Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Herr Kwiatkowski (M. Sc. Geowissenschaften) berichtet über den Sachstand zur Untersuchung von Bohrschlammgruben (BSG).

Die Erdöl- und Erdgasförderung werde bereits seit den 1850er Jahren betrieben. Niedersachsen sei das Bundesland mit den meisten Kohlenwasserstoff-lagerstätten. Bohrschlammeinlagerungen im Umfeld der Tiefbohrungen waren über Jahrzehnte gängige Praxis. Das bildete den Hintergrund für die Entsorgung von Abfällen aus der Erdöl- und Erdgasförderung. Aus bodenschutzfachlicher Sicht stelle sich daher die Frage, wie stark die Böden, Grundwasser und Nutzpflanzen im Umfeld von Öl-/ und Bohrschlammgruben belastet sind.

 

BSG sind künstlich errichtete  Gruben zum Einlagern bzw. Zwischenlagern von schlammigen und öligen Rückständen aus Bohrungen, Bohrklein (zerriebenes Gestein) und Bohrspülungen mit unterschiedlichen Zusätzen, wie Beschwerungs-stoffen, Viskositätsregulatoren, pH-Regulatoren, Tensiden u. a..

BSG gelten als bergrechtliche Anlagen, weshalb die Untere Bodenschutzbehörde (UBB) nur in Ausnahmefällen über Unterlagen und Informationen verfügte. Eine Abfrage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zu bekannten BSG im Jahr 2015 hatte eine Standortliste mit 516 Standorten in Niedersachsen (Stand Juli 2015) zum Ergebnis. Im Landkreis Nienburg/Weser liegen davon insgesamt 44 Bohr- und Ölschlammgruben. Bislang bekannt waren der UBB lediglich zwei BSG-Standorte.

 

 

 

 

 

Über den am 18.12.2015 geschlossenen Vergleichsvertrag des Nds. Umweltministeriums mit dem Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung eV. (WEG) wurde ein Förderprogramm mit einem Volumen von 5,0 Mio. € Fördermitteln (Gelder der Erdöl- und Erdgaswirtschaft) für den Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2021 vereinbart. Förderfähig sind ausschließlich Untersuchungsmaßnahmen bereits erfasster BSG. Der Förderanteil beträgt 80%.

 

Die 44 Bohrschlammgruben im Landkreis Nienburg/Weser verteilen sich auf den Flecken Steyerberg (14), die Samtgemeinde Steimbke und die Samtgemeinde Grafschaft Hoya (je 12), die Samtgemeinde Uchte (2) und die Samtgemeinden Heemsen, Marklohe, Mittelweser (je 1) sowie die Stadt Rehburg-Loccum (1).

Die Auswertung der gemeldeten Flächen habe im Vorfeld bereits 6 BSG ergeben, die irrelevant sind, da sie Mischgruben sind, bereits geräumt sind oder bereits untersucht wurden. Über die verbliebenen 38 BSG lagen keine Informationen zum Zustand des Bodens und des Grundwassers vor. Um die Verfahren angemessen verwaltungsseitig begleiten zu können, wurden in 2016 zunächst nur für 8 der 38 BSG-Untersuchungen an ein Bremer Altlasten-Sachverständigenbüro in Auftrag gegeben. Bei der Auswahl der 8 BSG (3 in Voigtei, 3 in Deblinghausen und 2 in Rodewald) hat man sich an relativ gleich großen Flächen und gleichen Verursachern orientiert.

 

In Phase 1 der Überprüfung bzw. Bewertung der Flächen fand zunächst eine Historische Erkundung und Erstbewertung in Form von Luftbildauswertungen, Zeitzeugenbefragungen, Beteiligungen von Altlasten-Sachverständigen und Flächeneigentümern sowie Ortsbegehungen statt.

 

Im Ergebnis konnten 6 der 8 untersuchten BSG bereits nach der Phase 1 aus dem Programm genommen werden, da die BSG dem Eigentümer unbekannt waren oder der Luftbildvergleich unverdächtig blieb. Bedingt durch die 80%ige Förderung beschränken sich für den LK Nienburg die Kosten der Phase 1 (insgesamt rd. 8.500 €) auf einen moderaten Eigenanteil von rd. 1.700 €.

 

Für 2 der 8 untersuchten BSG seien weiterführende Untersuchungsmaßnahmen in der Phase 2 erforderlich. Die Phase 2 diene der Bestätigung bzw. der Ausräumung des Gefahrenverdachtes. Hier werden Bodenuntersuchungen und Grundwasserprobenahmen durchgeführt, deren Ergebnisse in einen Untersuchungsbericht münden.

Das Ergebnis der Phase 2 für die 2 weitergehend untersuchten BSG ergab keine akute Gefährdung für Boden, Grundwasser und Nutzpflanzen. Allerdings wurden auffällige Sulfatkonzentrationen im Grundwasser erfasst, die man im weiteren Untersuchungsprogramm weiter verfolgen werde. Endgültige Ergebnisse stehen noch aus, werden aber im 1. Halbjahr 2017 erwartet.

 

In 2017 werde man weitere 12 BSG (1-6 im 1. Halbjahr 2017 und 7-12 im 2. Halbjahr 2017) verstärkt in Hinblick auf landwirtschaftliche Nutzflächen untersuchen lassen.

 

Weitere 21 Flächen seien in den Jahren 2018/2019 zu erkunden, um den Einfluss von eingelagerten Bohrschlämmen auf Boden, Grundwasser und Nutzpflanzen, insofern landwirtschaftliche Nutzflächen betroffen sind, bewerten zu können.

 


Beratungsergebnis:

 

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