Sitzung: 15.03.2017 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2017/063
Beratungsgang:
BD Pagels berichtet über das Ergebnis des aufgrund der Anfrage
von Kreislandwirt Göckeritz geführten Gespräches des Landkreises mit der LGLN bzgl. der Nutzung des WEBGIS.
Danach ist die öffentliche
Darstellung des WEBGIS mit Flurstücksgrenzen und Grenzpunkten unzulässig.
Die vom LK Nienburg bis dato
angewendete Darstellungsart mit den Flurstücksgrenzen ohne Grenzpunkten wurde
jedoch bisher von der LGLN auch für andere Landkreise geduldet.
Hintergrund für die Aufhebung
der Duldung ist, dass die LGLN bisher keine Extra-Gebühren für das WEBGIS
erhalten hat und diese jetzt durchsetzen möchte. Die von der LGLN
vorgeschlagenen Gebührensätze waren jedoch wegen der hohen Kosten ( ca. 8.000 €
- 10.000 € ) bzw. des hohen Kostenrisikos ( Preise / Klick ) inakzeptabel.
Deshalb hat die Verwaltung das LK-WEBGIS auf Karten- und Datenmaterial vom
kostenlosen GIS umgestellt, das darüber hinaus bei vergleichsweise guter
Qualität „für den Hausgebrauch“ der Bürgerinnen und Bürger völlig ausreichend ist.
Amtliche Dokumente konnten aus dem WEBGIS mit LGNL-Karten auch nicht erzeugt
werden.
Das nun verwendete „Open-GIS“
ist außerdem kompatibel für mobile Geräte ( Smartphones ), was bei der LGLN
nicht der Fall ist.
KTA Hille ist der Ansicht, dass den Bürgern und insbesondere
Geschäftsleuten genaue Daten zur Verfügung stehen sollten. Der Landkreis
Nienburg sollte diesen Service mit den offiziellen Daten bieten, wobei KTA
Hille die Kosten für vertretbar hält.
KTA Kurowski hält die derzeit kostenfrei verfügbaren Daten für den
allgemeinen Gebrauch für ausreichend.
KTA Leseberg erkundigt sich nach den Unterschieden zwischen WEBGIS
und dem ebenfalls kostenfreien Mittelweser-Navigator und hält diesen ebenfalls für
ausreichend.
KTA Kruse unterstützt die Auffassung, dass die derzeit
kostenfrei verfügbaren Produkte ausreichend sind.
KTA Hille wünscht eine Darstellung sowie Erläuterung der
Unterschiede zwischen den kostenfreien und den kostenpflichtigen Produkten bei
der nächsten AfR-Sitzung.
KR Hoffmann sagt zu, dass die Verwaltung die Unterschiede in der
nächsten Sitzung erläutern wird.