Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beratungsgang:

 

KTA Leseberg nimmt zum Antrag der Wählergemeinschaft Stellung und wünscht sich, dass der Landkreis als Bindeglied zwischen den Kommunden und der Bahn tätig wird.

 

KR Hoffmann ergänzt seinen vor Sitzungsbeginn ausgelegten Vermerk

und stellt klar, dass der Landkreis Nienburg im vorliegenden Fall nicht federführend tätig werden kann.

Dieses ist Aufgabe der Kommunen, da diese im Einzelnen betroffen sind.

Der Landkreis kann hier lediglich koordinierend tätig werden.

 

KTA Hille erkundigt sich beim Antragsteller, ob höhengleiche Bahnübergänge beseitigt werden und welche Art Bahnbrücken in Bezug auf die Kosten für die Bauunterhaltung im Antrag gemeint sind, zumal die Bahn für Straßenüberführungen die Kosten selbst tragen muss.

 

KTA Leseberg teilt mit, dass es sich bei den Brücken mit einer Ausnahme um Bahnüberführungen handelt, deren Kosten von den Kommunen zu tragen sind.

 

KR Hoffmann verweist darauf, dass das Gremium zunächst Kenntnis erhalten soll und die Details dazu nun in der Folge zu klären sind.

 

KTA Heckmann bekräftigt diese Auffassung.