Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Das zwischen Berufsbildende Schulen und Fachbereich Bildung abgestimmte Raumprogramm für den A-Trakt wird im Rahmen der Gebäudesanierung/des Neubaus mit folgender Maßgabe umgesetzt:

 

Als Rechengröße wird eine Aula mit einer Größe von 500 m2 vorgesehen.

 

Der Fachdienst Liegenschaften wird beauftragt, für die Sanierung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung Sanierung versus Neubau durchzuführen.


Beratungsgang:

 

KVOR Immel erläutert die mit der Einladung versendete Beschlussvorlage.

 

Die Planungen des Raumprogramms wurden von der Schule und der Verwaltung vorgenommen.

 

KTA Heineking erklärt, dass es für Anhaltswerte wichtig sei, auch mit anderen BBS zusammen zu arbeiten. Auch in Zukunft müsse der gute Ruf der BBS Nienburg gewährleistet bleiben. Ausschlaggebend sei aber auch, wie die Lehrer und die Verwaltung vor Ort die Umsetzung des Raumprogramms sehen. Evtl. müssten Archivräume konzipiert werden. Letztendlich müsse die Schulleitung sagen, ob das Raumprogramm so ausreichen würde.

Eine weitere wichtige Frage sei, ob Sanierung oder Neubau in Frage kommen würde.

 

KVOR Immel erklärt daraufhin, dass das Raumprogramm mit der Schule abgesprochen wurde und somit auch im Sinne der BBS erarbeitet wurde.

Die Entscheidung, ob eine Sanierung oder ein Neubau in Frage kommen würde, obliegt dem Fachdienst Liegenschaften, der die Wirtschaftlichkeit beider Varianten zu prüfen habe.

 

Schulleiterin Schroeder fügt hinzu, dass man im Rahmen des Raumprogramms grundsätzlich alles aufgeschrieben habe, was die Schule effektiv benötige. Weniger Räume kämen nicht in Frage, da z. B. eine Planung der Stundenpläne dann nicht mehr möglich wäre.

Die Schule habe sich mit der Verwaltung zusammengesetzt, um ein reelles Raumprogramm zu erarbeiten.

 

Erster Kreisrat Klein stellt fest, dass auf Basis des Raumprogramms geprüft werden müsse, ob eine Sanierung oder ein Neubau in Frage kommen könnte.

 

Im Falle einer Sanierung gibt Schulleiterin Schroeder zu bedenken, dass bei einer kompletten Sanierung Ausweichräume zur Verfügung gestellt werden müssten. Andererseits käme es bei der Sanierung während des Schulbetriebes zu Zeitverzögerungen, wie auch zu einem kostenintensiveren Aufwand. Es müsse eine geeignete Lösung gefunden werden.

 

Bei einem Neubau wären zum Teil kleinere Räume und eine kleinere Aula wahrscheinlich.

 

KTA Sommerfeld ist der Ansicht, dass der Schulbetrieb, unabhängig davon welche Variante gewählt wird, gestört wird. Es wäre heute zu diskutieren, wie die Umsetzung aussehen könnte. Eine Bewertung könne man jedoch erst vornehmen, wenn über weitere Planungen entschieden wurde.

 

 

KAR Schulz stellt die gemeinsam mit der Schule erarbeiteten Zahlen zum Raumprogramm der BBS Nienburg im A-Trakt vor.

Die Zahlen werden je nach Raumart in Bedarf und Ist-Zustand unterteilt.

Zur Hilfestellung wurden eine von der KGSt veröffentlichte Matrix zur Berechnung von Raumprogrammen sowie die inzwischen außer Kraft getretenen Schulbauhandreichungen herangezogen.

 

Auf Nachfrage von KTA Kuhlmann zu der zukünftigen Klassengröße, erklärt KAR Schulz, dass bei den 70 m2 großen Räumen ca. 30 Schüler/innen Platz finden und die 60 m2 - Räume für ca. 20 bis 24 Schüler/innen oder auch kleinere Klassen ausgelegt sind.

 

In Bezug auf die Fachunterrichtsräume fügt Schulleiterin Schroeder hinzu, dass es wünschenswert wäre, auch einen 6. EDV-Raum, der im D-Trakt untergebracht ist, in den A-Trakt zu verlagern.

 

KAR Schulz weist abschließend darauf hin, dass allein nach den qm-Zahlen keine große Differenz zwischen Bedarf und Ist-Zustand zu erkennen sei, aber der Blick auf die Anzahl der Räume zeige, dass es sehr schwierig wäre, alle Räume aus dem Raumprogramm in den A-Trakt unterzubringen. Das würde u. a. bedeuten, dass ein Großteil der Innenwände versetzt werden müsste, um aus den großen Klassenräumen mehrere kleinere zu gestalten.

 

KTA Sommerfeld gibt zu bedenken, dass sich die herangezogenen Empfehlungen an der untersten Grenze bewegen und sich so ein Vergleich zwischen den Schulen anhand der Größe der Räume als schwierig gestalten könnte.

 

KAR Schulz erläutert, dass es sich bei den vorhandenen Verwaltungsbüros teilweise um größere Räume handeln würde, diese jedoch aufgrund deren Zuschnitte nicht verkleinert werden könnten.

 

Auf Nachfrage von KTA Sievers zu den Schulsozialarbeiterbüros antwortet Schulleiterin Schroeder, dass sich im D-Trakt drei kleine Räume, bei denen z. T. aus brandschutztechnischen Gründen die Fenster nicht geöffnet werden können, befinden. Die Räume werden derzeit von drei Schulsozialarbeitern genutzt. Für die/den vierte/n Schulsozialarbeiter/in sei derzeit kein Büro vorhanden.

 

KTA Cunow hält es für möglich, eine Sanierung mit einem Neubau zu kombinieren. Ein neuer Verwaltungstrakt könne z. B. zwischen dem A- und B-Trakt entstehen.

 

KTA Werner bestätigt die Erläuterungen der qm-Zahlen zu der Anzahl der Räume und fügt hinzu, dass es aufgrund der Lage der EDV-Räume teilweise zu „Völkerwanderungen“ komme und der 6. EDV-Raum für den A-Trakt sehr wichtig sei. Des Weiteren sei die derzeitige Unterkunft der Schulassistentin unzumutbar, da es sich hierbei ursprünglich um den 1. Hilfe Raum der BBS handelt. Außerdem sei das Sekretariat zu klein.

 

KTA Heineking gibt zu bedenken, dass man bei einem Bedarf von 89 Räumen erstmal die vorhandenen 66 Räume völlig umkonstruieren bzw. entfernen müsste.

 

Erster Kreisrat Klein ist der Auffassung, dass die Umsetzung einer Sanierung schwierig ist, sieht aber auch, dass die BBS saniert und gleichzeitig zu erweitert werden könnte.

 

Aus Erfahrung bei der Sanierung des C-Süd-Traktes weiß Herr Groeneveld zu berichten, dass im Falle einer Sanierung die Ausbildung der Schüler/innen sehr darunter leiden würde und auch die erforderlichen Umzüge sehr aufwendig wären.

 

KTA Werner bringt den Gedanken ein, hinsichtlich der neu zu planenden Aula eventuell gemeinsam mit der IGS eine gemeinsame größere Aula zu planen, da 500 qm für die Veranstaltungen zu klein seien.

 

Schulleiterin Schroeder ist der Ansicht, dass zuerst einmal drei Dinge zu bedenken seien:

Die Planung des A-Traktes solle beginnen, dabei dürfe nicht die ganze Schule aus dem Blick verloren werden. Wenn z. B. der D-Trakt einmal abgerissen werden sollte, dann müssten die Naturwissenschaftsräume bereits in die Planungen des A-Traktes einfließen.

 

Hinsichtlich der Aula gebe sie zu bedenken, dass diese auch außerschulisch viel genutzt werde.

 

Das Sekretariat wär mit 45 qm einfach zu klein. Gerade an Anmeldetagen sei es dort zu eng und bei 3000 Schüler/innen und den dazugehörigen Akten kein Platz mehr.

 

Als Gesamtkontext führt Erster Kreisrat Klein aus, dass anhand der Raumplanung eine Rechengröße für die anstehenden Entscheidungen ermittelt werde. Im Falle einer Sanierung wäre die Größe der Aula kein Thema mehr. Sollte ein Neubau in Frage kommen, müsse man schauen, welche Größe angenommen werden solle.

Am heutigen Tag müsse über die Rechengröße, nicht die reale Ausführung der Aula entschieden werden.

 

KTA Kuhlmann ist der Ansicht, dass die Aula nicht mit max. 500 qm sondern mit mind. 500 qm geplant werden sollte.

 

KTA Heineking unterstützt diese Aussage und ist der Meinung, dass man die qm-Zahl offenhalten sollte. Die Beschlussvorlage müsse geändert werden, indem der Zusatz „max. Größe von 500 qm“ zu streichen wäre.

 

Erster Kreisrat Klein sieht eine solche Änderung der Beschlussvorlage als kritisch an. Die Angabe „max. 500 qm“ sollte eine Rechengröße zur Vergleichsberechnung zwischen Sanierung und Neubau darstellen. Der Zusatz „Rechengröße zur Vergleichsberechnung“ wäre sinnvoller.

 

KTA Werner stellt dem gegenüber, dass es Rechengrößen von 500 qm, 750 qm und 1000 qm geben könnte und dann sollte man auch die Zahlen nehmen. Eine größere Bandbreite wäre nicht nachteilig.

 

Zusammenfassend führt Landrat Kohlmeier aus, dass es vorrangig um die Zahlen im Raumprogramm gehen würde. Diese wurden von der KGSt als ordentliches Rechenbeispiel präsentiert und dienen als verlässliche vergleichbare Rechnungsgrundlage. Demnach wäre eine Aula von 500 qm entsprechend dem Schulaufwand ausreichend.

Sobald über Sanierung oder Neubau entschieden wurde, könne man sich immer noch über die Größe der Aula unterhalten, zum jetzigen Zeitpunkt dürfe man das Ziel nicht mit der späteren Ausführung vermischen. Bei dem Raumprogramm würde es sich um solide Zahlen handeln, die auch als feste Größen angenommen werden sollten.

 

KTA Heineking stimmt den Ausführungen von Landrat Kohlmeier zu und erachtet es für sinnvoll, zunächst eine Vergleichsberechnung durchzuführen, um dann über Größen zu diskutieren.

 

KTA Kuhlmann ist jedoch nach wie vor der Ansicht, dass der Zusatz „max.“ gestrichen werden sollte.

 

Die Mitglieder des Ausschusses einigen sich, dass der Zusatz „max.“ gestrichen wird.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen