Kindertagespflege in den Vordergrund zu stellen anstelle der fortlaufenden Erweiterung der Krippenplätze.

In diesem Zusammenhang weist Herr Barthel auf die unterschiedlichen Bindungsfristen der Fördergelder hin (Krippe 25 Jahre, Tagespflege 7 Jahre). Hier bietet die Tagespflege die bessere Möglichkeit, auf die demographische Entwicklung einzugehen.

 

Herr KTA Meyer verweist nochmals auf die Möglichkeit, den jetzt festgelegten Stundensatz bei weiteren Veränderungen nochmals zu betrachten und ggf. anzupassen.

 

Der Antrag von Herrn KTA Leseberg wird mit 1 Ja-Stimme und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

 


Beratungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit:    9 Ja-Stimmen       1 Nein