Sitzung: 15.02.2017 Ausschuss für die berufsbildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Vorlage: 2017/045
Das zwischen Berufsbildende Schulen und Fachbereich Bildung abgestimmte
Raumprogramm für den A-Trakt wird im Rahmen der Gebäudesanierung/des Neubaus
mit folgender Maßgabe umgesetzt:
Als Rechengröße wird eine Aula mit einer Größe von 500 m2
vorgesehen.
Der Fachdienst Liegenschaften wird beauftragt, für die Sanierung eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung Sanierung versus Neubau durchzuführen.
Beratungsgang:
KVOR Immel erläutert die mit der Einladung versendete Beschlussvorlage.
Die Planungen des Raumprogramms wurden von der Schule und der Verwaltung
vorgenommen.
KTA Heineking erklärt, dass es für Anhaltswerte wichtig sei,
auch mit anderen BBS zusammen zu arbeiten. Auch in Zukunft müsse der gute Ruf
der BBS Nienburg gewährleistet bleiben. Ausschlaggebend sei aber auch, wie die
Lehrer und die Verwaltung vor Ort die Umsetzung des Raumprogramms sehen. Evtl.
müssten Archivräume konzipiert werden. Letztendlich müsse die Schulleitung
sagen, ob das Raumprogramm so ausreichen würde.
Eine weitere wichtige Frage sei, ob Sanierung oder Neubau in Frage
kommen würde.
KVOR Immel erklärt daraufhin, dass das Raumprogramm mit der Schule abgesprochen wurde
und somit auch im Sinne der BBS erarbeitet wurde.
Die Entscheidung, ob eine Sanierung oder ein Neubau in Frage kommen
würde, obliegt dem Fachdienst Liegenschaften, der die Wirtschaftlichkeit beider
Varianten zu prüfen habe.
Schulleiterin Schroeder fügt hinzu, dass man im Rahmen des Raumprogramms
grundsätzlich alles aufgeschrieben habe, was die Schule effektiv benötige.
Weniger Räume kämen nicht in Frage, da z. B. eine Planung der Stundenpläne dann
nicht mehr möglich wäre.
Die Schule habe sich mit der Verwaltung zusammengesetzt, um ein reelles
Raumprogramm zu erarbeiten.
Erster Kreisrat Klein stellt fest, dass auf Basis des Raumprogramms
geprüft werden müsse, ob eine Sanierung oder ein Neubau in Frage kommen könnte.
Im Falle einer Sanierung gibt Schulleiterin Schroeder zu
bedenken, dass bei einer kompletten Sanierung Ausweichräume zur Verfügung
gestellt werden müssten. Andererseits käme es bei der Sanierung während des
Schulbetriebes zu Zeitverzögerungen, wie auch zu einem kostenintensiveren Aufwand.
Es müsse eine geeignete Lösung gefunden werden.
Bei einem Neubau wären zum Teil kleinere Räume und eine kleinere Aula
wahrscheinlich.
KTA Sommerfeld ist der Ansicht, dass der Schulbetrieb, unabhängig
davon welche Variante gewählt wird, gestört wird. Es wäre heute zu diskutieren,
wie die Umsetzung aussehen könnte. Eine Bewertung könne man jedoch erst
vornehmen, wenn über weitere Planungen entschieden wurde.
KAR Schulz stellt die gemeinsam mit der Schule erarbeiteten Zahlen zum Raumprogramm
der BBS Nienburg im A-Trakt vor.
Die Zahlen werden je nach Raumart in Bedarf und Ist-Zustand unterteilt.
Zur Hilfestellung wurden eine von der KGSt veröffentlichte Matrix zur
Berechnung von Raumprogrammen sowie die inzwischen außer Kraft getretenen
Schulbauhandreichungen herangezogen.
Auf Nachfrage von KTA Kuhlmann zu der zukünftigen Klassengröße,
erklärt KAR Schulz, dass bei den 70 m2 großen Räumen ca. 30
Schüler/innen Platz finden und die 60 m2 - Räume für ca. 20 bis 24
Schüler/innen oder auch kleinere Klassen ausgelegt sind.
In Bezug auf die Fachunterrichtsräume fügt Schulleiterin Schroeder
hinzu, dass es wünschenswert wäre, auch einen 6. EDV-Raum, der im D-Trakt
untergebracht ist, in den A-Trakt zu verlagern.
KAR Schulz weist abschließend darauf hin, dass allein nach den qm-Zahlen keine
große Differenz zwischen Bedarf und Ist-Zustand zu erkennen sei, aber der Blick
auf die Anzahl der Räume zeige, dass es sehr schwierig wäre, alle Räume aus dem
Raumprogramm in den A-Trakt unterzubringen. Das würde u. a. bedeuten, dass ein
Großteil der Innenwände versetzt werden müsste, um aus den großen Klassenräumen
mehrere kleinere zu gestalten.
KTA Sommerfeld gibt zu bedenken, dass sich die herangezogenen
Empfehlungen an der untersten Grenze bewegen und sich so ein Vergleich zwischen
den Schulen anhand der Größe der Räume als schwierig gestalten könnte.
KAR Schulz erläutert, dass es sich bei den vorhandenen Verwaltungsbüros teilweise
um größere Räume handeln würde, diese jedoch aufgrund deren Zuschnitte nicht
verkleinert werden könnten.
Auf Nachfrage von KTA Sievers zu den Schulsozialarbeiterbüros
antwortet Schulleiterin Schroeder, dass sich im D-Trakt drei kleine
Räume, bei denen z. T. aus brandschutztechnischen Gründen die Fenster nicht
geöffnet werden können, befinden. Die Räume werden derzeit von drei
Schulsozialarbeitern genutzt. Für die/den vierte/n Schulsozialarbeiter/in sei
derzeit kein Büro vorhanden.
KTA Cunow hält es für möglich, eine Sanierung mit einem Neubau zu kombinieren.
Ein neuer Verwaltungstrakt könne z. B. zwischen dem A- und B-Trakt entstehen.
KTA Werner bestätigt die Erläuterungen der qm-Zahlen zu der Anzahl der Räume und
fügt hinzu, dass es aufgrund der Lage der EDV-Räume teilweise zu
„Völkerwanderungen“ komme und der 6. EDV-Raum für den A-Trakt sehr wichtig sei.
Des Weiteren sei die derzeitige Unterkunft der Schulassistentin unzumutbar, da
es sich hierbei ursprünglich um den 1. Hilfe Raum der BBS handelt. Außerdem sei
das Sekretariat zu klein.
KTA Heineking gibt zu bedenken, dass man bei einem Bedarf von 89
Räumen erstmal die vorhandenen 66 Räume völlig umkonstruieren bzw. entfernen
müsste.
Erster Kreisrat Klein ist der Auffassung, dass die Umsetzung einer
Sanierung schwierig ist, sieht aber auch, dass die BBS saniert und gleichzeitig
zu erweitert werden könnte.
Aus Erfahrung bei der Sanierung des C-Süd-Traktes weiß Herr
Groeneveld zu berichten, dass im Falle einer Sanierung die Ausbildung der
Schüler/innen sehr darunter leiden würde und auch die erforderlichen Umzüge
sehr aufwendig wären.
KTA Werner bringt den Gedanken ein, hinsichtlich der neu zu planenden Aula
eventuell gemeinsam mit der IGS eine gemeinsame größere Aula zu planen, da 500
qm für die Veranstaltungen zu klein seien.
Schulleiterin Schroeder ist der Ansicht, dass zuerst einmal drei Dinge zu
bedenken seien:
Die Planung des A-Traktes solle beginnen, dabei dürfe nicht die ganze
Schule aus dem Blick verloren werden. Wenn z. B. der D-Trakt einmal abgerissen
werden sollte, dann müssten die Naturwissenschaftsräume bereits in die
Planungen des A-Traktes einfließen.
Hinsichtlich der Aula gebe sie zu bedenken, dass diese auch
außerschulisch viel genutzt werde.
Das Sekretariat wär mit 45 qm einfach zu klein. Gerade an Anmeldetagen
sei es dort zu eng und bei 3000 Schüler/innen und den dazugehörigen Akten kein
Platz mehr.
Als Gesamtkontext führt Erster Kreisrat Klein aus, dass anhand
der Raumplanung eine Rechengröße für die anstehenden Entscheidungen ermittelt
werde. Im Falle einer Sanierung wäre die Größe der Aula kein Thema mehr. Sollte
ein Neubau in Frage kommen, müsse man schauen, welche Größe angenommen werden
solle.
Am heutigen Tag müsse über die Rechengröße, nicht die reale Ausführung
der Aula entschieden werden.
KTA Kuhlmann ist der Ansicht, dass die Aula nicht mit max. 500
qm sondern mit mind. 500 qm geplant werden sollte.
KTA Heineking unterstützt diese Aussage und ist der Meinung,
dass man die qm-Zahl offenhalten sollte. Die Beschlussvorlage müsse geändert
werden, indem der Zusatz „max. Größe von 500 qm“ zu streichen wäre.
Erster Kreisrat Klein sieht eine solche Änderung der Beschlussvorlage
als kritisch an. Die Angabe „max. 500 qm“ sollte eine Rechengröße zur
Vergleichsberechnung zwischen Sanierung und Neubau darstellen. Der Zusatz
„Rechengröße zur Vergleichsberechnung“ wäre sinnvoller.
KTA Werner stellt dem gegenüber, dass es Rechengrößen von 500 qm, 750 qm und 1000
qm geben könnte und dann sollte man auch die Zahlen nehmen. Eine größere
Bandbreite wäre nicht nachteilig.
Zusammenfassend führt Landrat Kohlmeier aus, dass es vorrangig um
die Zahlen im Raumprogramm gehen würde. Diese wurden von der KGSt als
ordentliches Rechenbeispiel präsentiert und dienen als verlässliche
vergleichbare Rechnungsgrundlage. Demnach wäre eine Aula von 500 qm
entsprechend dem Schulaufwand ausreichend.
Sobald über Sanierung oder Neubau entschieden wurde, könne man sich
immer noch über die Größe der Aula unterhalten, zum jetzigen Zeitpunkt dürfe
man das Ziel nicht mit der späteren Ausführung vermischen. Bei dem Raumprogramm
würde es sich um solide Zahlen handeln, die auch als feste Größen angenommen
werden sollten.
KTA Heineking stimmt den Ausführungen von Landrat Kohlmeier
zu und erachtet es für sinnvoll, zunächst eine Vergleichsberechnung
durchzuführen, um dann über Größen zu diskutieren.
KTA Kuhlmann ist jedoch nach wie vor der Ansicht, dass der
Zusatz „max.“ gestrichen werden sollte.
Die Mitglieder des Ausschusses einigen sich, dass der Zusatz „max.“
gestrichen wird.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 0 Enthaltungen